Pflegereform: Koalition will Kürzung bei 131-Euro-Entlastungsbetrag abmildern

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Die soziale Pflegeversicherung steuert 2027 auf ein Defizit von mehr als 7,6 Milliarden Euro zu, und die Pflegereform der Bundesregierung soll es schließen. Einen guten Teil davon würden Familien tragen, die zu Hause pflegen. Bei der ersten Lesung am 5. November kündigte Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) an, einige Einschnitte zu entschärfen.

Was Linnemann an der Pflegereform ändern will

Der Minister nannte im Bundestag zwei Stellen, an denen nachgebessert werden soll: die Umstellung beim Entlastungsbetrag und die Neuordnung der Verhinderungspflege. „Zu Jahresbeginn darf es nicht zu harten Brüchen kommen“, sagte er laut dem AOK-Fachdienst G+G. Wie die Korrekturen aussehen, ließ er offen. Ob es Übergangsfristen, höhere Beträge oder den Erhalt einzelner Leistungen geben wird, ist Stand 5. November 2026 nicht bekannt.

Aus der Koalition kam Druck in dieselbe Richtung. Die SPD-Gesundheitspolitikerin Dagmar Schmidt verlangte, neben der Verhinderungspflege weitere Maßnahmen zu überprüfen. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), äußerte sich ähnlich. Die Opposition hielt Union und SPD vor, ausgerechnet bei der häuslichen Pflege zu sparen.

Entlastungsbetrag: Pflegegrad 1 soll leer ausgehen

Heute steht allen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat zu. Damit lassen sich anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlen, etwa Haushaltshilfe oder Begleitdienste. Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist das die wichtigste Geldleistung der Pflegekasse.

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Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung entfällt der Betrag in Pflegegrad 1. Stattdessen gibt es einen Anspruch auf Pflegebegleitung, also fachliche Beratung und Unterstützung im Haushalt der Betroffenen. In den Pflegegraden 2 bis 5 geht der Entlastungsbetrag in einem neuen Sozialraumbudget auf. Der Betrag soll dort steigen, und auch Einzelhelfer aus der Nachbarschaft sollen damit bezahlt werden können.

Was der Wegfall bedeutet, zeigt ein Beispiel. Eine Rentnerin mit Pflegegrad 1 lässt sich von einem anerkannten Dienst beim Putzen helfen. Bei einem angenommenen Stundensatz von 38 Euro reichen die 131 Euro für knapp dreieinhalb Stunden im Monat. Fällt der Anspruch weg, muss sie 1.572 Euro im Jahr selbst aufbringen oder auf die Hilfe verzichten.

Verhinderungspflege soll als eigene Leistung verschwinden

Wenn pflegende Angehörige krank werden oder Urlaub brauchen, springt bisher die Verhinderungspflege ein. Ab Pflegegrad 2 gibt es dafür und für die Kurzzeitpflege seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für bis zu acht Wochen.

Der Entwurf löst dieses System auf. Einzelleistungen werden in einem Sachleistungsbudget, einem Entlastungsbudget und dem Sozialraumbudget gebündelt. Das Pflegegeld wird Teil des Entlastungsbudgets. Für Notfälle, etwa wenn die pflegende Person plötzlich ausfällt, ist ein Überbrückungsbudget vorgesehen. Die Linke hat einen eigenen Antrag eingebracht, der die Verhinderungspflege erhalten will. Der Paritätische Gesamtverband warnte, wer bei der häuslichen Pflege spare, gefährde das gesamte System.

LeistungHeuteLaut Gesetzentwurf
Entlastungsbetrag Pflegegrad 1bis 131 Euro im Monatentfällt, dafür Pflegebegleitung
Entlastungsbetrag Pflegegrad 2–5bis 131 Euro im Monatgeht im Sozialraumbudget auf, Betrag steigt
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegegemeinsam 3.539 Euro im Jahrkeine eigene Leistung mehr, Überbrückungsbudget für Notfälle
Zuschlag für Kinderlose0,6 Prozentpunkte0,9 Prozentpunkte
Mitversicherte Ehepartnerbeitragsfreiab 2028 Zuschlag von 0,52 Prozent
Dynamisierung der Leistungenfür 2028 geplant2028 ausgesetzt, ab 2029 Anpassung an die Inflation

Höhere Beiträge für Kinderlose, Minijobber und Ehepartner

Auf der Einnahmenseite trifft die Reform vor allem Beitragszahler. Der Zuschlag für Kinderlose steigt um 0,3 Prozentpunkte. Bei einem Bruttolohn von 3.200 Euro sind das 9,60 Euro mehr im Monat, aufs Jahr gerechnet 115,20 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro im Monat, auf Minijobs werden künftig Pflegebeiträge fällig. Ehepartner, die keine kleinen Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, zahlen ab 2028 einen eigenen Zuschlag.

