EM – Rente bei der geplanten Reform benachteiligt – viele Rentner könnten verlieren

Stand:

Autor: Experte:

Die geplante Rentenreform stellt Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner zunehmend in den Schatten der politischen Debatte – obwohl sie zu den verletzlichsten Gruppen im System gehören. Während Rentenniveau und Beitragssätze für Altersrentner im Zentrum der Reformpakete stehen, bleiben strukturelle Nachteile bei der Erwerbsminderungsrente weitgehend bestehen. Hinzu kommt: Verbesserungen wie Zuschläge für ältere EM-Renten greifen komplex und kommen längst nicht allen Betroffenen zugute. Für viele Erwerbsgeminderte droht die Reform damit eher ein „Weiter so“ auf niedrigem Niveau als eine echte Entlastung.

Aktuelle Rechtslage: Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Rente wegen Erwerbsminderung ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Rechtsgrundlage sind insbesondere die Bestimmungen zur Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung, geregelt im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).

Vereinfacht gilt: Wer aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, hat grundsätzlich Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung; bei einem Leistungsvermögen zwischen drei und unter sechs Stunden kommt eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Betracht. Die Höhe der Rente hängt von den eingezahlten Beiträgen, sogenannten Zurechnungszeiten (fiktiven Versicherungszeiten bis zu einem bestimmten Alter) und möglichen Abschlägen ab.

Das Problem: Erwerbsgeminderte haben im Schnitt deutlich kürzere Erwerbsbiografien, geringere Verdienste und damit weniger Entgeltpunkte, was trotz Schutzmechanismen zu häufig sehr niedrigen Renten führt.

Reformen der letzten Jahre: Verbesserungen – aber mit Lücken

In den letzten Jahren gab es mehrere Reformschritte zugunsten von Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern, insbesondere Verbesserungen der Zurechnungszeiten und die Einführung bzw. Ausweitung von Zuschlägen für „Bestandsfälle“.

  • Zunächst wurden für neue EM-Renten die Zurechnungszeiten schrittweise verlängert, sodass so gerechnet wird, als hätte die oder der Versicherte länger gearbeitet.
  • Für ältere Bestandsrentner, deren Rente vor diesen Verbesserungen begonnen hat, wurde ein Zuschlag eingeführt, der ab Juli 2024 zunächst separat ausgezahlt und ab Dezember 2025 in die laufende Rente integriert wird.

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass diese Zuschläge automatisch geprüft und gewährt werden, ohne dass Betroffene einen Antrag stellen müssen. Allerdings profitieren nur bestimmte Jahrgänge und Rentenbeginne – viele frühere EM-Rentner bleiben außen vor oder erhalten nur geringe Zuschläge.

Beispiel: Eine Person mit voller Erwerbsminderungsrente, Rentenbeginn 2012, kann ab 2025 einen Zuschlag erhalten, dessen Höhe von den persönlichen Entgeltpunkten abhängt und im Einzelfall nur wenige Euro im Monat betragen kann. Die strukturell niedrige Ausgangsrente wird dadurch häufig nicht grundlegend angehoben.

Geplante Rentenreform und Rentenpaket 2025: Fokus auf Altersrente

Mit dem sogenannten Rentenpaket 2025 will die Bundesregierung vor allem das Rentenniveau bei 48 Prozent bis 2031 stabilisieren und die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder vollständig gleichstellen. Kern ist also in erster Linie die Sicherung des Leistungsniveaus der Altersrente sowie die bessere Anerkennung von Kindererziehung – nicht speziell die EM-Rente.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betont, dass mit der Stabilisierung des Rentenniveaus auch Erwerbsminderungsrentner profitieren, da ihre Rente an die allgemeine Rentenentwicklung gekoppelt ist. Gleichzeitig ist klar: Die spezifischen Probleme der Erwerbsminderungsrenten – niedrige Ausgangsverdienste, Abschläge, häufige Abhängigkeit von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – werden durch das Rentenpaket 2025 nicht grundlegend gelöst.

