Strom wird zum Problem: Warum die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) 2026 nicht reicht

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Steigende oder dauerhaft hohe Strompreise und ein stagnierender Regelsatz bringen immer mehr Haushalte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) an die Grenze des finanziell Machbaren. Die im Regelbedarf enthaltene Pauschale für Haushaltsstrom orientiert sich an älteren Verbrauchsdaten und bildet die Realität in vielen Single- und Familienhaushalten nur unzureichend ab. Schon kleine Preissteigerungen beim Strom reißen so spürbare Lücken in ohnehin knappe Budgets – mit der Folge, dass Betroffene beim Lebensnotwendigen sparen müssen.

Im Folgenden wird erläutert, welcher Betrag aktuell für Strom im Regelsatz vorgesehen ist, wie groß die Versorgungslücke 2025/2026 ausfällt und welche Handlungsmöglichkeiten Haushalte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) tatsächlich haben.

Stromanteil im Regelsatz: Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) 2025/2026

Im Regelbedarf der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) ist ein bestimmter Anteil für Strom und Haushaltsenergie (ohne Heizung) sowie kleinere Wohnungsinstandhaltung enthalten. Diese Posten werden nicht separat ausgezahlt, sondern sind Teil der monatlichen Pauschale.

Für alleinstehende Erwachsene liegt der Regelsatz seit 2025 bei 563 Euro im Monat; 2026 bleibt dieser Betrag nach dem Beschluss der Bundesregierung unverändert – es gibt also eine sogenannte Nullrunde. In dieser Summe sind nach Berechnungen der Regelbedarfsermittlung etwa 45,70 Euro für Haushaltsstrom eingeplant.

Gedacht ist dieser Betrag als Durchschnittswert, der einen typischen Stromverbrauch in einem Ein-Personen-Haushalt abdecken soll. Ein Blick auf die Strompreisanalysen zeigt jedoch: Zwischen Pauschale und realen Kosten besteht nach wie vor eine Lücke – wenn auch kleiner als noch in den Vorjahren.

Was Strom real kostet: Die Versorgungslücke 2025/2026

Verbraucheranalysen und Vergleichsportale kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die im Regelsatz enthaltene Strompauschale weiterhin unter den tatsächlichen Durchschnittskosten liegt. Für einen Single-Haushalt mit einem angenommenen Verbrauch von rund 1.500 kWh pro Jahr ergeben sich demnach – je nach Tarif – monatliche Kosten von etwa 50 Euro.

Damit liegt der reale Strompreis im Durchschnitt um wenige Euro über der Pauschale von 45,70 Euro. Daraus folgt eine Unterdeckung von etwa 6 Euro pro Monat, also rund 72 Euro im Jahr. Im Vergleich zu 2024 ist diese Lücke merklich kleiner geworden: Damals mussten Haushalte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) im Mittel noch rund 129 Euro pro Jahr zusätzlich aus dem Regelsatz für Strom aufbringen.

Für 2026 erwarten Auswertungen, dass der Strompreis insgesamt leicht gesunken bzw. stabil geblieben ist, die Pauschale aber unverändert bleibt – die Versorgungslücke verringert sich, verschwindet aber nicht vollständig.

Regionale Unterschiede: Wo Strom besonders teuer ist

Wie groß die Lücke zwischen Strompauschale und Realität ist, hängt stark vom Wohnort und vom gewählten Tarif ab. In manchen Regionen mit eher günstigen Anbietern lässt sich der Stromkostenbedarf fast mit dem Regelsatzanteil decken. In anderen Gebieten – etwa in Teilen Ostdeutschlands oder bei Haushalten, die im teuren Grundversorgungstarif bleiben – liegen die tatsächlichen Kosten deutlich höher.

Analysen zeigen, dass Betroffene in ungünstigen Tarifen bis zu rund 18 Euro pro Monat mehr zahlen müssen, als der Regelsatz für Strom vorsieht. Wer dagegen rechtzeitig in günstigere Neu­kundentarife wechselt, kann die Unterdeckung teils vollständig ausgleichen oder sogar geringfügige Einsparungen erzielen. Es lohnt sich daher, regelmäßig Tarife zu vergleichen und nicht dauerhaft in der teuren Grundversorgung zu bleiben.

