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Minijob & Grundsicherung / Bürgergeld: So viel bleibt Ihnen 2026 vom 603 Euro Verdienst! Tabelle!

Ein Minijob ist für viele Bezieher von Bürgergeld (ab Juli 2026: neue Grundsicherung für Arbeitsuchend) der erste Schritt in die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Seit Anfang 2026 ist die Minijob-Grenzeauf 603 Euro angehoben. Dies ist mit der Erhöhung des Mindestlohns einher gegangen, da Minijob und Mindestlohn gesetzlich aneinander gekoppelt sind. Das Einkommen aus dem Minijob wird allerdings auf das Bürgergeld, die Grundsicherung für Arbeitsuchende angerechnet, jedoch nur zu einem Teil. In unserem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V, wollen wir die Frage beantworten, wie viel von einem Hinzuverdienst aus Minijob auf das Bürgergeld / Grundsicherung angerechnet wird und wie viel man zusätzlich zur Grundsicheurng / zum Bürgergeld behalten darf.

Viele Bezieher von Grundsicherung / Bürgergeld haben einen Minijob

Schaut man sich die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) an, die die Erwerbstätigkeit von Bürgergeld-Beziehern erfasst, so ergibt sich, dass knapp 350.000  Bürgergeld Berechtigte einen Minijob ausüben. (Die Zahlen beziehen sich auf den Sommer letzten Jahres, aktuelle Zahlen sind noch nicht ausgewertet.) Schaut man auf die Gesamtzahl derjenigen Leistungsbezieher, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen (ca 780.000), so sind dies nicht ganz die Hälfte aller Bürgergeld Bezieher. Mit anderen Worten: Fast die Hälfte aller Bürgergeld Bezieher, die aufstocken, tun dies mit einem Minijob. Von diesen Bürgergeld Minijobbern war der überwiegende Teil alleinstehend, ohne und mit Kindern.

Grundsicherung / Bürgergeld: Anrechnung Gehalt Minijob

Wer einen Minijob ausübt, kann im Monat maximal 538 Euro verdienen. Das ist die sogenannte Minijob-Grenze. Ist der Verdienst höher, handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Wenn man Minijob-Grenze im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit vollständig in Anspruch nimmt, so beträgt der Lohn 538 Euro. Das Gehalt wird (teilweise) auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld angerechnet.  Wie die Anrechnung des Minijob-Entgelts auf das Bürgergeld im Detail aussieht, erklären wir mittels nachstehender Tabelle. Die Summen folgen aus § 11b SGB II (Bürgergeld Gesetz):

Tabelle: Anrechnung Minijob auf Grundsicherung / Bürgergeld

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Freibeträge bei Einkommen aus MinijobEinkommen Minijob 538 EUR
100 Prozent von 100 EUR
(§ 11b Abs. 2 SGB II, Grundfreibetrag)
100,00 EUR
20 Prozent von 420 EUR
(§ 11b Abs. 3 Nr. 1)
84 EUR
30 Prozent von 83 EUR
(§ 11b Abs. 3 Nr. 2)
24,90 EUR
Summe Freibeträge Bürgergeld bei Minijob208,90 EUR
Anrechnung auf das Bürgergeld394,10 EUR

Fazit: Beträgt das Gehalt aus dem Minijob im Jahr 2026 603 Euro aus, so werden 394,10 Euro angerechnet und 208,90 Euro sind anrechnungsfrei.

Es ergibt sich eine kleine Diskrepanz zwischen der neuen Minijobgrenze von 603 Euro und der Einkommensfreibetrag. Bis zum Ende des letzten Jahres lag die Minijobgrenze bei 520 Euro, genau, wie der Einkommensfreibetrag nach § 11b Abs. 3 Nr. 1. Mit der Erhöhung der Minijobgrenze wurde der Einkommensfreibetrag jedoch nicht angehoben.

Schülerjobs bis 603 Euro anrechnungsfrei

Üben Schüler einen Minijob neben ihrer Schulausbildung ab, so werden gem. § 11b Abs. 2b SGB II 603 Euro nicht auf das Bürgergeld angerechnet, das volle Gehalt aus dem Minijob ist somit anrechnungsfrei und steht neben dem Bürgergeld zur Verfügung. Die Schüler Einkommensfreibeträge gelten für alle erwerbsfähigen Schüler, Studenten und Auszubildende, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und neben ihrer Ausbildung einer Nebentätigkeit nachgehen.

Bei einem Ferienjob ist die Regelung noch einmal anders. Hier kann auch jenseits der Minijob-Grenze anrechnungsfrei hinzuverdient werden.

Auch wer einen staatlich anerkannten Freiwilligendienst leistet und Schulabgänger einer allgemein- oder berufsbildenden Schule bis zum Ablauf des dritten Monats nach Beendigung der Schulausbildung profitieren von der Schüler-Hinzuverdienstgrenze des § 11b Abs. 2b SGB II.

2026 neue Minijob-Grenze von 603 Euro

Zum 1. Januar 2025 ist geplant, den Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde anzugeben. Damit wird die neue Minijob-Grenze für 2025 automatisch 603 Euro betragen.

Anpassung der Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld

Ob die Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld an die neue Minijobgrenze 2026 angepasst werden, steht nicht fest. Sollte das geschehen, so würden Bürgergeld Bezieher mit Minijob, die das Minijob-Gehalt voll ausschöpfen, noch mehr von ihrem Gehalt behalten können.

Weitee Info zu Einkommensfreibeträgen und Hinzuverdienstgrenzen bei Grundsicherung / Bürgergeld

Weiterführende Informationen zu den Hinzuverdienstgrenzen und Einkommensfreibeträgen bei Grundsicherung bzw. Bürgergeld finden Sie hier:

Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen beim Bürgergeld

Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld

Bundesregierung

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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