Rentenantrag: So einfach geht’s! Schritt-für-Schritt-Anleitung zur stressfreien Beantragung Ihrer Rente

Wer in Rente gehen will, muss einen Rentenantrag stellen. Ohne Antrag keine Rente, so die einfache Formel. Wie das mit dem Rentenantrag funktioniert, wo und wie man ihn stellt, erklären wir hier in unserem Beitrag!

Wie kann ich meine Rente beantragen?
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Das Renteneintrittsalter rückt im Laufe des Arbeitslebens immer näher. Viele ältere Arbeitnehmer beschäftigen sich zunehmend mit der Frage, wann sie in Rente gehen können, wann sie einen Rentenantrag stellen sollen und was es dabei zu beachten gibt.

In unserem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Rentenantrag.

Renten-Antragsformular

Keine Rente ohne Antrag - hier die Anleitung zum Rentenantrag
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Wie funktioniert das mit de Rentenantrag? Hier gibt es ein einfache Anleitung und viele Tipps rund um den Antrag zur Rente.

Die gesetzliche Rente wird nicht automatisch mit Erfüllung ihrer Voraussetzungen gezahlt. Vielmehr ist ein Antrag erforderlich. Der Antrag kann zunächst formlos gestellt werden. Anschließend muss allerdings das offizielle Antragsformular ausgefüllt werden. Dieses erhält man direkt bei dem entsprechenden gesetzlichen Rentenversicherungsträger oder auch in der Gemeindeverwaltung.

Welche Rente will ich beantragen?

Bevor man natürlich einen Antrag stellt, muss man sich darüber klar sein, welche Rente man beantragen will, das es für die unterschiedlichen Renten unterschiedliche Voraussetzungen gibt. So gibt es Frührenten mit und ohne Abschläge, die reguläre Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Rente für (besonders) langjährig Versicherte. Nachfolgend ein kleiner Überblick:

Unterschiedliche Voraussetzungen für den Rentenantrag – Tabelle der Rentenarten

RenteAlternotwendige BeitragsjahreAbschläge
Regelaltersrente65 + x Monate5nein
Besonders langjährig Versicherte63 + x Monate45nein
Langjährig Versicherte63 + X Monate35ja
Erwerbsminderungaltersunabhängig5ja
Schwerbehinderte63 + x Monate35ja
Witwenrente45 + x Monate5nein

Antragsfrist

Der Rentenantrag sollte drei Monate vor Erreichen der Altersgrenze bzw. dem geplanten Rentenbeginn eingereicht werden, damit genügend Zeit zur Bearbeitung vorhanden ist. Stellt man den Antrag später, so ist es möglich, dass er zum geplanten Rentenbeginn noch nicht beschieden ist. Dadurch verliert man jedoch kein Geld; man erhält die Rente rückwirkend nachgezahlt. Eine rückwirkende Zahlung erfolgt jedoch nur für maximal drei Monate. Stellt man den Rentenantrag erst später als drei Monate nach Rentenbeginn, so wird die Rente erst ab Antragszugang gezahlt.

Bei Hinterbliebenenrenten muss der Rentenantrag innerhalb einer Ausschlussfrist von 12 Monaten nach dem Tod des Versicherten gestellt werden.

Bestätigungen für den Rentenantrag

Der formelle Rentenantrag erfordert auch, dass einige Tatsachen bestätigt werden. Ist man noch berufstätig, so muss der Arbeitgeber den voraussichtlichen Verdienst bis zum Rentenbeginn angeben. Arbeitgeber können eine solche Bestätigung für maximal 4 Monate im Voraus abgeben.

Bezieht man Krankengeld oder Arbeitslosengeld, so muss entweder die Krankenkasse oder die Arbeitsagentur die voraussichtlichen Leistungen bis Rentenbeginn bestätigen.

Im Rahmen des Rentenantrags überprüft die Krankenkasse, ob der Antragsteller weiter Mitglied bleiben kann, entweder im Rahmen einer Pflichtmitgliedschaft oder im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung.

Rentenversicherungsamt der Gemeinde hilft

Das Rentenantragsformular muss man nicht allein ausfüllen. Man kann sich auch einen Termin beim Versicherungsamt der Wohnsitzgemeinde geben lassen. Der dortige Sachbearbeiter füllt dann den Antrag zusammen mit dem Antragsteller aus und übermittelt ihn an den Rentenversicherungsträger. Eine Gebühr fällt hierfür nicht an.

Alternativ besteht die Möglichkeit einen Rentenberater hinzuzuziehen. Dessen Dienste muss man allerdings selbst vergüten.

