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Zuschuss für Schwerbehinderte erhöht: Jetzt 4.180 € pro Maßnahme – Was Betroffene wissen müssen

Durch die neue Regelung 2025 steigt der Zuschuss für Maßnahmen zur Barrierefreiheit bei Schwerbehinderung deutlich: Statt bisher 4.000 € werden nun 4.180 € pro Maßnahme gewährt – ein wichtiger Schritt für mehr Selbstbestimmung und Lebensqualität im Alltag. In diesem Artikel von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erfahren Sie, welche Vorteile die Erhöhung bringt, wie der Antrag abläuft und welche weiteren Verbesserungen für Menschen mit Behinderung beschlossen wurden.

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Autor: Chef-Redakteur Experte: Chef-Redakteur

Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden ist ein Schlüsselfaktor dafür, dass Menschen mit Schwerbehinderung selbstbestimmter leben und Angehörige entlastet werden. Die Erhöhung des Zuschusses auf 4.180 € setzt ein deutliches Signal: Inklusion und Teilhabe werden weiter gestärkt. Doch was genau steckt hinter dieser neuen Regelung – und wie profitieren Sie als Betroffener oder Angehöriger konkret davon?

Hintergrund: Zuschusserhöhung und ihre Bedeutung

Mit der Pflegereform 2025 werden viele Leistungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder Pflegebedarf verbessert. Ein besonderer Fokus liegt auf wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, für die die Pflegekassen nun bis zu 4.180 € pro Maßnahme zahlen – zuvor waren es 4.000 €.

Diese Förderungen umfassen beispielsweise:

  • den barrierefreien Umbau von Badezimmern,
  • die Installation von Treppenliften,
  • das Anbringen von Türen mit größeren Durchgängen,
  • das Einrichten von mobilen Rampen oder
  • andere Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Wohnraum.

Das Ziel: Angehörige entlasten, die häusliche Pflege erleichtern und ein Maximum an Selbstständigkeit ermöglichen.

Wer hat Anspruch auf die erhöhte Förderung?

Der Zuschuss steht Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) zu. Wichtig ist, dass die beantragte Maßnahme eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Sie macht die häusliche Pflege überhaupt erst möglich.
  • Sie erleichtert die Pflege in den eigenen vier Wänden merklich.
  • Sie stellt eine selbstständigere Lebensführung wieder her oder ermöglicht sie erstmals.

Gut zu wissen: Der Zuschuss wird pro Person und pro Maßnahme gewährt. Wenn also mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt leben, können pro Maßnahme bis zu vier Personen gefördert werden – gemeinsam also maximal 16.720 €.

Konkrete Änderungen ab 2025 im Überblick

  • Erhöhung des Zuschusses für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von 4.000 € auf 4.180 € pro Maßnahme.
  • Anpassung betrifft sowohl Einpersonenhaushalte als auch WGs und Pflegefamilien (bis zu vier Zuschüsse kumulierbar).
  • Neue Bewertungskriterien bei der Entscheidung über Anträge und mehr Transparenz im Bewilligungsverfahren.
  • Weitere Verbesserungen: Der Vermögensfreibetrag in der Eingliederungshilfe steigt auf 67.410 € (zuvor 63.630 €). Auch der Pflegegeldbetrag wird um 4,5% erhöht, und steuerliche Vergünstigungen wie der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag bleiben erhalten.

So beantragen Sie den neuen Zuschuss

Der Antrag erfolgt weiterhin bei der zuständigen Pflegekasse, meist mit einem formlosen Antrag und einer genauen Beschreibung der geplanten Maßnahme. Wichtig sind:

  • die individuelle Begründung (warum ist der Umbau im konkreten Fall notwendig?),
  • ein Kostenvoranschlag (Handwerker oder Bauunternehmen) und
  • ggf. Fotos oder Skizzen der aktuellen Wohnungssituation.

Die Pflegekasse prüft den Antrag und genehmigt den Zuschuss, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Wird die Maßnahme z.B. aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustands erneut erforderlich, kann auch ein weiterer Antrag gestellt werden.

Beispiele für geförderte Maßnahmen

Zu den typischen Maßnahmen, für die der Zuschuss genutzt wird, zählen:

  • Einbau eines barrierefreien (bodengleichen) Duschbereichs,
  • Umrüstung der Toilette auf behindertengerechte Ausstattung,
  • Installation von Griffen, Haltevorrichtungen und Absenkhilfen,
  • Schwellenlose Türzugänge sowie Türverbreiterungen,
  • Treppen- und Plattformlifte,
  • elektrische Türantriebe oder mobile Rampen.

Einige Maßnahmen übersteigen die maximale Fördersumme, deshalb lohnt es sich, weitere Zuschüsse, etwa regionale Förderprogramme oder KfW-Förderungen, zu prüfen.

Weitere relevante Neuerungen für Schwerbehinderte 2025

Neben der Zuschusserhöhung für Maßnahmen zur Barrierefreiheit gibt es für Menschen mit Schwerbehinderung noch weitere Verbesserungen im Jahr 2025:

  • Der Vermögens- und Einkommensfreibetrag in der Eingliederungshilfe wird erhöht.
  • Arbeitgeber zahlen bei nicht besetzten Pflichtarbeitsplätzen für Schwerbehinderte eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe.
  • Steuerliche Entlastungen bleiben erhalten.
  • Sonderkündigungsschutz, Zusatzurlaub und andere arbeitsrechtliche Vorteile werden fortgeführt.

Diese Veränderungen tragen dazu bei, die Lebensqualität und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung nachhaltig zu verbessern.

Fazit vom Verein Für soziales Leben e. V.

Die Anhebung des Zuschusses von 4.000 € auf 4.180 € pro Maßnahme 2025 ist ein wichtiger Schritt, um Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Gerade angesichts weiterhin hoher Kosten für barrierefreie Umbauten bleibt es allerdings unerlässlich, dass Bund, Länder und Kommunen zusätzliche Förderoptionen auf den Weg bringen. Wir empfehlen: Informieren Sie sich frühzeitig über die neuen Regelungen und lassen Sie sich beraten – für ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden!

Redakteure