Bürgergeld Urteil zu Guthaben aus Betriebskostenabrechnung – überraschender Schutz für Aufstocker!
Das Sozialgericht Nürnberg hat ein Urteil zur Grundsicherung für Arbeitsuchende gefällt und dabei die Rechte von Aufstockern bei Betriebskostenguthaben gestärkt und eine richtungsweisende Korrektur der Verwaltungspraxis im SGB II-Bereich vorgenommen. Das Gericht entschied: Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung, die vollständig aus eigenen Mitteln aufgebaut wurden, dürfen bei Aufstockern nicht als Einkommen angerechnet werden, wenn diese Kosten zuvor nicht vom Jobcenter übernommen wurden. Einzelheiten zum wegweisenden Urteil auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!