
Bürgergeld während der Haft? LSG weist Klage ab!
Das Urteil L 3 AS 165/24 B ER des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz behandelt die Ablehnung von Bürgergeldleistungen und die Problematik der Übernahme von Krankenkassenbeiträgen sowie Unterkunftskosten während einer Haftzeit bei Beziehern von Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Richter entschieden gegen die Klägerin, die verschiedene Leistungen trotz langandauernder Inhaftierung und weiterer Umstände geltend gemacht hatte. Einzelheiten und Hintergründe des Falles in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!



