Bis zum 30. Juni 2026 soll die Alterssicherungskommission Reformvorschläge für die Zeit nach 2031 vorlegen. In der wissenschaftlichen und politischen Diskussion steht dabei vor allem die langfristige Finanzierbarkeit der Rente (Beitragssätze, Steuerzuschüsse, Rentenalter) im Vordergrund – spezielle Verbesserungen für Erwerbsgeminderte werden bislang nur am Rande thematisiert.

Warum Erwerbsminderungsrentner besonders verwundbar sind

Mehrere Faktoren führen dazu, dass erwerbsgeminderte Rentnerinnen und Rentner besonders stark von Reformentscheidungen betroffen sind:

  • Sie können in der Regel nicht (mehr) durch zusätzliche Erwerbstätigkeit reagieren, um Abschläge oder niedrige Renten auszugleichen.
  • Sie haben häufig höhere krankheitsbedingte Ausgaben, etwa für Medikamente, Therapien oder Hilfsmittel.
  • Ihre Renten liegen laut Studien und Sozialberichten deutlich unter dem Durchschnitt, was die Gefahr von Einkommensarmut erhöht.

Die Deutsche Rentenversicherung weist zwar darauf hin, dass Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten spürbar angehoben wurden – 2026 liegt die Grenze bei voller Erwerbsminderungsrente bei rund 20.700 Euro im Jahr, bei teilweiser Erwerbsminderungsrente mindestens bei rund 41.500 Euro. Praktisch profitieren davon jedoch eher Personen mit stabiler Restleistungsfähigkeit und Zugang zu passenden Teilzeitstellen, nicht aber stark gesundheitlich eingeschränkte Betroffene.

Für viele Erwerbsgeminderte bleibt deshalb die Ergänzung durch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein zentrales Thema, insbesondere wenn die EM-Rente unterhalb des sozialhilferechtlichen Existenzminimums liegt.

Konkrete Änderungen: EM-Zuschläge, Hinzuverdienst, Anpassungen

Neben dem Rentenpaket 2025 sind für Erwerbsgeminderte vor allem folgende Änderungen relevant:

  • Zuschläge für Bestandsrentner: Ab Juli 2024 werden Zuschläge für bestimmte ältere EM-Renten gezahlt; ab Dezember 2025 fließen sie direkt in die Rentenzahlung ein. Die Berechnung erfolgt dann auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte, was die Leistung transparenter, aber auch komplexer macht.
  • Steigende Hinzuverdienstgrenzen: Ab 2026 steigen die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit deutlich, was mehr Zuverdienst ermöglicht, ohne dass die Rente sofort gekürzt wird.
  • Regelmäßige Rentenanpassungen: Auch Erwerbsminderungsrenten profitieren von jährlichen Rentenerhöhungen; für 2025/2026 werden Anpassungen im Bereich von rund 3,7 Prozent genannt.

Beispiel: Bezieht jemand eine volle EM-Rente von 900 Euro im Monat und erhält ab 2025 einen Zuschlag von 3 Prozent, steigt die Rente auf 927 Euro, zusätzlich wirken künftige Rentenerhöhungen. Dennoch kann dieser Betrag – insbesondere bei hohen Wohnkosten – weiterhin nicht ausreichen, sodass ergänzende Grundsicherung notwendig bleibt.

Kritik aus Wissenschaft und Praxis

Sozialverbände, Wissenschaftler und Betroffeneninitiativen kritisieren, dass die EM-Rente trotz der Zuschläge strukturell zu niedrig bleibt. In Gutachten und Positionspapieren wird unter anderem gefordert:

  • Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten abzubauen oder ganz abzuschaffen.
  • Zurechnungszeiten weiter zu verbessern und einheitlich auf ein höheres Alter auszuweiten, auch für ältere Bestandsrentner.
  • Die Anrechnung von EM-Renten auf Grundsicherungsleistungen so zu gestalten, dass Verbesserungen bei der Rente nicht vollständig „aufgefressen“ werden.

