Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beraten an diesem Donnerstag in Berlin auch über die Pflegereform. Gleichzeitig kündigt die SPD-Fraktion Nachbesserungen am Pflegeneuordnungsgesetz an. Für Familien mit einem pflegebedürftigen Kind ist das wichtig: Ein höheres Monatsbudget soll kommen, ein bewährter Jahrestopf für Auszeiten soll verschwinden.
Was hinter den 300 Euro steckt
Heute gibt es den Entlastungsbetrag. Er steht allen häuslich gepflegten Menschen von Pflegegrad 1 bis 5 zu und beträgt 131 Euro im Monat. Nach dem Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll an seine Stelle ein neues Sozialraumbudget treten. Für Pflegegrad 2 bis 5 sind monatlich bis zu 175 Euro vorgesehen, Pflegebedürftige unter 25 Jahren sollen 300 Euro erhalten.
Für Familien mit einem pflegebedürftigen Kind wären das 169 Euro mehr im Monat. Aufs Jahr gerechnet sind das 2.028 Euro. Hinter der Sonderregel steht eine Erkenntnis aus der Praxis. Klassische Entlastungsangebote wie die Tagespflege passen für Kinder und Jugendliche selten. Eltern brauchen eher individuelle Hilfe, etwa Betreuung in den Ferien, Begleitung im Alltag oder stundenweise Entlastung. Die Altersgrenze knüpft an die Vollendung des 25. Lebensjahres an. Ab dann gilt der Erwachsenenbetrag von 175 Euro.
Die Kehrseite: Weniger Spielraum beim neuen Budget
Ein höherer Betrag bedeutet nicht automatisch mehr Spielraum. Laut Kabinettsentwurf darf das Sozialraumbudget nicht für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Das Ansparen ungenutzter Beträge soll nach der Gesetzesbegründung entfallen. Auch der Umwandlungsanspruch, mit dem bis zu 40 Prozent nicht genutzter Sachleistungen für Alltagshilfen eingesetzt werden konnten, wird gestrichen.
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Pflegegrad 1 bleibt ganz außen vor. Für Kinder mit diesem Pflegegrad würde der heutige Entlastungsbetrag ersatzlos wegfallen.
| Merkmal | Entlastungsbetrag heute | Sozialraumbudget laut Entwurf |
|---|---|---|
| Höhe unter 25 Jahren | 131 Euro | 300 Euro |
| Höhe ab 25 Jahren | 131 Euro | 175 Euro |
| Pflegegrade | 1 bis 5 | 2 bis 5 |
| Ansparen ungenutzter Beträge | möglich | nicht vorgesehen |
| Eigenanteile Tages- und Kurzzeitpflege | finanzierbar | ausgeschlossen |
| Umwandlung von 40 Prozent Sachleistung | möglich | entfällt |
Warum der Wegfall der Verhinderungspflege Eltern besonders trifft
Der eigentliche Konflikt liegt bei der Verhinderungspflege. Seit Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI. Er beträgt 3.539 Euro im Jahr. Viele Eltern bezahlen daraus eine vertraute Betreuungskraft, die das Kind einige Stunden übernimmt. Oder Großeltern springen ein, damit Mutter oder Vater einen Arzttermin wahrnehmen kann.
Nach dem Entwurf soll diese Leistung als eigenständiger Anspruch verschwinden. Die Ersatzpflege wird auf mehrere Töpfe verteilt:
- Eine selbst organisierte Vertretung läuft künftig über das Pflegegeld.
- Professionelle Dienste rechnen über das Sachleistungsbudget ab.
- Anerkannte Nachbarschaftshilfe wird aus dem Sozialraumbudget bezahlt.
- Für Akutsituationen und Kurzzeitpflege gibt es ein neues Überbrückungsbudget. Es beträgt für Pflegegrad 2 bis 5 einheitlich bis zu 2.285 Euro pro Kalenderjahr.
Das Pflegegeld steigt zwar, bei Pflegegrad 3 etwa von 599 auf 630 Euro im Monat. Aus diesem Geld sollen künftig aber auch die Verbrauchspflegehilfsmittel bezahlt werden, die heute separat mit bis zu 42 Euro im Monat erstattet werden.
Eine vereinfachte Beispielrechnung zeigt die Größenordnung. Eine Familie pflegt ihre elfjährige Tochter mit Pflegegrad 3. Sie nutzt den Entlastungsbetrag voll und bezahlt aus der Verhinderungspflege rund 2.200 Euro im Jahr für einen familienentlastenden Dienst.
| Posten pro Jahr | Heute | Nach Entwurf |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag oder Sozialraumbudget | 1.572 Euro | 3.600 Euro |
| Verhinderungspflege für Betreuung | 2.200 Euro | entfällt |
| Pflegegeld | 7.188 Euro | 7.560 Euro |
| Verbrauchspflegehilfsmittel | 504 Euro | im Pflegegeld enthalten |
| Summe | 11.464 Euro | 11.160 Euro |
In diesem Fall bliebe unter dem Strich ein Minus von gut 300 Euro im Jahr. Hätte die Familie zusätzlich den Umwandlungsanspruch genutzt, wäre die Lücke deutlich größer.