Warum die Strompauschale in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) hinterherhinkt

Die Stromkostenpauschale im Regelbedarf wird anhand von Einkommens- und Verbrauchsstichproben ermittelt. Die zugrunde liegenden Daten sind zwangsläufig einige Jahre alt und bilden eher Durchschnitts- als Extremwerte ab. Gleichzeitig gehen die Berechnungen von vergleichsweise günstigen Tarifen aus, nicht von den Preisen in der Grundversorgung.

Die Folge: Steigen die Strompreise schnell oder bleiben auf hohem Niveau, passt sich die Pauschale nur verzögert an. Haushalte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) müssen die Differenz aus anderen Bedarfen des Regelsatzes finanzieren – häufig zulasten von Lebensmitteln, Kleidung oder Mobilität.

Eine gesonderte Übernahme der Stromkosten durch das Jobcenter ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Nur in besonderen Situationen, etwa bei einer hohen Jahresnachforderung, kommen Hilfen in Betracht – typischerweise in Form eines zinslosen Darlehens, das später aus der Regelleistung zurückgezahlt werden muss.

Entwicklung der Stromlücke im Überblick

Die folgende vereinfachte Übersicht zeigt, wie sich die Lücke zwischen Strompauschale und durchschnittlichen Kosten in den letzten Jahren entwickelt hat (Single-Haushalt, ca. 1.500 kWh/Jahr):

JahrStrompauschale im RegelsatzDurchschnittliche StromkostenJährliche LückeMonatliche Lücke
202445,70 €ca. 52 €129 €ca. 7 €
202545,70 €ca. 50 €74 €ca. 6 €
2026*45,70 €ca. 50,30 €ca. 56 €ca. 5 €

*Schätzung/Prognose auf Basis aktueller Strompreisanalysen und Regelsatz-Nullrunde.

Die Tabelle macht deutlich: Die Unterdeckung ist kleiner geworden, aber noch immer vorhanden. Für Haushalte, die ohnehin jeden Euro umdrehen müssen, sind auch fünf bis sieben Euro im Monat ein spürbarer Posten.

Was Betroffene tun können: Sparen, wechseln, beraten lassen

Trotz begrenzter Spielräume gibt es einige Stellschrauben, mit denen Haushalte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) die Stromlücke verkleinern können:

  • Tarifwechsel prüfen: Ein Wechsel aus der Grundversorgung in günstigere Neu­kundentarife kann im Jahr bis zu 60 Euro und mehr einsparen – genug, um die verbleibende Unterdeckung deutlich zu senken.
  • Stromverbrauch senken: Energiesparende Geräte, bewusstes Abschalten von Stand-by-Verbrauchern und eine angepasste Nutzung von Waschmaschine oder Geschirrspüler helfen, den Verbrauch zu reduzieren. Verbraucherzentralen bieten hierzu kostenlose Tipps.
  • Frühzeitig reagieren: Wer mit einer Nachzahlung rechnet, sollte frühzeitig das Gespräch mit der Stromanbieter-Hotline und ggf. dem Jobcenter suchen. In bestimmten Fällen können Ratenzahlungen vereinbart oder Darlehen beantragt werden.
  • Beratung nutzen: Sozialberatungsstellen und Schuldnerberatungen unterstützen bei der Einschätzung, welche Verträge sinnvoll sind und welche Ansprüche gegenüber Jobcenter oder Energieversorger bestehen.

Fazit: Unterdeckung kleiner – Problemdruck bleibt

Die Stromkostenpauschale in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) reicht auch 2025/2026 vielfach nicht aus, um die realen Kosten vollständig zu decken. Zwar ist die Unterdeckung im Vergleich zu den Vorjahren dank leicht gesunkener Strompreise kleiner geworden, doch für viele Haushalte bleiben Monat für Monat einige Euro, die aus anderen Ausgaben herausgespart werden müssen.

Wer aktiv Tarife vergleicht, den Stromverbrauch reduziert und bei absehbaren Nachforderungen frühzeitig das Gespräch mit Energieversorger und Jobcenter sucht, kann die Lücke merklich verringern – ganz verschwinden lässt sie sich damit aber nicht in jedem Fall. Für die Sozialpolitik bleibt die Frage offen, ob und wie der Regelbedarf künftig schneller an die tatsächliche Strompreisentwicklung angepasst werden sollte.

Quellen

Weiterführende Infos zu Stromkosten beim Bürgergeld

https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld/jahresrechnung-strom-und-heizkosten-wer-bekommt-guthaben-bei-buergergeld

https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld/wann-muss-das-jobcenter-2025-beim-buergergeld-die-stromkosten-uebernehmen

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