Einige Kürzungen aus dem ersten Entwurf vom Juni sind bereits vom Tisch. Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige bleiben unangetastet, ebenso die Zuschüsse zu den Heimkosten. Auch die Halbierung des Pflegegeldes bei Ersteinstufung in Pflegegrad 2 oder 3 hat das Kabinett gestrichen.

Finanzlücke und Zeitplan der Pflegereform

Das Gesetz schließt das Loch nicht vollständig. Den erwarteten mehr als 7,6 Milliarden Euro Defizit stehen nach Angaben der AOK Entlastungen von 6,25 Milliarden Euro gegenüber. Linnemann hatte deshalb weitere Einschnitte zuletzt nicht ausgeschlossen. Krankenkassen, Sozialverbände und Gewerkschaften werfen dem Bund vor, Haushaltslasten auf die Pflegeversicherung zu verschieben. Der DGB rechnet vor, dass die Kasse um zehn Milliarden Euro entlastet würde, wenn der Bund die Corona-Kosten erstatten und die Sozialbeiträge pflegender Angehöriger übernehmen würde.

Laut AOK-Übersicht zum Verfahren befasst sich der Bundesrat am 20. November mit dem Entwurf. Der Bundestag soll das Gesetz am 11. Dezember beschließen, der Bundesrat am 18. Dezember abschließend beraten. Die Neuregelungen treten in zwei Stufen am 1. Januar 2027 und am 1. Januar 2028 in Kraft. Der größere Umbau folgt erst danach: Eine Expertenkommission legt bis Ende Januar 2027 Vorschläge vor, ein Gesetzentwurf soll bis Ostern im Kabinett sein. Die SPD will dabei einen Finanzausgleich der privaten Pflegeversicherung und eine Obergrenze für die Eigenanteile im Heim durchsetzen.

Häufige Fragen zur Pflegereform

Ab wann gelten die Änderungen der Pflegereform?

Geplant ist ein Inkrafttreten in zwei Stufen zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028. Voraussetzung ist, dass Bundestag und Bundesrat im Dezember zustimmen. Bis dahin gilt das bisherige Recht unverändert.

Verlieren bereits eingestufte Pflegebedürftige ihren Pflegegrad?

Nein. Die Schwellen für die Einstufung sollen zwar leicht steigen, für Menschen mit bestehendem Pflegegrad sieht der Entwurf aber Bestandsschutz vor. Die strengeren Regeln betreffen neue Begutachtungen.

Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag aus 2026?

Nach geltendem Recht kann ein nicht verbrauchter Entlastungsbetrag bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Ob diese Regel für Restbeträge aus 2026 auch nach der Umstellung greift, hängt von den Übergangsvorschriften ab. Sie sind Teil der angekündigten Nachbesserungen und noch offen.

Wie viel mehr zahlen Kinderlose in der Pflegeversicherung?

Der Zuschlag soll von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Bei einem Bruttolohn von 2.500 Euro bedeutet das 7,50 Euro mehr im Monat. Eltern sind von der Erhöhung nicht betroffen.

Einschätzung der Redaktion

Die Ankündigung des Ministers ist ein Eingeständnis: Der Entwurf hätte zum Jahreswechsel genau die Familien getroffen, die das System tragen. Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, braucht verlässliche Auszeiten und kalkulierbare Hilfe. Ein Überbrückungsbudget für Notfälle ersetzt keine planbare Verhinderungspflege. Bedenklich ist auch, dass das Gesetz die Finanzlücke nicht schließt, während der Bund eigene Verpflichtungen weiter der Pflegekasse überlässt. Bis zum 11. Dezember bleibt wenig Zeit. Die Koalition sollte die Nachbesserungen schriftlich vorlegen, bevor Betroffene ihre Planung für 2027 machen müssen. Vage Zusagen helfen niemandem, der im Januar eine Vertretung für die Pflege organisieren muss.

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