Sozialverbände schlagen Alarm: Kommunalfinanzkrise darf nicht auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung ausgetragen werden

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Der Evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) hat eindringlich davor gewarnt, die dramatische Finanznot der Kommunen durch Einschnitte bei Leistungen für Menschen mit Behinderung zu kompensieren. Hintergrund ist der bundesweite Aktionstag „Kommunen am Limit“ vom 22. Juni 2026, an dem sich mehr als 1.500 Städte, Gemeinden und Landkreise öffentlichkeitswirksam zu ihrer angespannten Haushaltslage geäußert haben. Das Statistische Bundesamt hatte Anfang April 2026 ein Rekorddefizit der kommunalen Haushalte von 31,9 Milliarden Euro für das Jahr 2025 gemeldet – der höchste Wert seit der deutschen Wiedervereinigung.

Die Forderung der Kommunen nach einer grundlegenden Reform der Finanzierungsstrukturen ist verständlich. Doch mehrere Sozial- und Wohlfahrtsverbände warnen mit zunehmender Schärfe davor, dass die Debatte in eine gefährliche Richtung läuft: weg von Strukturreformen, hin zu direkten Leistungskürzungen für über eine Million Menschen mit Behinderung, die auf Eingliederungshilfe angewiesen sind.

Das geleakte Arbeitspapier und seine Sprengkraft

Bereits im April 2026 wurde ein internes Arbeitspapier einer Bund-Länder-Kommunen-Arbeitsgruppe mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ öffentlich bekannt, nachdem der Paritätische Gesamtverband es veröffentlicht hatte. Das Dokument umfasst mehr als 100 Seiten und enthält Sparvorschläge mit einem Gesamtvolumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro – hauptsächlich auf Kosten der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie der Kinder- und Jugendhilfe.

Konkret auf dem Prüfstand stehen unter anderem:

Geplante MaßnahmeBereichMögliche Folge
Streichung von Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX)Schul- und StudienassistenzWegfall individueller Unterstützung; erhoffte Ersparnis: 3 Milliarden Euro
Einschränkung des Wunsch- und WahlrechtsWohnen, AssistenzVerlust von Selbstbestimmung bei der Wahl der Unterstützungsform
Ersatz individueller Ansprüche durch GruppenangeboteSchulbegleitung, IntegrationshilfeStrukturelle Benachteiligung von Kindern und Studierenden
Einschränkung von Fahr- und MobilitätsdienstenAlltagsunterstützungEingeschränkte Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe

Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) bezeichnete das Papier im Bundestag als „unabgestimmtes Arbeitspapier“, das nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen sei. Dennoch löste es eine breite politische Debatte aus, die bis heute anhält.

BeB und Kampagne „Nicht am Menschen sparen“

Der BeB-Vorsitzende Pfarrer Frank Stefan machte in einer aktuellen Stellungnahme unmissverständlich deutlich, wo die Grenze liegen muss: Menschen mit Behinderung dürften nicht zum Sparpotenzial erklärt werden. Wer Leistungen zur Teilhabe kürze, verschiebe Probleme nicht nur auf die Betroffenen und ihre Familien, sondern gefährde gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Antwort auf knappe kommunale Kassen könne nicht sein, ausgerechnet bei denjenigen zu kürzen, die auf Unterstützung angewiesen sind.

Der BeB trägt deshalb die bundesweite Kampagne „Nicht am Menschen sparen“ mit, die von mehreren sozialen Trägern initiiert wurde und inzwischen breite Unterstützung von Einrichtungen und Verbänden erhält. Die Kampagne verbindet die klare Absage an Leistungskürzungen mit konkreten Vorschlägen für mehr Effizienz und weniger Bürokratie im Sozialbereich.

Im Mittelpunkt steht dabei ein zentrales Argument: Die öffentliche Diskussion verengt sich zu sehr auf die Ausgabenseite. Tatsächlich werden erhebliche Ressourcen durch komplexe Verwaltungsverfahren, unterschiedliche Standards in den Bundesländern, Medienbrüche zwischen verschiedenen Leistungsträgern und Doppelarbeit gebunden – ohne dass dies Betroffenen zugutekäme.

Behindertenbeauftragter Dusel: Bürokratie bekämpfen, nicht Teilhabe kürzen

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, hat die Sparvorschläge als Bedrohung für grundlegende Menschenrechte eingestuft. Das geleakte Papier beschrieb er als „eine Forcierung der Aushöhlung von Teilhaberechten“ und betonte, dass es bei der gesellschaftlichen Teilhabe nicht um freiwillige Sozialleistungen, sondern um die Umsetzung von Grundrechten gehe.

Auch Dusel sieht Sparpotenzial – aber an anderer Stelle: Die überbordende Bürokratie belaste Menschen mit Behinderung und Verwaltung gleichermaßen. Wer an der falschen Stelle spare, verursache langfristig Mehrkosten: Menschen, die selbstbestimmt arbeiten, in barrierefreien Wohnungen leben und an der Gesellschaft teilhaben können, seien deutlich weniger auf steuerfinanzierte Unterstützung angewiesen. Sein prägnantes Fazit: „Wer nicht ausgegliedert ist, muss auch nicht eingegliedert werden.“

Die Konferenz der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern (KBB) hat nach ihrer Tagung in Celle im April 2026 in einem gemeinsamen Positionspapier festgehalten, dass die vorliegenden Kürzungsvorschläge nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vereinbar seien und forderte deren Ablehnung als Grundlage gesetzgeberischer Initiativen.

