Immer mehr Frauen verlassen sich bei ihrer Altersvorsorge auf die Mütterrente. Doch wie wirkt sich der Rentenbeginn vor dem regulären Rentenalter auf die Höhe der Mütterrente aus? Gibt es Abschläge oder steuerliche Abzüge? Wir klären die wichtigsten Fragen und zeigen, worauf Sie unbedingt achten sollten.
Was ist die Mütterrente und wer profitiert davon?
Die Mütterrente ist eine Aufstockung der gesetzlichen Altersrente, die Müttern zugutekommt, deren Kinder vor und nach 1992 geboren wurden. Für jedes Kind werden zusätzliche Entgeltpunkte gutgeschrieben – bei nach 1992 geborenen Kindern gibt es sogar einen weiteren Entgeltpunkt. So profitieren Millionen Mütter in Deutschland von spürbar höheren Rentenansprüchen.
Reformen und neue Regeln ab 2025 – Was ändert sich?
Ab Juli 2025 steigt der Wert eines Rentenpunktes auf 40,79€. Besonders relevant: 2027 tritt die „Mütterrente III“ in Kraft, die eine einheitliche Anrechnung von 3 Rentenpunkten je Kind – unabhängig vom Geburtsjahr – vorsieht. Das bedeutet für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern eine spürbare Verbesserung ihrer Rentenansprüche. Für viele ist das ein längst überfälliger Schritt für mehr Gerechtigkeit.
Wer profitiert und wer nicht?
Von den Verbesserungen profitieren 2027 insbesondere Mütter älterer Kinder. Dennoch bleiben erhebliche Einschränkungen: Wer zum Beispiel auf Grundsicherung im Alter angewiesen ist, bekommt die Mütterrente voll angerechnet – das Plus verpufft also. Auch Beamtinnen, Selbständige ohne verpflichtende Beitragszahlungen sowie Frauen mit zu wenig Versicherungsjahren haben oft keinen vollen Anspruch.
So wirken sich Rentenabschläge auf die Mütterrente aus
Mütter, die vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand gehen, müssen mit Abschlägen rechnen. Für jeden Monat, den die Rente früher bezogen wird, sinkt der gesamte Rentenanspruch um 0,3%. Diese Kürzungen betreffen nicht nur den regulären Rentenanspruch, sondern auch die anteilige Mütterrente. Vor allem für viele Frauen, die wegen familiärer Verpflichtungen ihre Erwerbsarbeit unterbrechen und früher in Rente gehen, kann das zu erheblichen Einbußen führen.
Steuerliche Abzüge und weitere Einflüsse
Neben den Abschlägen sind auch steuerliche Aspekte zu beachten: Seit einigen Jahren unterliegen Renten einem höheren Besteuerungsanteil. Besonders Mütter, die durch die Mütterrente eine höhere Rentenzahlung erhalten, sollten eventuelle Steuerpflichten prüfen und sich rechtzeitig beraten lassen. Hinzu kommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die ebenfalls vom Bruttorentenbetrag abgezogen werden.
Was können betroffene Mütter tun?
Um Einbußen zu vermeiden, lohnt es sich, den Rentenantrag gut zu planen. Wer länger arbeitet, kann zusätzlich Rentenpunkte sammeln und Abschläge vermeiden. Eine kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei Sozialverbänden hilft, individuelle Vorteile zu sichern. Wichtig: Prüfen Sie regelmäßig Ihren Rentenbescheid und heben Sie Nachweise über die Kindererziehung auf.
Häufige Fragen zur Mütterrente
Kann ich die Mütterrente auch für Adoptiv- oder Pflegekinder erhalten?
Ja, Adoptiv- und Pflegekinder werden wie leibliche Kinder berücksichtigt.
Wann werden Rentenabschläge wieder ausgeglichen?
Nur bei Erreichen der Regelaltersgrenze oder durch freiwillige Beitragszahlungen vor Rentenbeginn.
Kann sich die Rentenhöhe künftig ändern?
Gesetzliche Anpassungen sind möglich, die aktuelle Rechtslage gilt bis auf weiteres.
Fazit des Vereins Für soziales Leben e. V.
Die Mütterrente ist ein bedeutsamer Baustein der Altersvorsorge für viele Mütter in Deutschland. Wer sich vorzeitig zur Ruhe setzt, sollte jedoch die dauerhaften Rentenabschläge und mögliche steuerliche Abzüge genau kennen. Eine gezielte und rechtzeitige Beratung sorgt dafür, dass Sie das Maximum aus Ihrer Mütterrente herausholen können.