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Rente mit Pflege ab Januar 2026 erhöhen: was neu ist bzw. sich nicht geändert hat

Pflegende Angehörige sind die Hauptträger des deutschen Pflege-Systems. Sie machen das neben Job und Familie. Dies ist eine große Verantwortung, die, und das weiß nicht jeder - finanziell honoriert wird: Die Pflegekasse zahlt neben dem Pflegegeld für anerkannte Pflegezeiten zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung der Pflegeperson ein, die die spätere Altersrente teils deutlich erhöhen können. Entscheidend sind dabei der Pflegegrad, der zeitliche Umfang der häuslichen Pflege und die eigene Erwerbstätigkeit – schon ab 10 Stunden pro Woche und maximal 30 Wochenstunden Arbeit entstehen wertvolle Rentenpunkte, die sich über Jahre zu einem spürbaren Plus im Ruhestand summieren. Alle Änderungen und Neuerungen 2026, Voraussetzungen, Rechenbeispiele und Gestaltungsmöglichkeiten zu Pflegezeiten und Rente in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

„Rente mit Pflegezeiten erhöhen“ – was das bedeutet

Viele wissen nicht: Die gesetzliche Rentenversicherung “belohnt” auch 2026 diejenigen, die sich über längere Zeit um einen pflegebedürftigen Menschen kümmern. Pflegende Angehörige erhalten Rentenbeiträge von der Pflegekasse des oder der Pflegebedürftigen – und zwar zusätzlich zu ihrer eigenen Erwerbstätigkeit (sofern sie weniger als 30 Stunden pro Woche arbeiten).

Damit erhöht sich die gesetzliche Rente oft spürbar, auch wenn keine eigenen Beiträge gezahlt werden müssen. Das Modell: Die Pflegekasse legt für die Rentenberechnung ein fiktives „Pflegegehalt“ fest, das sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und Umfang der häuslichen Pflege richtet. Daraus werden monatlich Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.

Voraussetzungen: Wer wann Rentenpunkte für Pflegezeiten erhält

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich 2026 hinsichtlich der Voraussetzungen für die eigene Rente durch Pflege nichts geändert.

Damit Ihre Pflegezeiten Ihre Rente erhöhen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der oder die Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
  • Sie als pflegende Person dürfen die Pflege nicht erwerbsmäßig (also unbezahlt oder nur mit Anerkennungsgeld) ausüben.
  • Die Pflege muss mindestens 10 Stunden pro Woche auf mindestens zwei Tage verteilt erfolgen.
  • Sie dürfen maximal 30 Stunden pro Woche berufstätig sein (Teilzeit oder Minijob sind meistens möglich).
  • Die Pflege erfolgt in häuslicher Umgebung (zu Hause oder im Wohnumfeld).
  • Der Wohnsitz der pflegenden Person ist in Deutschland, im EU-Raum oder in der Schweiz.
  • Die Pflege muss für mindestens 2 Monate oder 60 Tage im Jahr geleistet werden.

Tipp: Wenn mehrere Personen gemeinsam eine pflegebedürftige Person betreuen, werden Pflegezeiten pro Person anteilig aufgeteilt („Mehrfachpflege“).

So erhöht die Zeit der Pflege die Rente

Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen automatisch Rentenbeiträge für pflegende Angehöhrige ein. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und Aufwand. Nachfolgend die ungefähren Werte für 2026:

PflegegradMonatliches Rentenplus (2026)
2ca. 10 bis 15 Euro
3ca. 15 bis 25 Euro
4ca. 25 bis 35 Euro
5ca. 35 bis 37 Euro

(Die genauen Werte hängen auch davon ab, ob Sie allein oder mit anderen pflegen und ob zusätzliche professionelle Dienste involviert sind.)

Pro Jahr können so mehrere Hundert Euro zusätzlich zur späteren Altersrente zusammenkommen – schon ein Jahr umfassende Pflege kann die Monatsrente teils um 20–30 Euro erhöhen!

Praxisbeispiel: Wie Pflegezeiten die eigene Rente erhöhen

Annabel pflegt ihren Vater mit Pflegegrad 4 regelmäßig 12 Stunden pro Woche an drei Tagen. Nebenbei arbeitet sie 25 Wochenstunden als Teilzeitkraft. Die Pflegekasse zahlt für Anna Rentenbeiträge, die im Jahr knapp 300 Euro mehr Altersrente im Monat (gerechnet auf die Lebensarbeitszeit) erbringen können.

Tipp: Auch mehrere Jahre Pflegezeit, etwa zuerst für Großeltern, später für einen Ehepartner, erhöhen die spätere Rente weiter – die Pflegezeiten sind dabei voll anrechenbar.

Wichtige Punkte

  • Anmeldung: Melden Sie die Pflege bei der Pflegekasse an. Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes regelt den Pflegegrad.
  • Zeitdokumentation: Führen Sie eine Übersicht über Ihre geleisteten Stunden.
  • Meldung an die Rentenversicherung: Die Pflegekasse übermittelt die Daten automatisch an die Deutsche Rentenversicherung. Prüfen Sie später Ihren Versicherungsverlauf!
  • Beratung: Lassen Sie sich bei individuellen Fragen direkt bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Häufige Fragen zur Rente durch Pflege

Kann ich auch nach Rentenbeginn noch Punkte sammeln?

Ja! Auch Rentner erhalten für Pflegetätigkeit noch zusätzliche Rentenpunkte. Es lohnt sich also, auch im Ruhestand Angehörige zu unterstützen.

Zählen Pflegezeiten als Wartezeiten für Rentenansprüche?

Ja, Pflegezeiten erfüllen Wartezeitvorgaben für die Altersrente für langjährig Versicherte.

Beispiel für die Aufteilung:

Wenn zwei Kinder einen Elternteil gemeinsam pflegen, werden die Rentenpunkte untereinander aufgeteilt – entsprechend dem jeweiligen Zeitaufwand.

Zusammenfassung: eigene Rente mit Pflegezeiten erhöhen

Mit Pflegezeiten können Sie Ihre Rente deutlich verbessern – und das ganz ohne eigene Beitragszahlungen. Ob vor oder nach dem Renteneintritt, wer Angehörige mindestens zehn Stunden pro Woche pflegt, erhält für jeden Monat wertvolle Rentenpunkte. Das lohnt sich nicht nur finanziell, sondern ist auch eine Anerkennung für das soziale Engagement in der Familie.

Quelle

Deutsche Rentenversicherung

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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