Grundrente: Zuschlag bring mehr Geld und Gerechtigkeit für Rentner

Die Grundrente dient der Rentengerechtigtkeit. Rentner, die trotz langer Arbeitsjahre an sich eine nur geringe Rente erhalten, können so mehr an Rente bekommen. In unserem Artikel erklären wir, wie hoch die neue Grundrente ist und was es dabei zu beachten gibt.

Die Grundrente soll mehr Gerechtigkeit für Rentner mit geringer Rente bringen.
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Die Grundrente ist eine neue Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die seit dem 1. Januar 2024 anspruchsberechtigten Rentnern nunmehr seit 3 Jahren zusteht. Sie soll dazu beitragen, dass Menschen, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben, eine höhere Rente erhalten. Das funktioniert so,  dass Zeiten mit niedrigerem Verdienst höher gewertet werden. Allerdings: Grundrente bedeutet nicht, dass es eine Mindestrente gibt. Hier muss dann die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung einspringen.

In nachfolgendem Beitrag erklären wir, wie das mit der Grundrente bzw. dem Grundrentenzuschlag funktioniert und wer davon profitiert.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Der Grundrentenzuschlag bringt Rentnern mit niedriger Rente mehr an Geld.

Auch im Jahr 2024 führt die Grundrente bzw. der Grundrentenzuschlag zu mehr Gerechtigkeit bei der Rente. Rentner können so mehr Geld erhalten.

Anspruch auf die Grundrente haben  Rentner, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen können. Sie erhalten dann einen Teil des Grundrentenzuschlags. Den vollen Grundrenten-Zuschlag erhält, wer 35 anerkannte Jahre vorweisen kann.

Was zählt zu den Pflichtbeitragszeiten für denGrundrenten-Zuschlag?

Zu den Pflichtbeitragszeiten für die Grundrente gehören

  • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder
  • Pflichtbeiträge aus Selbständigkeit
  • Zeiten der Kindererziehung, wobei maximal 3 Jahre Erziehungszeit pro Kind gezählt werden, und zwar bis zum 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes
  • Pflichtbeiträge aus Pflege von Angehörigen, wenn Rentenbeiträge gutgeschrieben werden
  • Zeiten von Kranken- und Übergangsgeld
  • Zeiten eines Mini-Jobs seit 2013, wenn auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet wurde

Wie wird die Grundrente berechnet?

Bei der Berechnung der Grundrente wird ermittelt, in welchen Monaten der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnitts, also 0,0025 Entgeltpunkte pro Monat betrug. Auf dieser Basis wird der durchschnittliche Entgeltpunkt für diese Zeiten ermittelt. Dieser Wert wird nun verdoppelt.

Er wird auf bis zu 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr erhöht, wenn 35 Jahre Beitragszeiten vorliegen.

Er wird auf bis zu 0,4 Entgeltpunkte pro Jahr erhöht, wenn wenigstens 33 Beitragszeiten vorliegen.

Der neue Wert der Entgeltpunkte wird dann um 12,5 Prozent gekürzt. Er gilt für maximal 420 Monate

Einkommens-Höchstgrenzen für die Grundrente

Den vollen Grundrentenzuschlag bekommt man bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.317 Euro für Alleinstehende und 2.055 Euro bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Bei Einkommen über 1.686 Euro (Paare: 2.424 Euro) wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet.

Als Einkommen werden die eigene Rente und weiteres zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt werden. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2024 ist grundsätzlich das Einkommen des vorvergangenen Kalenderjahres, also das Einkommen des Jahres 2022 maßgebend.

Tabelle Höhe der Grundrente 2024

Höhe der Grundrente 2024 (West)
Anzurechnendes Einkommen bei der Grundrente 1.317 Euro1.417 Euro1.517 Euro1.617 Euro1.717 Euro1.817 Euro1.917 Euro
20% Durch­schnitts­verdienst0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro
30% Durch­schnitts­verdienst331 Euro271 Euro211 Euro151 Euro79 Euro0 Euro0 Euro
40% Durch­schnitts­verdienst441 Euro381 Euro321 Euro261 Euro189 Euro89 Euro0 Euro
50% Durch­schnitts­verdienst331 Euro271 Euro211 Euro151 Euro79 Euro0 Euro0 Euro
60% Durch­schnitts­verdienst221 Euro161 Euro101 Euro41 Euro0 Euro0 Euro0 Euro
70% Durch­schnitts­verdienst110 Euro50 Euro0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro
80% Durch­schnitts­verdienst0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro
Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Wie hoch ist die Grundrente?

Der Grundrentenzuschlag beträgt durchschnittlich 400 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass die Rente von anspruchsberechtigten Rentnerinnen und Rentnern im Schnitt um 8,2 Prozent (Frauen) bzw. 5,7 Prozent (Männer) steigt.

Wie die Grundrente beantragen?

Die Grundrente muss nicht beantragt werden. Der Grundrentenzuschlag wird von der Deutschen Rentenversicherung automatisch berücksichtigt.

Fazit zur Grundrente

Die Grundrente ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren Rente. Sie soll dazu beitragen, dass Menschen, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben, eine höhere Rente erhalten. Die Grundrente ist jedoch noch relativ neu und wird in den kommenden Jahren auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

Quelle

Deutsche Rentenversicherung

Eigene Recherche