Das Arbeitslosengeld I (ALG I) wird in Deutschland immer rückwirkend für den Vormonat ausgezahlt. Für Mai 2025 bedeutet das konkret: Die Zahlung für den Monat Mai erfolgt am ersten Werktag des Juni 2025. Da der 1. Juni 2025 ein Sonntag ist, wird das ALG I für Mai 2025 voraussichtlich am Montag, den 2. Juni 2025, auf dem Konto der Berechtigten eingehen.
Alle wichtigen Infos rund um die Auszahlung Arbeitslosengeld I für Mai 2025 finden Sie hier auf Bürger & Geld!
Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung
Wichtig: das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, die nur für eine begrenzte Zeit gezahlt wird und deren Höhe vom vorherigen Einkommen, der Steuerklasse sowie vom Kindergeldanspruch abhängt. Die Bezugsdauer variiert unter anderem nach Alter und Versicherungsdauer, maximal kann ALG I bis zu zwei Jahre bezogen werden.
Wochenende oder Feiertag verschiebt den Zahltag
Sollte der Auszahlungstermin auf einen Feiertag oder ein Wochenende fallen, verschiebt sich die Überweisung auf den nächsten Bankarbeitstag, was im Mai 2025 bereits beim 1. Mai (Tag der Arbeit) der Fall war: Die April-Zahlung erfolgte am Freitag, 2. Mai 2025. Im Juni wird ebenfalls wieder geschoben: der 1. Juni ist ein Sonntag!
Tabelle Auszahlung Arbeitslosengeld für Mai 2025
Hier ist die Tabelle zur Auszahlung des Arbeitslosengeldes I für Mai 2025:
Arbeitslosengeld für den Monat | Auszahlungstermin | Wochentag |
---|---|---|
Mai 2025 | 2. Juni 2025 | Montag |
Das Arbeitslosengeld I wird immer rückwirkend für den Vormonat am ersten Werktag des Folgemonats ausgezahlt. Da der 1. Juni 2025 ein Sonntag ist, erfolgt die Auszahlung für Mai 2025 am Montag, den 2. Juni 2025
Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I
Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) in Deutschland sind:
Arbeitslosigkeit: Sie dürfen keiner Beschäftigung nachgehen oder höchstens 15 Stunden pro Woche arbeiten und müssen arbeitslos im Sinne des Gesetzes sein, also sich bemühen, eine Beschäftigung zu finden und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen.
Arbeitslosmeldung: Sie müssen sich persönlich oder online bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
Verfügbarkeit: Sie müssen in der Lage sein, mindestens 15 Stunden pro Woche eine versicherungspflichtige Beschäftigung auszuüben und aktiv bei der Jobsuche mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeiten.
Anwartschaftszeit erfüllt: Innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung müssen Sie mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Zeiten wie Kindererziehung (bis 3 Jahre), Krankengeldbezug oder freiwillige Versicherung können angerechnet werden. Für häufig befristet Beschäftigte kann die Anwartschaftszeit auf 6 Monate verkürzt sein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Zusammenfassung Auszahlung Arbeitslosengeld
Das Wichtigste zum Schluss noch einmal kurz zusammengefasst
- Auszahlung des ALG I für Mai 2025: Montag, 2. Juni 2025
- Zahlung erfolgt immer rückwirkend für den Vormonat am ersten Werktag
- Höhe und Dauer des ALG I hängen von individuellen Faktoren ab
- Verzögerungen können durch Feiertage oder Wochenenden entstehen
Tipp: Bei verspäteter Zahlung empfiehlt es sich, die Bank zu prüfen und gegebenenfalls die zuständige Agentur für Arbeit zu kontaktieren.