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So viel Pflegegeld gibt es 2025 bei Pflegegrad 2 – steigt der Betrag 2026?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten ab 2025 ein erhöhtes Pflegegeld von 347 Euro in Deutschland. Für 2026 ist keine weitere Erhöhung geplant – die Beträge bleiben stabil. Die kommenden Jahre bringen vor allem strukturelle Verbesserungen, Boni und Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige. Einzelheiten hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, das immer mehr Menschen betrifft. Wer in Deutschland oder Österreich den Pflegegrad 2 erhält, hat ab Januar 2025 Anspruch auf deutlich mehr Pflegegeld als im Vorjahr. Viele Familien und Betroffene fragen sich, ob auch 2026 mit einer weiteren Erhöhung zu rechnen ist und wie sich die Pflegegeldbeträge genau zusammensetzen. Hier findest du alle aktuellen Zahlen, offizielle Tabellen, Hinweise zu den Voraussetzungen und den Ausblick auf kommende Anpassungen.

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die monatlich ausgezahlt wird, wenn pflegebedürftige Menschen – meist durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer im eigenen Umfeld – gepflegt werden. Die Höhe hängt vom Pflegegrad und dem individuellen Pflegebedarf ab.

Pflegegeld 2025: Das sind die aktuellen Beträge bei Pflegegrad 2

Ab 1. Januar 2025 gilt: Das Pflegegeld für alle ambulant versorgten Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 beträgt monatlich 347 Euro in Deutschland. Das ist eine Erhöhung um 4,5 Prozent gegenüber dem Betrag von 332 Euro im Jahr 2024. Für Pflegegrad 3 gibt es 599 Euro, Pflegegrad 4 erhält 800 Euro und Pflegegrad 5 990 Euro. Diese Werte wurden im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) dynamisiert, um gestiegene Lebenshaltungskosten abzufedern und die Pflege zu Hause besser zu unterstützen.

Für Österreich gelten ab 2025 folgende Beträge: Pflegegrad 2 entspricht einer monatlichen Zahlung von 370,30 Euro. Die Werte sind jeweils an die österreichische Pflegegeldsystematik angepasst.

Die gestiegenen Beträge sind ein deutliches Signal für Unterstützung, sollen aber auch den Kostendruck in der häuslichen Versorgung abmildern. Ähnlich steigen auch die Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag und die Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Anspruch und Voraussetzungen: Wann erhält man Pflegegeld?

Pflegegeld steht pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 zu. Voraussetzung ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Der Medizinische Dienst prüft dies anhand eines Punktesystems und vergibt daraufhin einen Pflegegrad zwischen 1 (geringe Beeinträchtigung) und 5 (schwerste Beeinträchtigung).

Ab Pflegegrad 2 sind monatlich über 95 Stunden Unterstützung nötig. Die Pflegebedürftigkeit wird in sechs Modulen bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Alltagsgestaltung.

Pflegegeld wird beantragt bei der Pflegekasse, die mit der Krankenkasse verbunden ist. Entscheidend ist, ob die Pflege zuhause durch Angehörige erfolgt. Für professionelle Pflege durch ambulante Dienste gibt es Pflegesachleistungen, die 2025 ebenfalls gestiegen sind.

Kombinationsleistungen und Sonderregelungen

Das Thema Kombinationsleistungen ist gerade für Pflegegrad 2 relevant: Es ist möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren, wenn ein Mix aus häuslicher und professioneller Pflege stattfindet. Dabei werden die jeweiligen Ansprüche anteilig berechnet.

Zusätzlich gibt es für pflegende Angehörige ab 2025 neue Boni, wie den Angehörigenbonus von 125 Euro monatlich in Österreich. Dieser soll die Pflege von Familienmitgliedern zusätzlich fördern und die Belastung der Angehörigen finanziell abfedern.

Erhöhung des Pflegegelds 2026 – was ist geplant?

Viele Betroffene hoffen, dass die Pflegegelder 2026 erneut angepasst werden. Nach aktuellen Plänen der Bundesregierung ist jedoch KEINE Erhöhung des Pflegegeldes für 2026 vorgesehen. Die nächste Anpassung (Dynamisierung) wurde auf das Jahr 2028 verschoben. Damit bleiben die Beträge von 2025 auch im Jahr 2026 konstant.

Im Detail bedeutet das für Deutschland: Wer 2026 Pflegegrad 2 hat, bekommt unverändert 347 Euro monatlich. Für Pflegegrad 3 sind es weiterhin 599 Euro, für Pflegegrad 4 bleiben es 800 Euro und Pflegegrad 5 erhält 990 Euro. Für Österreich entsprechen die Zahlungen ebenfalls den Werten von 2025, also 370,30 Euro für Pflegegrad 2. Die Indexierung – also die regelmäßige Erhöhung – findet künftig nur noch alle drei Jahre statt und orientiert sich an der Preis- und Lohnentwicklung.

Im politischen Hintergrund wird über weitere Reformen diskutiert. Für Mitte 2026 ist die Einführung eines sogenannten Familienpflegegelds geplant, das Angehörige besser unterstützen soll, aber nicht direkt das reguläre Pflegegeld betrifft.

Ausblick: Reformen, Boni und Entlastung ab 2026

Die Bundesregierung will die Pflege stärker entlasten und flexibel gestalten. Im Jahr 2026 sind weitere strukturelle Maßnahmen wie die Einführung des Familienpflegegelds und eine Begrenzung der Eigenanteile in der stationären Pflege vorgesehen, die vor allem Angehörigen und Pflegebedürftigen mehr Planungssicherheit und Unterstützung bieten sollen.

Für die ambulante Pflege und das klassische Pflegegeld gibt es keine weitere Erhöhung für 2026. Erst 2028 ist ein neuer Anpassungsschritt zu erwarten. Wer sich über zusätzliche Ansprüche wie Kombinationsleistungen, Entlastungsbeträge oder Boni für Angehörige informieren möchte, sollte sich rechtzeitig an die eigene Pflegekasse wenden.

Praktische Tipps für Pflegebedürftige und Angehörige

  • Beantrage Pflegegeld und pflegebezogene Boni rechtzeitig – am besten wenige Wochen vor Beginn der Pflegebedürftigkeit.
  • Informiere dich über Kombinationsmöglichkeiten von Pflegegeld und Sachleistungen, um das Maximum aus beiden Varianten herauszuholen.
  • Dokumentiere den Pflegebedarf genau, um bei Begutachtung durch den Medizinischen Dienst optimal vorbereitet zu sein.
  • Nutze Beratungsangebote deiner Pflegekasse oder unabhängiger Pflegestützpunkte.
  • Behalte die kommenden Gesetzesänderungen und Anpassungen für 2028 im Blick, um keine Leistungen zu verpassen.

Zusammenfassung: So viel Pflegegeld gibt es 2025 bei Pflegegrad 2

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten ab 2025 ein erhöhtes Pflegegeld von 347 Euro in Deutschland und 370,30 Euro in Österreich. Für 2026 ist keine weitere Erhöhung geplant – die Beträge bleiben stabil. Die kommenden Jahre bringen vor allem strukturelle Verbesserungen, Boni und Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige. Wer möglichst viel aus den staatlichen Hilfen herausholen möchte, sollte sich regelmäßig informieren, alle Anträge bei der zuständigen Pflegekasse stellen und Bescheide prüfen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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