Ab 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland in zwei Schritten: zunächst auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 und dann auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027. Diese Anpassung sorgt für mehr Einkommen bei Millionen Arbeitnehmern, doch was bedeutet das eigentlich für Rentner bzw. die Rente? Wir erklären hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., die Auswirkungen auf die Rente und zeigen, welche Chancen und Risiken sich daraus ergeben.
Mindestlohn-Anpassung: Das steckt dahinter
Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung einstimmig beschlossen. Damit profitieren rund 6 Millionen Beschäftigte von einem höheren Bruttolohn. Für einen Vollzeitjob bedeutet das ab 2027 ein monatliches Plus von etwa 310 Euro brutto im Vergleich zu heute. Die Anpassung gilt als größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.
Höherer Mindestlohn und die Rente
Auch wenn Rentner selbst meist keinen Mindestlohn mehr beziehen, wirkt sich die Anhebung indirekt auf die gesetzliche Rente und also auf künftige Rentner aus. Denn der Rentenanspruch hängt maßgeblich von den Beiträgen ab, die während des Arbeitslebens gezahlt wurden. Ein höherer Mindestlohn bedeutet:
- Mehr Rentenbeiträge: Wer im Niedriglohnsektor arbeitet, zahlt durch den höheren Stundenlohn auch mehr in die Rentenkasse ein. Das führt zu einem höheren Rentenanspruch pro Beschäftigungsjahr.
- Rentenanspruch steigt moderat: Konkret steigt der Rentenanspruch pro Jahr bei Mindestlohnbeschäftigung zwar an, aber die Effekte sind begrenzt. Ein Beispiel: Bei Vollzeitbeschäftigung mit Mindestlohn kann sich der Rentenanspruch pro Jahr um rund 20 bis 21 Euro monatlich erhöhen, je nach aktuellen Rentenwerten.
- Keine armutsvermeidenden Renten allein durch Mindestlohn: Auch mit den neuen Mindestlohnsätzen reicht ein langjähriger Niedriglohnjob meist nicht aus, um im Alter eine armutsfeste Rente zu erhalten. Die Rentenleistung bleibt trotz höherer Beiträge im unteren Bereich.
Besonderheiten für Teilzeitbeschäftigte
Für Teilzeitbeschäftigte ist die Situation komplexer. Wer weniger als 30% der sozialversicherungspflichtigen Vollzeit arbeitet, läuft Gefahr, in der Altersvorsorge weiter benachteiligt zu werden. Der höhere Mindestlohn hilft zwar, aber der Rentenanspruch bleibt bei geringen Arbeitszeiten niedrig.
Fazit: Chancen und Grenzen der Mindestlohn-Erhöhung
Die Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro (2026) und 14,60 Euro (2027) ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Kaufkraft im Niedriglohnsektor. Für Rentner, die aktuell noch arbeiten, steigt der Rentenanspruch durch die höheren Beiträge. Langjährige Mindestlohnbeschäftigte profitieren jedoch nur moderat, da die Rentenansprüche weiterhin niedrig bleiben und allein nicht vor Altersarmut schützen.