Mütterrente 3 gilt als eines der wichtigsten Versprechen im Rentenpaket: Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen endlich den gleichen Rentenanspruch erhalten wie Eltern jüngerer Jahrgänge. Doch wie wirken sich zusätzliche Rentenpunkte konkret auf die monatliche Rente aus – und welche Beträge ergeben sich im Einzelfall bei einem Rentenwert von 40,79 Euro im Jahr 2025? Der Beitrag zeigt drei realistische Beispielrechnungen, erklärt Schritt für Schritt die Umrechnung von Rentenpunkten in Euro und stellt einen Rechner bereit, mit dem sich das eigene Rentenplus für die Mütterrente 3 in wenigen Klicks überschlagen lässt – alle Infos finden sich hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Was bringt die Mütterrente 3?
Die Mütterrente 3 sieht vor, dass Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder künftig mit drei statt bisher zwei bzw. zweieinhalb Entgeltpunkten pro Kind bei der Rente berücksichtigt werden. Ein Entgeltpunkt beträgt ab 2025 bundeseinheitlich 40,79 Euro – für Ost und West gleichermaßen.
Beispielrechnungen aus dem Alltag
a) Single-Mutter mit einem vor 1992 geborenen Kind
- Sachverhalt: Eine Mutter hat 1988 ein Kind geboren und seitdem aufgezogen.
- Vor der Reform: Ihr wurden für die Kindererziehungszeit 2,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben (2,5 × 40,79 = 101,98 Euro brutto pro Monat).
- Nach Mütterrente 3: Sie erhält 3 Entgeltpunkte (3 × 40,79 = 122,37 Euro brutto pro Monat).
- Zusatz durch die Reform: +20,39 Euro brutto pro Monat.
b) Elternpaar mit zwei Kindern (eins vor, eins nach 1992)
- Sachverhalt: Ein Paar hat 1990 und 1995 je ein Kind bekommen, die Erziehungszeiten werden jeweils der Mutter angerechnet.
- Für das 1990 geborene Kind:
- Vorher: 2,5 Punkte (101,98 Euro).
- Nachher: 3 Punkte (122,37 Euro).
- Zuwachs: 20,39 Euro.
- Für das 1995 geborene Kind: Keine Änderung, da hier bereits 3 Punkte zählen.
- Gesamtdifferenz: 20,39 Euro zusätzlich.
c) Single-Mutter mit drei Kindern, alle vor 1992 geboren
- Sachverhalt: Mutter von drei Kindern, geboren 1985, 1988, 1991.
- Vorher: 3 × 2,5 = 7,5 Entgeltpunkte (305,93 Euro pro Monat).
- Nachher: 3 × 3 = 9 Entgeltpunkte (366,98 Euro pro Monat).
- Monatlicher Mehrbetrag: +61,05 Euro brutto.
Die Rechenhilfe: So können Sie selbst überschlagen
- Schritt 1: Zählen Sie die vor 1992 geborenen Kinder.
- Schritt 2: Berechnen Sie die Differenz zwischen neuem und altem Punktsatz (meist +0,5).
- Schritt 3: Entgeltpunkte × 40,79 Euro = monatlicher Bruttowert.
- Schritt 4: Die neue Rente ergibt sich aus der Summe.
Sonderfälle und Hinweise
- Die Anrechnung erfolgt in der Regel dem Elternteil, der die Erziehungszeiten überwiegend übernommen hat.
- Auch Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern können profitieren, sofern sie die Erziehung nachweisen können.
- In Patchwork-Familien sollte individuell geprüft werden, welcher Elternteil die Punkte bekommt.
- Wer Grundsicherung im Alter bezieht, sollte wissen: Je nach Höhe wird das Rentenplus eventuell auf die Grundsicherung angerechnet und erhöht das verfügbare Einkommen nicht in vollem Umfang.
Fazit:
Die Mütterrente 3 sorgt in vielen Familiensituationen für eine spürbare Rentenerhöhung – besonders für Frauen, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben. Mit den obigen Beispielen und dem einfachen Rechenweg können Betroffene jetzt schon selbst abschätzen, wieviel ihnen die neue Reform bringt.


