Kündigung bei Schwerbehinderung: Wann sie unwirksam ist
Bei einer Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter muss der Arbeitgeber meist zuvor das Integrationsamt einschalten. Fehlt die Zustimmung, kann die Kündigung unwirksam sein. Besonders wichtig sind jedoch die Ausnahmen in den ersten sechs Monaten, eine mögliche Gleichstellung und die Klagefrist von drei Wochen. Der Artikel erklärt, welche Rechte Betroffene haben und was sie sofort tun sollten.