Dialogprozess: Ergebnisse weiter offen

Seit September 2025 läuft zwischen Bund, Ländern und Kommunen ein offizieller Dialogprozess über die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, gegliedert in vier Themencluster: Leistungen, Verfahren, Vertragsrecht und Steuerung. Die Bundesregierung hatte ursprünglich angekündigt, bis zum Sommer 2026 konkrete Reformergebnisse vorzulegen – dieser Zeitplan ist jedoch nicht eingehalten worden. Stand Ende Juni 2026 liegt kein abgestimmtes Ergebnis vor.

Im Gespräch ist unter anderem ein sogenanntes Bundesteilhabegeld als neues Finanzierungsinstrument. Sozialverbände wie der SoVD stehen solchen pauschalisierten Ansätzen skeptisch gegenüber, da individuelle Teilhaberechte nicht unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden dürften.

Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese (SPD, BMAS) stellte im Petitionsausschuss des Bundestags klar, dass der Dialogprozess ausdrücklich nicht auf Leistungseinschränkungen abziele, sondern auf Bürokratieabbau und effizientere Verfahren. Anlass war eine Petition der Lebenshilfe-Vorsitzenden Ulla Schmidt, die von mehr als 181.000 Menschen mitgezeichnet wurde und auf die Verunsicherung der Betroffenen durch die öffentliche Kürzungsdebatte hinweist.

Praxisbeispiel: Was Bürokratieabbau leisten kann

Dass der Weg über Strukturreformen und Digitalisierung gangbar ist, zeigt ein konkretes Pilotprojekt im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg. Dort haben die Diakonie Stetten und das zuständige Landratsamt gemeinsam Verwaltungsprozesse in der Eingliederungshilfe vereinfacht, standardisiert und stärker digitalisiert. Dietmar Prexl, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Stetten und Mit-Initiator der Kampagne „Nicht am Menschen sparen“, sieht in diesem Vorgehen das eigentliche Potenzial: Wenn Leistungsträger und Leistungserbringer gemeinsam Prozesse vereinfachten und Digitalisierung konsequent nutzten, ließen sich erhebliche Effizienzgewinne erzielen – ohne dass ein einziger Mensch seine Unterstützung verliere.

Was die Zahlen zeigen: Eingliederungshilfe unter Druck

Die Eingliederungshilfe gehört mit jährlichen Ausgaben von über 22 Milliarden Euro zu den größten Posten in den Sozialhaushalten von Ländern und Kommunen. Die Ausgaben haben sich seit 2012 mehr als verdoppelt – bedingt durch steigende Personalkosten bei Assistenzdiensten, Inflation und eine wachsende Zahl von Leistungsberechtigten. Rund 1,1 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit auf diese Unterstützung angewiesen.

Zum 1. Januar 2026 wurden die Freibeträge in der Eingliederungshilfe angehoben: Der Vermögensfreibetrag stieg von 67.410 Euro auf 71.190 Euro. Das ist eine spürbare Verbesserung – doch sie droht von der politischen Kürzungsdebatte überschattet zu werden.

Der BeB fasst die gesellschaftliche Verantwortung so zusammen: Die Herausforderungen für öffentliche Haushalte werden nicht kleiner werden. Gebraucht werden deshalb Lösungen, die sowohl finanziell als auch sozial nachhaltig sind. Nicht am Menschen zu sparen ist kein Kostenproblem – sondern eine Frage der gesellschaftlichen Verantwortung.

FAQ

Warum sind Kommunen bei der Eingliederungshilfe finanziell unter Druck?

Die kommunalen Haushalte verzeichneten 2025 ein Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro. Die Eingliederungshilfe ist mit über 22 Milliarden Euro jährlich einer der größten kommunalen Ausgabenposten und hat sich seit 2012 mehr als verdoppelt – bedingt durch steigende Personalkosten, Inflation und mehr Leistungsberechtigte. Kommunen haben kaum Spielraum, diese Pflichtausgaben zu reduzieren, da sie gesetzlich vorgeschrieben sind.

Was sieht das geleakte Arbeitspapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ konkret vor?

Das im März 2026 von einer Bund-Länder-Kommunen-Arbeitsgruppe erstellte und vom Paritätischen Gesamtverband veröffentlichte Papier enthält Sparvorschläge von mindestens 8,6 Milliarden Euro. Vorgesehen sind unter anderem die Streichung von Schulassistenzleistungen nach § 112 SGB IX, Einschränkungen beim Wunsch- und Wahlrecht, die Umwandlung individueller Ansprüche in Gruppenangebote und Kürzungen bei Fahr- und Mobilitätsdiensten. Behindertenbeauftragte und Sozialverbände halten diese Vorschläge für unvereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention.

Wie ist der aktuelle Stand des Dialogprozesses zur Eingliederungshilfe?

Seit September 2025 führen Bund, Länder und Kommunen einen Dialogprozess zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Die ursprünglich für Sommer 2026 angekündigten konkreten Ergebnisse liegen noch nicht vor. Das BMAS betont, Ziel sei Bürokratieabbau und nicht Leistungskürzungen. Sozialverbände kritisieren jedoch, dass Betroffenenorganisationen bisher nicht ausreichend eingebunden wurden.

Was fordern Sozialverbände statt Kürzungen?

Verbände wie BeB, Lebenshilfe, SoVD und der Paritätische Gesamtverband fordern eine bundesweite Initiative zur Entbürokratisierung der Eingliederungshilfe. Konkret werden vereinfachte und standardisierte Verwaltungsverfahren, konsequente Digitalisierung, der Abbau von Doppelstrukturen und eine ressortübergreifende Inklusionsstrategie gefordert. Das Argument: Mehr Inklusion und Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen senken mittelfristig den Bedarf an teurer Einzelfallunterstützung.

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