
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit entfällt – was das für nach 1961 Geborene bedeutet
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI war lange ein wichtiges soziales Sicherungsinstrument für Arbeitnehmer, die ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben konnten. Doch für alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Welche rechtlichen Hintergründe und praktischen Folgen sich daraus ergeben, welche Alternativen es gibt und warum die Rentenregelung geändert wurde, erklärt dieser Fachartikel von „Bürger & Geld“, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.




























