Grundsicherung im Alter: Rente ohne Arbeitsjahre – Was Sie wissen müssen

Hat man im Rentenalter Anspruch auf eine Rente, auch wenn man nie gearbeitet hat? Was ist die sog. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung? Eine Leistung der Rentenversicherung? Wir beantworten diese Fragen in unserem Artikel.

Seniorin sitzt am Notebook und telefoniert.
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Wer sozialversicherungspflichtig arbeitet, muss einen Teil des Gehalts in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch der Arbeitgeber leistet für ihn oder sie Rentenversicherungsbeiträge. Doch was ist, wenn man nie gearbeitet hat. Hat man dann auch einen Anspruch auf Rente, wenn mann das Renteneintrittsalter erreicht? Oder wie kann man seinen Lebensunterhalt sicherstellen?

Diese Fragen beantworten wir in nachfolgendem Beitrag.

Was ist eigentlich Rente?

Wenn wir von Rente sprechen, meinen wir in aller Regel die Altersrente oder Erwerbsminderungsrente, die Witwen- oder Hinterbliebenenrente der Deutschen Rentenversicherung. Diese Rente ist eine Versicherungsleistung. Wer arbeitet, zahlt automatisch Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Wer nicht arbeitet, erwirbt keine Rentenversicherungsansprüche. Die Konsequenz: Wer nie gearbeitet hat, kann auch keine Altersrente der Deutschen Rentenversicherung beziehen.


Grundsicherung im Alter ist das Bürgergeld für Menschen im Rentenalter

in einer Zeichnung laufen ältere Menschen durch einen Park

Wie viel Rente bekommt man, wenn man nie gearbeitet hat?

Dennoch: der Lebensunterhalt von Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht und nie gearbeitet haben, ist sichergestellt, und zwar durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese monatliche Zahlung, auch eine Rente, ist geregelt im SGB XII. Es handelt sich nicht um eine Versicherungsleistung, sondern um eine staatliche Sozialleistung, ähnlich dem Bürgergeld.

Besteht also kein Anspruch auf eine gesetzliche Rente aus der Rentenversicherung oder reicht dieser Anspruch nicht aus, ist die Rente also nicht hoch genug, um alle Lebenshaltungskosten zu decken, können ältere Menschen im Rentenalter Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII beantragen. Das ist auch möglich, wenn man nie gearbeitet hat.

Wie hoch ist die Rente aus der Grundsicherung im Alter?

Immer mehr ältere Menschen kommen mit ihren Altersrente nicht aus. Der Grund dafür ist die hohe Inflation in Deutschland. Besonders sind all diejenigen betroffen, die in ihren jungen Jahren nur wenig gearbeitet oder überhaupt nicht gearbeitet haben. Diese Menschen haben keine oder nur eine geringe Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Sie erhalten Die Grundsicherung im Alter. Wie hoch ist die Grundsicherungsleistung? Wie viel erhält derjenige, der nie gearbeitet oder aus sonstigen Gründen keinen Rentenversicherungsanspruch hat?

Sie bekommen zwar auch Geld vom Staat, aber eine sehr überschaubare Summe. Doch wie hoch ist die? Wie viel bezieht ein Mensch, der nie gearbeitet hat?

Die Höhe der Grundsicherung im Alter hängt vom Einzelfall ab. Sie setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf und möglichen Mehrbedarfen und den Kosten der Unterkunft.

Höhe der Grundsicherung im Alter

Die Höhe der Grundsicherung im Alter ist von der persönlichen Situation des Antragstellers abhängig. Ist noch anderes Einkommen vorhanden? Wie hoch ist die Mieter? Wie hoch ist die Rente der Rentenversicherung? Wie hoch die Grundsicherung für Rentner dann ist, prüft das Sozialamt in jedem Einzelfall. Auch das Einkommen eines Partners, ggf. auch von Kindern wird mit überprüft.

Nicht als Einkommen berücksichtigt werden

– der Grundrentenzuschlag und

– das Pflegegeld

Ist Erwerbseinkommen oder eine Rente vorhanden, so kommen dem Antragsteller Freibeträge zu gute.

Dieses Geld wird als Rente vom Amt ausgezahlt

Gegenwärtig (2024 und 2025) beträgt der Regelsatz der Grundsicherung im Alter für eine alleinstehende Person 563 Euro. Hinzu kommt die Miete einschließlich Heizkosten, soweit sie angemessen ist. Lebt man mit einem Partner zusammen, so hat jeder Anspruch auf einen Regelsatz von 506 Euro.

Wichtig: Die Kosten für Haushaltsstrom sind im Regelsatz enthalten.

Zusätzlich erhält man noch folgenden Leistungen vom Amt: die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Mehrbedarf bei Schwerbehinderung oder kostenaufwändiger Ernährung oder bei Vorliegen außergewöhnlicher Situationen.


Quelle

Eigene Recherche

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