
Ist Pflegegeld pfändbar? Was man zum Schutz des Geldes vor Gläubigern tun muss
Pflegegeld ist grundsätzlich nicht pfändbar, weder beim Pflegebedürftigen noch bei der Pflegeperson – es gibt aber wichtige Ausnahmen, vor allem bei Kontopfändungen und bei der Aufrechnung offener Beiträge durch Versicherungen. Wer Pflegegeld erhält, sollte deshalb unbedingt den rechtlichen Pfändungsschutz kennen und sein Konto richtig organisieren. Einzelheiten zur Frage der Pfändung von Pflegegeld hier in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!




