Rentenbescheid

Am Ende des Rentenantragsverfahrens stehen der Rentenbescheid und die Rentenzahlung des Rentenversicherungsträgers. Ist man mit dem Bescheid und der Rentenhöhe nicht einverstanden, so kann man hiergegen Widerspruch beim Rentenversicherungsträger einlegen. Hilft dieser dem Widerspruch nicht ab, so steht der Weg einer Klage vor dem Sozialgericht offen. Widerspruch und Klage müssen jeweils innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Zugang des entsprechenden Bescheids erhoben, dass heißt beim Rentenversicherungsträger bzw. beim Gericht eingegangen sein.

FAQ: Rentenantrag

Bekommt man die Rente automatisch mit Erreichen der Altersgrenze?

Nein, die Rente wird nicht automatisch gezahlt. Es ist ein Rentenantrag beim Rentenversicherungsträger erforderlich. Den Antrag kann man beim Rentenamt seiner Gemeinde stellen. Selbstverständlich aber auch direkt beim Rentenversicherungsträger.

Wo muss der Rentenantrag gestellt werden?

Der Rentenantrag muss bei dem Rentenversicherungsträger gestellt werden, bei dem man zuletzt versichert war. Man kann dort zunächst formlos einen Rentenantrag stellen und um Zusendung der Formulare bitten.
Den Rentenantrag muss man nicht allein ausfüllen. Man kann hierzu einen Termin beim Rentenamt der Gemeindeverwaltung vereinbaren. Dann wird das Antragsformular zusammen mit dem dortigen Sachbearbeiter ausgefüllt. Wichtig ist, sich vorab darüber zu informieren, welche Unterlagen man zu dem Termin mitbringen muss. Die Gemeindeverwaltung übermittelt den vollständigen Rentenantrag dann dem Rentenversicherungsträger.

Wo gibt es die Antragsformulare?

Antragsformulare kann man vom Rentenversicherungsträger oder von seiner Wohnsitzgemeinde anfordern.
Wann sollte man die Rente beantragen?

Die Bearbeitung des Rentenantrags benötigt Zeit. Insbesondere muss der Versicherungsverlauf überprüft werden. Will man sein Geld rechtzeitig erhalten, so sollte der Rentenantrag 6 bis 3 Monate vor dem Rentenbeginn gestellt werden.

Man kann die Rente ohne weiteres beantragen, wenn man noch arbeitet. Der Arbeitgeber stellt dann eine Verdienstbescheinigung aus, die sich auf bis zu 4 Monate vor Rentenbeginn erstreckt. Der Rententräger rechnet dann anhand der Verdienstbescheinigung die letzten drei Monate vor der Rente hoch.
Ist man arbeitslos oder krank, so bestätigen Arbeitsagentur oder Krankenkasse die gezahlten Leistungen.

Was ist mit der Krankenversicherung der Rentner?

Die Krankenkasse wird beim Rentenantrag mit beteiligt. Sie prüft, ob der Versicherte ab Rentenbeginn versicherungspflichtig wird oder sich freiwillige krankenversichern muss. Unter Umständen müssen frühere Krankenkassen eine Stellungnahme abgeben. Deshalb sind alle früheren Kassen auf dem Rentenantragsformular mit anzugeben.

Was passiert, wenn der Rentenantrag zu spät gestellt wird?

Wird der Rentenantrag bis 3 Monate nach Rentenbeginn gestellt, so hat man keine finanziellen Nachteile. Die Rente wird rückwirkend ab Rentenbeginn gezahlt. Wird der Rentenantrag hingegen erst später als 3 Monate nach Rentenbeginn gestellt, so bekommt man die Rente erst ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt.
Bei der Hinterbliebenenrente gilt eine Frist von 12 Monaten nach dem Tod des Versicherten. Versäumt man diese Frist für den Antrag auf Hinterbliebenenrente, so wird die Rente erst ab Antragstellung und nicht ab Todestag gezahlt.

Wann erfolgt die erste Auszahlung der Rente?

Die erste Rentenzahlung erfolgt für den Monat, der auf den Monat folgt, in dem man die Altersgrenze erreicht hat.

Zu den Auszahlungsterminen der Rente gibt es hier Einzelheiten: Rentenauszahlung

Was tun, wenn die Rente nicht ausreicht?

Reicht die Rente nicht zum Leben aus, so gibt es unterschiedliche Hilfsmöglichkeiten. Man kann ergänzend zur Rente möglicherweise Wohngeld, Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter beantragen. Lesen Sie hier die Einzelheiten und welche staatliche Leistung die richtige Ergänzung zu Ihrer Rente ist: Rente reicht nicht.

Quelle

Deutsche Rentenversicherung