Die Rentenzahlung im Dezember bringt vielen Rentner eine echte Überraschung: Wer schon länger eine Erwerbsminderungsrente erhält, kann sich über einen Zuschlag freuen. Die Deutsche Rentenversicherung errechnet für jede und jeden Einzelnen, ob und wie viel Nachzahlung es gibt – automatisch, ohne Antrag und bei voller Transparenz. Alle wichtigen Infos dazu finden Sie hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Was steht hinter dem Zuschlag?
Seit Juli 2024 sorgt das Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz für ein Plus auf dem Rentenkonto. Über drei Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren davon, weil ihre Erwerbsminderungsrenten jetzt durch einen Zuschlag erhöht werden.
Die erste Auszahlung erfolgte pauschal und getrennt von der laufenden Rente. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag direkt und dauerhaft in die Monatsrente integriert – die Berechnung erfolgt nun auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte.
Wer bekommt eine Nachzahlung?
Im Dezember prüft die Rentenversicherung jede einzelne Rente noch einmal ganz genau. Wer zwischen Juli 2024 und November 2025 zu wenig Zuschlag erhalten hat, bekommt den Unterschied als Nachzahlung für die vollen 17 Monate – automatisch und ohne Antrag.
- Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 ist relevant.
- Persönliche Entgeltpunkte und Versicherungsjahre fließen neu ein.
Die Nachzahlung kann wenige Euro bis zu mehreren hundert Euro betragen – je nach Lebenslauf und Rentenbiografie.
So läuft die Berechnung ab
Die genaue Höhe des neuen Zuschlags hängt von den individuellen Entgeltpunkten ab, die bis zum 30. November 2025 gewertet werden.
Tabelle: Beispielrechnung Rentenzuschlag Dezember 2025
| Monatliche Rente alt | Zuschlag | Neue Rente ab Dez | Nachzahlung für 17 Monate |
|---|---|---|---|
| 1.000 € | 7,5% = 75 € | 1.075 € | 75 € × 17 = 1.275 € |
| 1.000 € | 4,5% = 45 € | 1.045 € | 45 € × 17 = 765 € |
Die Rentenversicherung überprüft, ob schon alles korrekt ausgezahlt wurde. Ist das nicht der Fall, erhalten die Betroffenen Mitte bis Ende Dezember einen neuen Bescheid – mit der Gutschrift auf das Konto.
Auszahlung: Was ändert sich ab Dezember?
Die Nachzahlung ist keine einmalige Sonderzahlung, sondern eine faire Korrektur für Rentnerinnen und Rentner. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr separat überwiesen, sondern als regulärer Teil der Monatsrente gezahlt.
Vorschussrentner erhalten den Zuschlag und die Nachzahlung oft schon am 29. November für den Folgemonat.
Wer muss aktiv werden?
Die gute Nachricht: Niemand muss einen Antrag stellen. Alle Berechnungen erfolgen automatisch, und Betroffene werden per Bescheid informiert.
Fällt keine Nachzahlung an, gibt es auch keinen Bescheid.
FAQ zur Rentennachzahlung Dezember 2025
Wer bekommt den Nachzahlungsbetrag?
Menschen mit Erwerbsminderungsrente, deren Zuschlag bisher zu niedrig ausgezahlt wurde.
Wie sieht der Ablauf aus?
Im Dezember prüft die Rentenversicherung alle Fälle und zahlt Differenzen aus dem Zeitraum Juli 2024 bis November 2025 nach.
Wie hoch ist die Nachzahlung?
Sie variiert: manche erhalten wenige Euro, andere mehrere hundert – je nach Entgeltpunkten und Rentenverlauf.
Braucht man einen Antrag?
Nein, alles läuft automatisch und transparent ab. Im Zweifelsfall kommt der Bescheid mit der Gutschrift.
Was sollten Rentner tun?
Ruhe bewahren und auf den Bescheid achten. Wer betroffen ist, wird informiert und bekommt das Geld direkt überwiesen.
Fazit
Mit der Neuberechnung der Erwerbsminderungsrente ab Dezember 2025 kommt die lang erwartete Nachzahlung. Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren von mehr Geld und dauerhaften Verbesserungen – ganz automatisch, ohne Bürokratie und mit voller Transparenz. Die Rentenversicherung sorgt dafür, dass niemand durch das Raster fällt und auch kleinere Beträge den Weg zum Konto finden.
Die Redaktion von Bürger & Geld empfiehlt: Bleiben Sie informiert und vertrauen Sie auf die automatisierte Prüfung. Weitere Tipps und laufende Nachrichten sind täglich hier im Magazin zu lesen.

