
Schwerbehinderung und Rente: Diese Frist zum Behinderten-Pauschbetrag endet am 31. Dezember!
Ab 2026 gilt für den Behinderten-Pauschbetrag eine neue, streng digitale Welt: Der Freibetrag wird dann nur noch gewährt, wenn das Versorgungsamt den Grad der Behinderung elektronisch an das Finanzamt meldet – und dafür ist bis zum 31. Dezember eine wichtige Vorarbeit nötig. Wer diese Frist verpasst, riskiert als Rentner mit Schwerbehinderung, seinen Pauschbetrag ganz oder teilweise zu verlieren und damit jedes Jahr spürbar mehr Steuern zu zahlen. Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., finden sie alles zum Thema Behinderten Pauschbetrag udn elektronische Übermittlung kompakt erklärt
















