Rente sofort aufstocken: mindestens 563 Euro plus Miete – mit Grundsicherung

Bei vielen Rentnern reicht die Rente nicht aus, um den Lebensunterhalt vollständig abzudecken. Damit Sie mindestens 563 Euro plus Wohnungskosten in der Haushaltskasse haben, können sie staatliche Zuschüsse erhalten: Wohngeld oder die Grundsicherung im Alter.

Rentner können ihre Rente mit der staatlichen Grundsicherung im Alter aufstocken, bis auf 563 Euro plus Miete plus Heizkosten.
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Die gesetzliche Rente ist in Deutschland die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Allerdings reicht die Rente für viele Menschen nicht aus, um ihren Lebensunterhalt im Alter zu bestreiten. In diesem Fall kann die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherung) eine wichtige Unterstützung sein.

Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die vom Staat erbracht wird. Sie wird an Menschen gezahlt, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht ausreichend bestreiten können. Wer als Rentner nur über eine kleine Rente verfügt, kann diese mit der Grundsicherung im Alter aufstocken.

In unserem Artikel erklären wir, wie Sie einen staatlichen Zuschuss zu ihrer Rente erhalten, wenn Sie nicht hoch genug ist.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Mehr Geld im Portemonnaie dank Grundsicherung im Alter oder Wohngeld.

Mehr Geld im Portemonnaie dank Grundsicherung im Alter oder Wohngeld. Wie das geht, erklären wir hier!

Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben Menschen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben das reguläre Renteneintrittsalter erreicht oder sind vollständig erwerbsgemindert.
  • Sie sind hilfebedürftig. Für Rentner heißt das, dass die Rente nicht ausreichend hoch ist, um den Lebensunterhalt sicherzustellen.
  • Sie haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Wie hoch ist die Grundsicherung?

Die Höhe der Grundsicherung wird anhand des individuellen Bedarfs berechnet. Der Bedarf umfasst die Kosten für Wohnen, Ernährung, Kleidung, Gesundheitsversorgung und andere Lebenshaltungskosten.

Die Grundsicherung im Alter beträgt im Jahr 2024 maximal 563 Euro plus Mietkosten plus Heizkosten.  Ehepaaren stehen gemeinsam 1012 Euro plus Miete plus Heizkosten zu. In der Höhe ist entspricht die Grundsicherung im Alter dem Bürgergeld.

Rente mit Grundsicherung aufstocken

Wer nur eine kleine Rente bekommt, kann diese mit der staatlichen Grundsicherung im Alter aufstocken. Mit der Rente hat man so mindestens das, was man auch nur mit der Grundsicherung im Alter an Geld zur Verfügung hätte. Aber man hat sogar mehr, da die Rente nur zum Teil angerechnet wird.

Wohngeld als vorrangige Möglichkeit

Bevor man die Grundsicherung als Zuschuss zur Rente in Anspruch nehmen kann, muss geprüft werden, ob nicht ein Anspruch auf Wohngeld besteht. So kann mann u. U. sogar mehr Geld zur Verfügung haben, als mit der staatlichen Grundsicherung.

Siehe hier: Rente mit Wohngeld aufstocken

Anrechnung von Rente und sonstigem Einkommen auf die Grundsicherung

Anspruch auf Grundsicherung haben Sie nur, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Zum Einkommen zählt insbesondere die Rente.

Aber auch Kindergeld und Erwerbseinkommen (auch aus einem sogenannten Minijob) ist Einkommen, das auf die Grundsicherung angerechnet wird. Berücksichtigt wird jedoch nicht das volle (Brutto )Einkommen. Steuern, Beiträge zur Sozialversicherung und zu privaten Versicherungen können – wenn sie vorgeschrieben und angemessen sind – abgezogen werden (zum Beispiel Hausrat /Haftpflichtversicherungen).

Zusätzlich werden pauschal 30 Prozent des  Einkommens, das Sie eventuell aus einer nichtselbständigen Tätigkeit (wie zum Beispiel einem sogenannten Minijob) oder einer selbständigen Tätigkeit erhalten, nicht mit einbezogen. Es gilt hier jedoch eine Obergrenze von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1.

Bei bestimmten steuerfreien Tätigkeiten, wie zum Beispiel einem Ehrenamt, werden bis zu 3 000 Euro jährlich nicht als Einkommen berücksichtigt.

Grundrenten Freibetrag

Außerdem gibt es einen besonderen Grundrenten-Freibetrag, wenn Sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen können. Bei der gesetzlichen Rente bleibt dann ein Betrag von 100 Euro monatlich anrechnungsfrei.

Übersteigt die  gesetzliche Rente diese 100 Euro, werden zusätzlich 30 Prozent des darüberliegenden Betrages nicht zum Einkommen gezählt. Auch hier gilt die Obergrenze von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1.

Sind Ihr Einkommen und Vermögen geringer als der festgestellte Bedarf, wird die Differenz als Grundsicherungsleistung gezahlt.

Weiterführende Informationen

Rentenzuschuss