Rente ab Februar 2026: Diese Jahrgänge können jetzt starten – mit und ohne Abschlag

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Im Februar 2026 beginnt für tausende Versicherte in Deutschland ein neuer Abschnitt: Erstmals können bestimmte Jahrgänge regulär oder vorzeitig in Rente gehen – je nach Rentenart mit oder ohne Abschläge. Wer jetzt seine Unterlagen sortiert, Fristen und Stichtage kennt und die richtige Rentenart wählt, kann über Jahrzehnte mehrere tausend Euro Unterschied machen. Welche Geburtsdaten erstmals anspruchsberechtigt sind, wie hoch mögliche Abschläge ausfallen und welche Sonderregeln für Schwerbehinderte und besonders langjährig Versicherte gelten, zeigt dieser Überblick – alle Infos findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Neue Rentenstarter ab Februar 2026

Der Monatswechsel zu Februar 2026 markiert für viele Versicherte den frühestmöglichen Start in den Ruhestand – allerdings je nach Rentenart zu sehr unterschiedlichen Bedingungen. Hintergrund ist die seit Jahren laufende stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre nach § 35 und § 235 SGB VI.

Für die Regelaltersrente ohne Abschläge kommen ab Februar 2026 erstmals Versicherte infrage, die zwischen dem 2. November 1959 und einschließlich 1. Dezember 1959 geboren sind. Sie erreichen zu diesem Zeitpunkt ein Rentenalter von 66 Jahren und 2 Monaten und können damit die abschlagsfreie Regelaltersrente beziehen, sofern die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist (§ 35 SGB VI). Wer zu diesen Jahrgängen gehört, erhält damit den vollen Rentenanspruch – spätere Zuverdienstpläne oder Teilrenten können dennoch sinnvoll sein.

Vorzeitig in Rente: Jahrgänge 1961 bis 1963

Neben der Regelaltersrente rücken ab Februar 2026 vor allem die Altersrente für langjährig Versicherte sowie für besonders langjährig Versicherte in den Fokus. Beide Rentenarten ermöglichen einen früheren Rentenstart, knüpfen die Zahlungen aber an Wartezeiten von 35 beziehungsweise 45 Jahren (§ 36, § 236 SGB VI).

Für die Altersrente für langjährig Versicherte können ab Februar 2026 erstmals Versicherte in Rente gehen, die zwischen dem 2. Januar 1963 und dem 1. Februar 1963 geboren sind und mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen. Der frühestmögliche Rentenbeginn liegt dabei bei 63 Jahren, wird jedoch mit dauerhaften Abschlägen erkauft. Die Kürzung beträgt in der Regel bis zu 14,4 Prozent, da pro Monat des vorzeitigen Bezugs 0,3 Prozent vom Rentenanspruch abgezogen werden (§ 77 SGB VI).

Viele Versicherte dieser Jahrgänge stehen damit vor der Entscheidung, ob sie lieber früher mit weniger Geld in den Ruhestand gehen oder länger arbeiten und die Abschläge vermeiden. Gerade für Menschen mit niedrigeren Einkommen oder lückenhaften Erwerbsbiografien kann ein zu früher Rentenstart die Altersvorsorge deutlich schwächen.

Schwerbehinderte und besonders langjährig Versicherte

Besonders im Fokus stehen im Februar 2026 die Jahrgänge 1961, für die gleich zwei attraktive Wege in den Ruhestand offenstehen. Wer zu dieser Gruppe zählt, sollte die Unterschiede genau kennen, bevor er einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellt (DRV).

Abschlagsfrei in Altersrente können ab Februar 2026 schwerbehinderte Versicherte gehen, die zwischen dem 2. Juli 1961 und dem 1. August 1961 geboren sind, 64 Jahre und 6 Monate alt werden, mindestens 35 Jahre Wartezeit erreichen und einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen (§ 37, § 236a SGB VI). Für diese Gruppe entfällt der sonst übliche Abschlag vollständig, was die Rente dauerhaft spürbar stabilisiert. Wichtig ist dabei, dass der Schwerbehindertenausweis rechtzeitig vorliegt und der GdB-Bescheid nicht abläuft, bevor der Rentenantrag gestellt wird.

Parallel dazu eröffnet die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab Februar 2026 eine weitere abschlagsfreie Option. Erstmals anspruchsberechtigt sind Versicherte, die ebenfalls zwischen dem 2. Juli 1961 und einschließlich 1. August 1961 geboren wurden, die 45 Versicherungsjahre erfüllen und 64 Jahre und 6 Monate alt sind (§ 38, § 236b SGB VI). Wer diese Hürde erreicht, kann ohne jeden Abschlag in Rente gehen, was diese Rentenart für langjährig Beschäftigte besonders attraktiv macht.

Abschläge, Steuern und Bürokratie

So wichtig der Startzeitpunkt ist, so sehr lohnt sich ein Blick auf Abschläge, Steuerlast und bürokratische Fallstricke. Gerade bei vorzeitiger Rente können kleine Fehler große finanzielle Folgen haben – und zwar ein Leben lang.

Bei den meisten vorgezogenen Altersrenten gilt: Pro Monat, den Versicherte vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt, maximal um 14,4 Prozent. Diese Kürzung ist dauerhaft und wirkt sich nicht nur auf die monatliche Auszahlung, sondern auch auf spätere Rentenanpassungen aus. Wer im Februar 2026 frühzeitig startet, sollte daher durchrechnen, ob eine Überbrückung mit Ersparnissen oder Teilzeitbeschäftigung finanziell günstiger wäre.

Hinzu kommt die steuerliche Komponente: Für Neurentnerinnen und Neurentner des Jahres 2026 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente auf 84 Prozent. Das bedeutet, dass nur noch 16 Prozent der Bruttorente dauerhaft steuerfrei bleiben – ein wichtiger Faktor bei der Planung der Nettoeinkünfte im Ruhestand. Eine Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine, Rentenberater oder die DRV kann helfen, böse Überraschungen bei der ersten Steuererklärung als Rentner zu vermeiden.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Für alle, die im Februar 2026 oder später in Rente gehen könnten, wird es höchste Zeit, aktiv zu werden und die eigenen Ansprüche genau zu prüfen. Wer früh reagiert, kann Unterlagen nachreichen, Lücken schließen und die optimale Rentenart auswählen.

Wichtige Schritte sind unter anderem:

  • Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern und auf Lücken prüfen.
  • Klären, ob die Voraussetzungen für langjährig oder besonders langjährig Versicherte (35 oder 45 Jahre Wartezeit) erfüllt sind.
  • Schwerbehindertenausweis rechtzeitig beantragen oder verlängern, falls ein GdB von mindestens 50 in Betracht kommt.
  • Rentenantrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden (DRV-Empfehlung).

Ein Praxisbeispiel: Eine Versicherte, geboren am 10. Juli 1961, mit 45 Versicherungsjahren, kann ab Februar 2026 abschlagsfrei in Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen, während ein gleichaltriger Kollege mit nur 36 Versicherungsjahren zwar früher starten könnte, dafür aber deutliche Abschläge in Kauf nehmen müsste. Umso wichtiger ist es, sich nicht allein auf das Geburtsdatum zu verlassen, sondern alle Anspruchsvoraussetzungen im Detail zu prüfen.

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