Viele Bezieher von Grundsicherung / Bürgergeld haben einen Minijob
Schaut man sich die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) an, die die Erwerbstätigkeit von Bürgergeld-Beziehern erfasst, so ergibt sich, dass knapp 350.000 Bürgergeld Berechtigte einen Minijob ausüben. (Die Zahlen beziehen sich auf den Sommer letzten Jahres, aktuelle Zahlen sind noch nicht ausgewertet.) Schaut man auf die Gesamtzahl derjenigen Leistungsbezieher, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen (ca 780.000), so sind dies nicht ganz die Hälfte aller Bürgergeld Bezieher. Mit anderen Worten: Fast die Hälfte aller Bürgergeld Bezieher, die aufstocken, tun dies mit einem Minijob. Von diesen Bürgergeld Minijobbern war der überwiegende Teil alleinstehend, ohne und mit Kindern.
Grundsicherung / Bürgergeld: Anrechnung Gehalt Minijob
Wer einen Minijob ausübt, kann im Monat maximal 538 Euro verdienen. Das ist die sogenannte Minijob-Grenze. Ist der Verdienst höher, handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Wenn man Minijob-Grenze im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit vollständig in Anspruch nimmt, so beträgt der Lohn 538 Euro. Das Gehalt wird (teilweise) auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld angerechnet. Wie die Anrechnung des Minijob-Entgelts auf das Bürgergeld im Detail aussieht, erklären wir mittels nachstehender Tabelle. Die Summen folgen aus § 11b SGB II (Bürgergeld Gesetz):
Tabelle: Anrechnung Minijob auf Grundsicherung / Bürgergeld
Bürgergeld-Bescheid kostenlos prüfen lassen ▸
| Freibeträge bei Einkommen aus Minijob | Einkommen Minijob 538 EUR |
| 100 Prozent von 100 EUR (§ 11b Abs. 2 SGB II, Grundfreibetrag) | 100,00 EUR |
| 20 Prozent von 420 EUR (§ 11b Abs. 3 Nr. 1) | 84 EUR |
| 30 Prozent von 83 EUR (§ 11b Abs. 3 Nr. 2) | 24,90 EUR |
| Summe Freibeträge Bürgergeld bei Minijob | 208,90 EUR |
| Anrechnung auf das Bürgergeld | 394,10 EUR |
Fazit: Beträgt das Gehalt aus dem Minijob im Jahr 2026 603 Euro aus, so werden 394,10 Euro angerechnet und 208,90 Euro sind anrechnungsfrei.
Es ergibt sich eine kleine Diskrepanz zwischen der neuen Minijobgrenze von 603 Euro und der Einkommensfreibetrag. Bis zum Ende des letzten Jahres lag die Minijobgrenze bei 520 Euro, genau, wie der Einkommensfreibetrag nach § 11b Abs. 3 Nr. 1. Mit der Erhöhung der Minijobgrenze wurde der Einkommensfreibetrag jedoch nicht angehoben.
Schülerjobs bis 603 Euro anrechnungsfrei
Üben Schüler einen Minijob neben ihrer Schulausbildung ab, so werden gem. § 11b Abs. 2b SGB II 603 Euro nicht auf das Bürgergeld angerechnet, das volle Gehalt aus dem Minijob ist somit anrechnungsfrei und steht neben dem Bürgergeld zur Verfügung. Die Schüler Einkommensfreibeträge gelten für alle erwerbsfähigen Schüler, Studenten und Auszubildende, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und neben ihrer Ausbildung einer Nebentätigkeit nachgehen.
Bei einem Ferienjob ist die Regelung noch einmal anders. Hier kann auch jenseits der Minijob-Grenze anrechnungsfrei hinzuverdient werden.
Auch wer einen staatlich anerkannten Freiwilligendienst leistet und Schulabgänger einer allgemein- oder berufsbildenden Schule bis zum Ablauf des dritten Monats nach Beendigung der Schulausbildung profitieren von der Schüler-Hinzuverdienstgrenze des § 11b Abs. 2b SGB II.
2026 neue Minijob-Grenze von 603 Euro
Zum 1. Januar 2025 ist geplant, den Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde anzugeben. Damit wird die neue Minijob-Grenze für 2025 automatisch 603 Euro betragen.
Anpassung der Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld
Ob die Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld an die neue Minijobgrenze 2026 angepasst werden, steht nicht fest. Sollte das geschehen, so würden Bürgergeld Bezieher mit Minijob, die das Minijob-Gehalt voll ausschöpfen, noch mehr von ihrem Gehalt behalten können.
Weitee Info zu Einkommensfreibeträgen und Hinzuverdienstgrenzen bei Grundsicherung / Bürgergeld
Weiterführende Informationen zu den Hinzuverdienstgrenzen und Einkommensfreibeträgen bei Grundsicherung bzw. Bürgergeld finden Sie hier:
Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen beim Bürgergeld


