Kinder-Bürgergeld: Jobcenter muss Privatschule nicht bezahlen

Kinder-Bürgergeld: Jobcenter muss Privatschule nicht bezahlen

Zwar bezog sich der Rechtsstreit noch auf das vom Bürgergeld abgelöste Hartz. Doch die Rechtsprechung kann analog auf das Bürgergeld angewandt werden. Die klare Aussage der Richter ist: Das Jobcenter muss nicht für das Schulgeld einer Privatschule aufkommen.

Landgericht wies Klage ab

Es ist dem Jobcenter nicht zumutbar, die Finanzierung des Schulbesuchs eines Kindes aus einer Hartz-IV-Familie an einer Privatschule zu übernehmen. Das Landessozialgericht Niedersachsen und Bremen hat in einem Eilverfahren die Klage einer Mutter abgewiesen und betont, dass der Bedarf an Ausbildung für die Kinder durch öffentliche Schulen ausreichend gedeckt ist. Nur unter außergewöhnlichen Umständen wäre der Besuch einer Privatschule zu rechtfertigen, die in diesem Fall jedoch nicht vorliegen. Mit dieser Entscheidung haben die Richter den Jobcentern ein kleines Erfolgserlebnis in einer Reihe von gerichtlichen Niederlagen beschert.


Privatschule wird nicht vom Jobcenter finanzieren – Mehrbedarf muss selbst aufgebracht werden

Es geht hier um eine Dame aus Südniedersachsen, die als Betreiberin einer Kampfsportschule tätig ist. Laut rechtskräftigen Urteilen erhält sie seit einigen Jahren ergänzende Hartz-IV-Leistungen, zusätzlich zu ihrem regulären Einkommen. Sie entschied sich, ihren ältesten Sohn anfangs auf eine Waldorfschule zu schicken. Nachdem das Kind jedoch mit psychischen Problemen zu kämpfen hatte und auch in der Schule aufgrund von Auseinandersetzungen in Konflikt geriet, entschied sich die Klägerin, ihn auf eine Privatschule zu schicken. Das monatliche Schulgeld von 165 Euro beglich sie zunächst aus eigener Tasche.

Kind muss öffentliche Schule besuchen

Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie gestaltete sich der Betrieb der Kampfsportschule schwieriger, wodurch zusätzliche Kosten für die arbeitslose Mutter aus dem Hartz-IV-Regelsatz nicht mehr tragbar waren. Da das Jobcenter sich weigerte, das Schulgeld zu übernehmen, entschied sich die Mutter dazu, eine Klage einzureichen. Sie argumentierte, dass ein erneuter Schulwechsel ihres Sohnes zu Depressionen und erneuten Gewaltausbrüchen führen würde. Zusätzlich führte sie den hohen Migrantenanteil an öffentlichen Bildungseinrichtungen als weiteren Grund an. Das Gericht wies jedoch alle von der Mutter vorgebrachten Punkte zurück. Es sei nicht glaubhaft gemacht worden, dass ein Wechsel auf eine öffentliche Schule für den Sohn nicht zumutbar sei. Es liege kein “unabweisbarer Mehrbedarf” vor, den das Jobcenter übernehmen müsse, an dem sich auch ein Vermieter bereits die Zähne ausgebissen hat.


Was bekommen Bürgergeldempfänger für den Schulbesuch bezahlt?

Im Allgemeinen stellt der Schulbesuch für viele Eltern eine finanzielle Herausforderung dar, insbesondere für diejenigen, die auf Bürgergeld angewiesen sind. Um sicherzustellen, dass eine gute Ausbildung die Kinder langfristig vor Arbeitslosigkeit schützt, gewährt die Politik in einigen Bereichen finanzielle Unterstützung. Zum Beispiel steht jedem Schüler in einem Haushalt, der Bürgergeld erhält, jährlich ein Schulbedarfspaket in Höhe von 156 Euro zur Verfügung. Dieses Paket deckt die Kosten für Schulranzen, Sportausrüstung, Stifte und Hefte ab, während Verbrauchsmaterialien wie Tinte oder Radiergummi aus dem Regelsatz bezahlt werden müssen. Darüber hinaus werden gelegentlich auch Schulbücher, Klassenfahrten und Freizeitaktivitäten in Sportvereinen finanziert oder subventioniert.