
400€ mehr EM-Rente im Monat: Anspruch auf Neuberechnung
Viele Erwerbsminderungsrentner wissen nicht, dass sie Anspruch auf eine nachträgliche Neufeststellung ihrer Rente haben können – und dadurch spürbar mehr Geld erhalten. Grundlage ist § 75 Absatz 3 SGB VI. Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenportal des Vereins Für soziales Leben e. V., erfahren Sie, wie Betroffene profitieren, welche Voraussetzungen gelten und wie sich ein Antrag lohnt.



