Studien, etwa aus dem Umfeld von Stiftungen und wissenschaftlichen Instituten, zeigen zudem, dass Erwerbsminderungsrentner überdurchschnittlich häufig von Armut, gesundheitlichen Einschränkungen und sozialer Isolation betroffen sind. Vor diesem Hintergrund erscheint es vielen Fachleuten problematisch, dass die anstehende große Rentenreform sich bislang in erster Linie an Altersrentner und Beitragszahler orientiert.

Was Betroffene jetzt konkret tun können

Auch wenn Sie die Ausgestaltung der Rentenreform nicht unmittelbar beeinflussen können, gibt es einige praktische Schritte:

  • Rentenverlauf prüfen: Lassen Sie sich eine aktuelle Rentenauskunft geben und prüfen Sie, ob alle Versicherungszeiten, insbesondere Zeiten der Krankheit, Arbeitslosigkeit und Reha, korrekt erfasst sind.
  • Beratung nutzen: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung oder einer unabhängigen Sozialberatungsstelle, um mögliche Zuschläge, Zurechnungszeiten und Hinzuverdienstmöglichkeiten zu klären.
  • Grundsicherung checken: Wenn Ihre EM-Rente nicht für den Lebensunterhalt reicht, sollten Sie prüfen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht.
  • Übergänge planen: Bei absehbarem Übergang von EM-Rente in die reguläre Altersrente lohnt sich eine frühzeitige Klärung, wie sich das auf die Rentenhöhe und mögliche Abschläge auswirkt.

Ein Beispiel aus der Praxis: Eine 55-jährige Versicherte mit voller EM-Rente seit 2015 erhält ab 2025 einen Zuschlag und profitiert von steigenden Hinzuverdienstgrenzen. In der Beratung zeigt sich aber, dass aufgrund hoher Mietkosten weiterhin ein Anspruch auf ergänzende Grundsicherung besteht – erst durch die Kombination aus Rente, Zuschlag, Rentenanpassung und Grundsicherung ist der Lebensunterhalt gesichert.

Wichtigste Fakten zur Erwerbsminderungsrente und Reform (Stand 2026)

PunktStand / Änderung (2024–2026)Bedeutung für Erwerbsgeminderte
LeistungsartRente wegen voller oder teilweiser ErwerbsminderungErsatz für Erwerbseinkommen bei gesundheitlicher Einschränkung.
Aktuelle ReformschwerpunkteRentenpaket 2025, Stabilisierung Rentenniveau 48%Fokus auf Altersrente, EM-Rente nur mittelbar berücksichtigt.
EM-Zuschlag für BestandsrentnerZuschlag ab Juli 2024, Integration ab Dez. 2025Automatische Erhöhung bestimmter älterer EM-Renten.
Berechnung des ZuschlagsUmstellung auf Basis persönlicher EntgeltpunkteIndividuell, oft nur begrenzte Erhöhung.
Hinzuverdienstgrenze volle EM-Rente2026 rund 20.700 Euro jährlichMehr Zuverdienst möglich, wenn gesundheitlich leistbar.
Hinzuverdienstgrenze teilweise EM-Rente2026 mindestens rund 41.500 Euro jährlichErleichtert Kombination von Rente und Teilzeitjob.
Rentenanpassungen 2025/2026Erhöhungen um rund 3,7% (Prognose/Angaben)Steigert EM-Renten mit, aber Ausgangsniveau oft niedrig.
AlterssicherungskommissionVorschläge bis 30. Juni 2026Weichenstellung für Zeit nach 2031, EM-Rente bisher nur randständig.

Kurzes Fazit

Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner profitieren zwar von Zuschlägen, höheren Hinzuverdienstgrenzen und allgemeinen Rentenanpassungen, bleiben aber strukturell eine benachteiligte Gruppe im Rentensystem. Die anstehende Rentenreform konzentriert sich bislang vor allem auf das Rentenniveau der Altersrente und die Beitragssätze – ohne die spezifischen Armutsrisiken und Lebenslagen von Erwerbsgeminderten konsequent in den Blick zu nehmen.


Quellen

Redakteure

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.