
Rente 2026: Wer mit Schwerbehinderung früher gehen kann – mit und ohne Abschläge im Überblick
Ab 2026 gelten für schwerbehinderte Menschen neue Regelungen beim Renteneintritt: Wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat und die notwendigen Versicherungsjahre erfüllt, kann früher in Rente gehen – mit oder ohne Abschläge. Die Reform bringt spürbare Veränderungen für Geburtsjahrgänge ab 1964 und ist für Millionen Betroffene entscheidend. Einzelheiten und große Tabelle in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!




























