Voraussetzungen für Wohngeld und Kinderzuschlag
Familien können Wohngeld und Kinderzuschlag parallel beantragen – aktuell noch bei unterschiedlichen Behörden, zukünftig laut Koalitionsvertrag über einen gemeinsamen Antrag. Die Familienkasse und Wohngeldstelle stimmen sich dann ab, um eine Überzahlung und Doppelanspruch zu vermeiden. Anspruch haben:
- Eltern, die mindestens 600 € (Alleinerziehende) bzw. 900 € (Elternpaare) Brutto pro Monat verdienen.
- Mindestens ein Kind lebt im Haushalt, ist unter 25 Jahre alt, unverheiratet, und es wird Kindergeld bezogen.
- Das Gesamteinkommen reicht aus, um den Familienbedarf fast zu decken, aber liegt unter den Höchstgrenzen.
- Einkommen über den Bedarf reduziert den Kinderzuschlag anteilig, unterhalb gibt es Bürgergeld.
Was zählt zum Familienbedarf?
Der Familienbedarf berechnet sich folgendermaßen:
- Regelbedarf nach SGB II/SGB XII für alle Haushaltsmitglieder (Eltern, Kinder).
- Wohnkosten (Miete, Heizung, Warmwasser).
- Eventuelle Mehrbedarfe für Alleinerziehende oder Schwangere.
Regelbedarfe für 2025 und 2026:
Berechtigte | 2025 |
---|---|
Elternpaar | 1.012 € |
Alleinerziehend | 563 € |
Kind < 6 Jahre | 357 € |
Kind 6–13 Jahre | 390 € |
Kind 14–17 Jahre | 471 € |
Kind 18–25 Jahre | 451 € |
Dazu addiert werden die Wohnkosten, die mit Wohngeld gefördert werden (je nach Mietstufe und Haushaltsgröße häufig zwischen 150 und 800 Euro).
Kinderzuschlag und Wohngeld: Höhe und Berechnung
- Kinderzuschlag beträgt ab Januar 2025 maximal 297 € pro Kind und Monat inkl. Sofortzuschlag.
- Wohngeld richtet sich nach Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Heizkostenkomponente. Als grobe Orientierung: Familien mit zwei Kindern bekommen häufig zwischen 150 und 500 € monatlich.
Der Anspruch entsteht, wenn Einkommen, Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag gemeinsam den Familienbedarf decken, aber keine Überzahlung erfolgt.
Beispielrechnung: Wohngeld und Kinderzuschlag kombiniert
Beispiel 1: Elternpaar mit zwei Kindern unter 6 Jahren, Stadt, Miete 800 €
- Einkommen (Netto nach Abzügen): 1.596 €
- Kindergeld (2 x 255 €): 510 €
- Wohngeld: 198 €
- Kinderzuschlag (2 x 297 €): 594 €
- Summe: 2.898 €
- Familienbedarf: 1.012 € (Eltern) + 714 € (Kinder) + 800 € (Miete) = 2.526 €
- Ergebnis: Die Familie deckt ihren Bedarf, überschüssiges Einkommen reduziert den Kinderzuschlag anteilig.
Beispiel 2: Alleinerziehender mit einem 7-jährigen Kind, Miete 500 €
- Einkommen: 800 €
- Kindergeld: 255 €
- Wohngeld: 120 €
- Kinderzuschlag (max.): 297 €
- Summe: 1.472 €
- Familienbedarf: 563 € (Eltern) + 390 € (Kind) + 500 € (Miete) = 1.453 €
- Anspruch: Voller Kinderzuschlag, Wohngeld und Bildung-Teilhabepaket möglich.
Tabelle: Wohngeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld im Vergleich
Leistung | Für wen? | Voraussetzungen | Höhe der Leistung | Vorteil für Familien |
---|---|---|---|---|
Wohngeld | Kleine/mittlere Einkommen | Einkommen unter bestimmter Grenze, Miete | 150–800 € je nach Faktor | Entlastung bei Wohnkosten |
Kinderzuschlag | Eltern mit geringem Einkommen | Mindesteinkommen, Kindergeld, Bedarf knapp | Bis zu 297 € je Kind | Zusatzförderung gezielt für Kinder |
Bürgergeld | Haushalte ohne ausreichendes Einkommen | Unterschreitung Familienbedarf | 563 € Erwachsener, 357–471 € Kind + volle Miete | Grundsicherung, falls Wohngeld/KiZ nicht ausreichen |
FAQ: Wohngeld und Kinderzuschlag
Kann man beide Leistungen gemeinsam bekommen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich, solange der Bedarf nicht bereits durch das Einkommen und Kindergeld gedeckt wird und keine Überzahlung erfolgt.
Wie funktioniert die Beantragung?
2025 noch getrennt – Familienkasse (Kinderzuschlag) und Wohngeldstelle. Ab 2026 voraussichtlich gemeinsamer Antrag, automatische Prüfung durch die Behörden.
Gibt es Zusatzleistungen?
Ja, Bildung und Teilhabe, Befreiung von KiTa-Gebühren, Heizkostenkomponente im Wohngeld.
Zusammenfassung: Wohngeld und Kinderzuschlag kombinieren, auch mit Kindergeld
Mit Wohngeld und Kinderzuschlag kombiniert profitieren Familien mit geringen Einkommen stark und werden besonders vor verdeckter Armut geschützt. Die neuen Einkommensgrenzen und vereinfachte Beantragung machen Leistungen nutzerfreundlicher als je zuvor. Besonders für Familien mit mehreren Kindern oder teuren Wohnkosten lohnt sich ein Antrag – die staatlichen Leistungen sind 2025 so hoch und zugänglich wie nie.