Minijob neben der Rente: Pauschalsteuer soll 2027 von 2 auf 5 Prozent steigen

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Bei vielen Rentnerinnen und Rentnern ist der Minijob neben der Rente fest im Monatsbudget eingeplant, gerade seit Lebensmittel und Energie teurer geworden sind. Nun liegt dem Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, nach dem die Pauschalsteuer ab Januar 2027 von zwei auf fünf Prozent steigen soll. Am 4. November befasst sich der Finanzausschuss damit in einer Anhörung.

Pauschalsteuer für Minijobs: Der Gesetzentwurf liegt im Bundestag

Mit dem Koalitionsausschuss vom 2. Juli 2026 hat sich die Bundesregierung festgelegt, den Minijob als eigene Beschäftigungsform vorerst zu behalten. Die Alterssicherungskommission hatte im Juni empfohlen, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus weitgehend abzuschaffen. Die Koalition hat davon zunächst nur einen Punkt übernommen, die höhere Pauschalsteuer.

Dieser Beschluss durchläuft inzwischen das Gesetzgebungsverfahren. Am 2. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen, wie die Minijob-Zentrale in ihrer Chronologie festhält. Danach soll der einheitliche Pauschsteuersatz für Minijobs zum 1. Januar 2027 von 2 auf 5 Prozent steigen. In erster Lesung hat der Bundestag die Vorlage (Drucksache 21/8235) am 8. Oktober beraten und an den Finanzausschuss überwiesen. Auch der Bundesrat muss zustimmen. Endgültig beschlossen ist die Anhebung damit noch nicht (Stand: 26. Oktober 2026).

Wer die höhere Steuer im Minijob am Ende bezahlt

Der Arbeitgeber führt die Pauschalsteuer zusammen mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale ab. Damit ist die Lohnsteuer auf den Minijob abgegolten. In der eigenen Steuererklärung von Rentnerinnen und Rentnern spielt ein pauschal versteuerter Minijob deshalb keine Rolle.

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Wie viel Geld am Ende ankommt, hängt vom Arbeitsvertrag ab. In der Regel trägt der Arbeitgeber die Steuer. Beide Seiten können aber vereinbaren, dass sie vom Lohn abgezogen wird. Nur dann würde die Anhebung den Auszahlungsbetrag direkt schmälern.

Ein Rechenbeispiel: Ein Rentner verdient in seinem Minijob 520 Euro im Monat. Bei 2 Prozent fallen 10,40 Euro Pauschalsteuer an, bei 5 Prozent wären es 26,00 Euro. Ist er laut Vertrag selbst für die Steuer zuständig, fehlen ihm künftig 15,60 Euro im Monat, aufs Jahr gerechnet 187,20 Euro. Bei voll ausgeschöpften 633 Euro steigt die Steuer von 12,66 auf 31,65 Euro. Das sind 18,99 Euro weniger im Monat und 227,88 Euro im Jahr.

Was sich 2027 sonst beim Minijob ändert

Einige Werte für 2027 stehen bereits fest. Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde. Weil die Verdienstgrenze an ihn gekoppelt ist, liegt sie dann bei 633 Euro im Monat und 7.596 Euro im Jahr, wie die Minijob-Zentrale mitteilt. Wer zum Mindestlohn arbeitet, kommt wie bisher auf etwa 43 Stunden im Monat.

Regelung im gewerblichen Minijob20262027Stand
Mindestlohn13,90 Euro14,60 Eurofeststehend
Verdienstgrenze pro Monat603 Euro633 Eurofeststehend
Pauschalsteuer2 Prozent5 ProzentGesetzentwurf, BT-Drs. 21/8235
Krankenversicherung, Arbeitgeber13 Prozentvoraussichtlich 17,5 ProzentGesetz verkündet am 29. Juli 2026
Rentenversicherung, Arbeitgeber15 Prozent15 Prozentunverändert
Pflegeversicherung, Arbeitgeberkein Beitragkein Beitrag, ab 2028 geplant 3,6 ProzentKabinettsentwurf vom 30. September 2026

Keine dieser Abgaben geht automatisch vom Lohn der Beschäftigten ab. Für die Betriebe summieren sich die Posten allerdings. Ob sie deshalb Stunden kürzen oder weniger Minijobs anbieten, lässt sich mit belastbaren Zahlen noch nicht sagen.

