Studentenmieten 2026: BAföG-Wohnpauschale reicht nur noch in Chemnitz

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Seit heute läuft das Wintersemester, und für viele Erstsemester beginnt es mit einer Rechnung, die nicht aufgeht. Laut dem neuen MLP Studentenwohnreport 2026 kostet eine kleine Studentenwohnung im Schnitt 567 Euro warm. Die BAföG-Wohnpauschale liegt bei 380 Euro, und die angekündigte Erhöhung greift frühestens im April 2027.

Mieten steigen erneut, kleine Wohnungen am stärksten

Der Finanzdienstleister MLP und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) haben zum achten Mal untersucht, was Wohnen an 38 deutschen Hochschulstandorten kostet. Die Bilanz fällt ernüchternd aus. Im ersten Halbjahr 2026 lagen die qualitäts- und lagebereinigten Mieten im Schnitt 2,6 Prozent über dem Vorjahresniveau.

Am stärksten verteuert haben sich kleine Wohnungen mit einem Plus von 3,5 Prozent. Gerade dieses Segment ist für Studierende entscheidend. WG-Angebote legten um 2,3 Prozent zu, möblierte Wohnungen auf Zeit um 2,0 Prozent. Die leichte Atempause vom Vorjahr hat sich damit nicht fortgesetzt.

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Für die Vergleichbarkeit rechnet der Report mit einer Musterwohnung von 30 Quadratmetern und einem Muster-WG-Zimmer von 20 Quadratmetern. Angegeben sind jeweils kalkulierte Warmmieten.

München vorn, Berlin auf Platz zwei

Die Unterschiede zwischen den Städten sind gewaltig. In München kostet die Musterwohnung rund 880 Euro im Monat, ein WG-Zimmer rund 850 Euro. Der Umzug in eine Wohngemeinschaft spart dort kaum noch Geld.

Dahinter folgen Berlin, Frankfurt am Main, Köln, Hamburg und Heidelberg mit jeweils etwa 700 bis 720 Euro für die Musterwohnung. Am anderen Ende der Skala liegt Chemnitz mit rund 280 Euro für die Wohnung und etwa 220 Euro für das WG-Zimmer.

Chemnitz ist zugleich die einzige untersuchte Stadt, in der die aktuelle BAföG-Wohnkostenpauschale von 380 Euro die Warmmiete der Musterwohnung vollständig deckt.

HochschulstandortMusterwohnung (30 m², warm)Lücke bei 380 Euro PauschaleLücke bei 440 Euro Pauschale
Münchenca. 882 Euroca. 502 Euroca. 442 Euro
Berlinca. 725 Euroca. 345 Euroca. 285 Euro
Frankfurt am Mainca. 721 Euroca. 341 Euroca. 281 Euro
Durchschnitt 38 Standorteca. 567 Euroca. 187 Euroca. 127 Euro
Chemnitzca. 280 Eurokeinekeine

Die Lücken in der Tabelle sind eigene Berechnungen auf Basis der Reportwerte und auf ganze Euro gerundet.

Was die Lücke im Alltag bedeutet

Ein Rechenbeispiel zeigt die Dimension. Eine Studentin in Köln mietet eine kleine Wohnung für 710 Euro warm und erhält den vollen BAföG-Wohnanteil von 380 Euro. Jeden Monat fehlen ihr 330 Euro allein für die Miete. Im Jahr sind das fast 4.000 Euro, die über Nebenjobs, Eltern oder Ersparnisse aufgebracht werden müssen.

Selbst nach der geplanten Anhebung auf 440 Euro blieben 270 Euro monatlich ungedeckt. Nach Angaben des Deutschen Studierendenwerks würde die erhöhte Pauschale nur in drei der 38 Städte für die Musterwohnung ausreichen.

BAföG-Reform: beschlossen, aber noch nicht in Kraft

Die schwarz-rote Koalition hatte im Koalitionsvertrag die Anhebung der Wohnkostenpauschale auf 440 Euro zum Wintersemester 2026/27 angekündigt. Daraus wird nichts. Wegen der angespannten Haushaltslage wurde der Termin um ein halbes Jahr verschoben.

Das Bundeskabinett hat die Reform am 12. August 2026 beschlossen. Nach den Plänen der Bundesregierung steigt die Wohnkostenpauschale zum Sommersemester 2027 auf 440 Euro. Der Grundbedarf soll zum Wintersemester 2027/28 von 475 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf bis zu 563 Euro steigen. Das entspricht dem heutigen Regelsatz der Grundsicherung.

