Wohngeld Auszahlung Juni 2025: Was bei der Mietbeihilfe zu beachten ist!

Die Wohngeld Auszahlung im Juni 2025 steht bevor und wir erklären, wann das Geld auf dem Konto ist, worauf Empfänger achten müssen und wie Sie Ihren Anspruch sichern. Alle wichtigen Infos zur Wohngeld Auszahlung im Juni 2025 finden Sie hier in unserem Artikel!

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Steigende Mieten und Lebenshaltungskosten belasten viele Haushalte in Deutschland. Das Wohngeld ist für viele Menschen mit geringem Einkommen deshalb eine unverzichtbare staatliche Unterstützung, um die monatlichen Wohnkosten aufbringen zu können.

Klar, dass der Wohngeld-Zahltag für die Betroffenen wichtig ist. Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., zeigen wir, wann die Auszahlung erfolgt und welche Besonderheiten hinsichtlich Wohngeld im Juni 2025 zu beachten sind.

Wann wird das Wohngeld für Juni 2025 ausgezahlt?

Das Wohngeld für den Monat Juni 2025 wird bereits Ende Mai 2025 überwiesen. Der Stichtag für die Auszahlung ist Freitag, der 30. Mai 2025. In der Regel ist das Geld spätestens am ersten Werktag des neuen Monats, also Anfang Juni, auf dem Konto der Empfänger. Die frühzeitige Überweisung stellt sicher, dass die Miete, die in den meisten Fällen zum 1. eines Monats fällig ist, pünktlich beglichen werden kann.

Tabelle Wohngeld Juni 2025

MonatAuszahlungstagWochentag
Juni 202530. Mai 2025Freitag

Einen Überblick über sämtliche Wohngeld Auzahlungstermine für 2025 gibt es hier: Wohngeld Auszahlung 2025

Wie läuft die Wohngeld-Auszahlung ab?

Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus durch die zuständige Wohngeldstelle.

Das Geld wird in der Regel auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Eine Überweisung direkt an den Vermieter erfolgt nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich beantragt.

Es ist keine gesonderte Beantragung für die monatliche Auszahlung notwendig, solange der Bewilligungszeitraum läuft und keine Änderungen eingetreten sind.

Was müssen Wohngeld-Empfänger beachten?

Ganz wichtig ist die Obliegenheit, Änderungen zu melden: Wer Wohngeld bezieht, ist verpflichtet, Änderungen der persönlichen oder finanziellen Verhältnisse (z.B. Einkommen, Haushaltsgröße, Umzug) unverzüglich der Wohngeldstelle mitzuteilen. Unterbleibt dies, drohen Rückforderungen oder sogar strafrechtliche Maßnahmen.

Bewilligungszeitraum prüfen: Wohngeld wird immer für einen festgelegten Zeitraum bewilligt. Läuft dieser aus, muss rechtzeitig ein Folgeantrag gestellt werden, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten. Wohngeld kann rückwirkend nur für den Monat erfolgen, in dem der Antrag gestellt wurde!

Bankarbeitstage berücksichtigen: Die Überweisung erfolgt am letzten Bankarbeitstag des Vormonats. Fällt dieser auf einen Feiertag oder das Wochenende, kann sich die Gutschrift auf dem Konto verzögern.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Die durchschnittliche Wohngeld-Auszahlung liegt aktuell bei etwa 297 bis 370 Euro pro Monat, abhängig von Einkommen, Mietkosten und Haushaltsgröße. Mit dem offiziellen Wohngeld-Rechner des Bundes kann der individuelle Anspruch einfach ermittelt werden. Einzelheiten: Wohngeld Erhöhung 2025

Zusammenfassung zur Wohngeld-Auszahlung für Juni 2025

Das Wohngeld für Juni 2025 wird am 30. Mai 2025 ausgezahlt und steht damit pünktlich zur Verfügung, um die Miete für die Wohnung zu begleichen. Empfänger müssen Veränderungen rechtzeitig dem Wohngeldamt melden und den Bewilligungszeitraum im Blick behalten, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, sollte prüfen, ob ein Wohngeld-Anspruch besteht – denn das Wohngeld bietet für geringe Einkommen eine finanzielle Entlastung.

Redakteure

  • so

    Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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