Rentenversicherung im Minijob: Die Regelaltersgrenze macht den Unterschied

Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine Neuerung, die vor allem Frührentnerinnen und Frührentner betrifft. Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, ist im Minijob grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, kann sich aber befreien lassen. Diese Befreiung lässt sich nun einmalig zurücknehmen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wirkt der Schritt nur für die Zukunft, wird beim Arbeitgeber beantragt und gilt bei mehreren Minijobs für alle gleichzeitig. Eine erneute Befreiung ist danach ausgeschlossen. Der Eigenanteil beträgt 3,6 Prozent, der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent. Bei 520 Euro Lohn sind das 18,72 Euro im Monat.

Ab der Regelaltersgrenze besteht keine Versicherungspflicht mehr. Der Arbeitgeber zahlt seinen Pauschalbeitrag trotzdem weiter. Beschäftigte können ihren eigenen Anteil freiwillig dazugeben. Dann steigt die Rente jeweils zum 1. Juli mit der nächsten Anpassung, wie die Minijob-Zentrale für Rentner erläutert.

Die Debatte über den Sonderstatus ist nicht beendet

Die Kommission hatte vorgeschlagen, Minijobs ohne Wahlmöglichkeit in die Rentenversicherung einzubeziehen und Ausnahmen nur noch für Schülerinnen und Schüler zuzulassen. Umgesetzt ist das bisher nicht, einen Gesetzentwurf dazu gibt es nicht. Ihr Rentenpaket will die Koalition bis Ende 2026 durch den Bundestag bringen. Ob und in welcher Form Minijobs darin vorkommen, ist offen.

Häufige Fragen zum Minijob neben der Rente

Wird die Altersrente durch einen Minijob gekürzt?

Nein. Für Altersrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr, auch nicht vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Der Lohn aus dem Minijob mindert die Rente deshalb nicht. Anders ist es bei der Grundsicherung im Alter, denn dort wird Einkommen angerechnet.

Gilt die Aktivrente auch für einen Minijob?

Nein. Der Steuerfreibetrag der Aktivrente von bis zu 2.000 Euro im Monat gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Ein pauschal versteuerter Minijob fällt nicht darunter.

Was gilt beim Minijob neben einer Witwenrente?

Bei Hinterbliebenenrenten wird eigenes Einkommen erst oberhalb eines Freibetrags angerechnet. Nach Angaben der Minijob-Zentrale bleibt ein Minijob innerhalb der Verdienstgrenze unter diesem Freibetrag, die Rente wird also nicht gekürzt. Wie hoch der Freibetrag genau ist, teilt der zuständige Rentenversicherungsträger mit.

Was passiert, wenn der Minijob 2027 einmal mehr als 633 Euro einbringt?

Maßstab ist der Jahresverdienst von höchstens 7.596 Euro. Muss jemand unvorhersehbar mehr arbeiten, etwa als Krankheitsvertretung, darf die Monatsgrenze in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten überschritten werden. In diesen Monaten sind höchstens 1.266 Euro erlaubt.

Einschätzung der Redaktion

Die Koalition hat den Minijob vorerst erhalten und lässt sich das von den Betrieben bezahlen. Für Rentnerinnen und Rentner ist das zunächst die mildere Lösung, denn die Steuer trägt in den meisten Fällen der Arbeitgeber. Allerdings treffen 2027 mehrere Kostensteigerungen gleichzeitig ein: höherer Mindestlohn, höherer Krankenversicherungsbeitrag und, falls beschlossen, die höhere Pauschalsteuer. Kleine Betriebe in Gastronomie und Handel werden genau rechnen. Wer mit einer kleinen Rente auf den Zuverdienst angewiesen ist, braucht deshalb Planungssicherheit. Die Bundesregierung sollte bald klarstellen, ob der Sonderstatus über 2027 hinaus bleibt. Die offene Debatte verunsichert gerade die Menschen, die mit dem Minijob ihre Rente aufbessern.

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