Rechtskräftig ist das alles noch nicht. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz im laufenden Herbst noch zustimmen. Für das gerade gestartete Wintersemester bleibt es beim BAföG-Höchstsatz von 992 Euro und bei 380 Euro für die Unterkunft.

Kaum Ausweichmöglichkeiten über Sozialleistungen

Wer die Lücke über staatliche Hilfen schließen will, stößt schnell an Grenzen. Studierende in einer dem Grunde nach BAföG-förderfähigen Ausbildung sind nach § 7 Abs. 5 SGB II grundsätzlich vom Bürgergeld bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn tatsächlich kein BAföG fließt, etwa weil das Elterneinkommen zu hoch ist.

Es gibt eng begrenzte Ausnahmen. Mehrbedarfe nach § 27 SGB II, zum Beispiel bei Schwangerschaft oder für Alleinerziehende, können auch Studierende erhalten. In besonderen Härtefällen ist ein Darlehen möglich.

Auch beim Wohngeld gilt in der Regel: Wer dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hat, bekommt kein Wohngeld. Möglich ist es erst, wenn dieser Anspruch dem Grunde nach entfällt, etwa nach Überschreiten der Altersgrenze oder der Förderungshöchstdauer. Für die meisten Studierenden bleibt damit nur der Weg über Nebenjob, Familie oder einen Wohnheimplatz.

Wohnheime voll, Neubau schleppend

Wohnheimplätze der Studierendenwerke sind deutlich günstiger als der freie Markt, aber knapp. In vielen Hochschulstädten gibt es lange Wartelisten. Das Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ soll neue Plätze schaffen, wirkt aber nur mittelfristig.

Das IW warnt gleichzeitig davor, den Markt durch zusätzliche Regulierung weiter zu belasten. Neue Vorgaben sollten geprüft werden, damit sie Investitionen in Wohnraum nicht ungewollt bremsen. Das Deutsche Studierendenwerk fordert dagegen, die Erhöhung der Pauschale ohne weitere Verzögerung umzusetzen und den Bau günstiger Wohnheimplätze dauerhaft zu finanzieren.

Häufige Fragen zu Studentenmieten und BAföG-Wohnpauschale

Wie hoch ist die BAföG-Wohnkostenpauschale aktuell?

Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, beträgt sie derzeit 380 Euro im Monat. Sie wird pauschal gezahlt, unabhängig von der tatsächlichen Miete. Die Anhebung auf 440 Euro ist für das Sommersemester 2027 geplant.

Ist die Erhöhung auf 440 Euro schon beschlossen?

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 verabschiedet. Das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat läuft noch. Erst nach Abschluss und Verkündung ist die Erhöhung rechtlich gesichert.

In welcher Stadt wohnen Studierende am teuersten?

Laut MLP Studentenwohnreport 2026 ist München der teuerste der 38 untersuchten Standorte. Dort kostet eine 30-Quadratmeter-Musterwohnung rund 880 Euro warm. Am günstigsten ist Chemnitz mit rund 280 Euro.

Können Studierende Bürgergeld oder Wohngeld für die Miete bekommen?

In der Regel nicht. Wer eine dem Grunde nach BAföG-fähige Ausbildung absolviert, ist von Bürgergeld bzw. Grundsicherung und meist auch vom Wohngeld ausgeschlossen. Ausnahmen bestehen etwa bei bestimmten Mehrbedarfen nach § 27 SGB II oder wenn der BAföG-Anspruch dem Grunde nach entfallen ist.

Meinung: Eine Pauschale, die der Realität hinterherläuft

Die Zahlen des Studentenwohnreports zeigen ein strukturelles Problem. Die BAföG-Wohnpauschale wird in großen Abständen angepasst, die Mieten steigen dagegen jedes Jahr. Dass die ohnehin knappe Erhöhung auf 440 Euro nun auch noch ins Sommersemester verschoben wurde, ist ein schlechtes Signal an alle, die gerade ihr Studium beginnen. Wenn eine staatliche Leistung schon bei Inkrafttreten in 35 von 38 Hochschulstädten nicht reicht, ist sie keine Wohnkostenhilfe mehr, sondern ein Zuschuss mit Symbolcharakter. Hinzu kommt der weitgehende Ausschluss von Bürgergeld und Wohngeld, der Studierende ohne finanziellen Rückhalt der Familie praktisch ohne Auffangnetz lässt. Sinnvoll wäre eine regelmäßige, automatische Anpassung der Pauschale an die Mietentwicklung, ergänzt um einen echten Ausbauschub bei Wohnheimplätzen. Sonst entscheidet am Ende nicht die Begabung über den Studienort, sondern der Kontostand der Eltern.

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