Kindergeld unpfändbar, doch auf dem Konto kann es gepfändet werden! So schützt das P-Konto die Auszahlung 2025!
Das Kindergeld gilt rechtlich als Sozialleistung zur Existenzsicherung und ist bei der Kindergeldkasse grundsätzlich unpfändbar. Sobald es jedoch auf das Konto des Berechtigten überwiesen wird, gehört es zum allgemeinen Vermögen und kann im Rahmen einer Kontopfändung gepfändet werden. Ein P-Konto bietet hier gezielten Schutz – auch die Erhöhung des Grundfreibetrags ist möglich und wichtig für Familien. Was Sie tun müssen, erklären wir in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!