Verbände sehen darin ein Grundproblem des Entwurfs. Das Kindernetzwerk hat in einem offenen Brief an das Bundesgesundheitsministerium kritisiert, dass die Reform die Lebenswirklichkeit pflegebedürftiger Kinder und ihrer Familien verkenne. Stationäre Entlastungsaufenthalte seien für viele Kinder keine sinnvolle Alternative. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe verlangt, die Verhinderungspflege ohne Abstriche zu erhalten.
Wo das Gesetzgebungsverfahren jetzt steht
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September beschlossen. Der Bundestag soll am 5. November in einer auf 60 Minuten angesetzten ersten Lesung beraten. Danach geht der Entwurf federführend in den Gesundheitsausschuss. Ältere Zeitpläne hatten noch den 6. November genannt.
Politisch ist das Paket nicht abgeschlossen. Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis kündigte an, den Entwurf im Parlament nachzubessern. Die Ministerpräsidentinnen Manuela Schwesig und Anke Rehlinger fordern eine Überarbeitung und kritisieren unter anderem Leistungseinschränkungen. Die offiziellen Unterlagen zum Verfahren veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit.
| Termin | Schritt |
|---|---|
| 30. September 2026 | Kabinettsbeschluss |
| 5. November 2026 | Erste Lesung im Bundestag |
| November 2026 | Anhörung im Gesundheitsausschuss, erster Durchgang im Bundesrat |
| 11. Dezember 2026 | Zweite und dritte Lesung im Bundestag (geplant) |
| 18. Dezember 2026 | Zweiter Durchgang im Bundesrat (geplant) |
| 1. Januar 2027 | Geplantes Inkrafttreten |
Bis zur Verkündung gilt das bisherige Recht. Der gemeinsame Jahresbetrag für 2026 lässt sich noch bis zum 31. Dezember abrufen. Danach verfällt er nach geltender Regel ohnehin.
Häufige Fragen zum Sozialraumbudget für junge Pflegebedürftige
Ab wann gilt der niedrigere Betrag von 175 Euro?
Der Entwurf knüpft an die Vollendung des 25. Lebensjahres an. Bis dahin sind 300 Euro im Monat vorgesehen, danach der reguläre Betrag von 175 Euro. Wie der Wechsel innerhalb eines laufenden Monats abgerechnet wird, legt erst die endgültige Fassung fest.
Erhalten auch Kinder mit Pflegegrad 1 das Sozialraumbudget?
Nein. Das Sozialraumbudget ist nur für die Pflegegrade 2 bis 5 vorgesehen. Für Pflegegrad 1 würde der heutige Entlastungsbetrag von 131 Euro ab 2027 ersatzlos entfallen.
Können nicht genutzte Beträge weiterhin angespart werden?
Nach der Begründung des Kabinettsentwurfs nicht. Heute kann ein nicht verbrauchter Entlastungsbetrag bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wie Restbeträge aus 2026 beim Systemwechsel behandelt werden, gehört zu den offenen Übergangsfragen im parlamentarischen Verfahren.
Ist die Abschaffung der Verhinderungspflege schon beschlossen?
Nein. Bislang liegt nur ein Regierungsentwurf vor. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, und die SPD-Fraktion hat Änderungen angekündigt. Bis zum Inkrafttreten bestehen alle heutigen Ansprüche unverändert.
Einschätzung der Redaktion
Die Sonderregel für unter 25-Jährige ist ein richtiges Signal. Sie erkennt an, dass ein Kind mit Pflegebedarf etwas anderes braucht als ein Pflegeheim-Kurzaufenthalt. Doch die Reform gibt mit der einen Hand und nimmt mit der anderen. Wer die Verhinderungspflege streicht, das Ansparen verbietet und den Umwandlungsanspruch kappt, macht aus einem flexiblen Instrument ein starres Monatsbudget. Familienpflege verläuft nicht gleichmäßig. Sie verdichtet sich in den Ferien, bei Krankheit der Eltern oder in Krisen. Gerade Eltern, die oft über Jahrzehnte pflegen, brauchen planbare Auszeiten. Die anstehenden Ausschussberatungen sind die Chance, einen eigenständigen Entlastungstopf für Familien mit Kindern zu erhalten. Sonst droht der Zugewinn von 169 Euro im Alltag zu verpuffen.