Das Renteneintrittsalter ist für jede und jeden, die ihren Ruhestand planen, ein zentrales Thema. Gerade für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland zählen die Abschlagsfreiheit und die korrekten Zugangsvoraussetzungen zu den wichtigsten Aspekten. In den letzten Jahren wurde die Altersgrenze stufenweise angehoben und die komplexen Regeln machen es für viele schwer, den optimalen Zeitpunkt für den Rentenantrag zu finden. In diesem Expertenüberblick finden Sie alle relevanten Fakten, die aktuellen Altersgrenzen für 2025, spezielle Regelungen für besonders langjährig Versicherte und die wichtigsten Voraussetzungen für eine Rente ohne Abschläge.
Renteneintrittsalter: Die aktuellen Grenzen 2025
Für die gesetzlichen Altersrenten gilt eine schrittweise angehobene Altersgrenze, abhängig vom Geburtsjahr und der jeweiligen Rentenart. Ein abschlagsfreier Renteneintritt ist nur dann möglich, wenn bestimmte Wartezeiten und Mindestbeitragszeiten erfüllt sind. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Regelaltersrente
Die Regelaltersrente ist das allgemeine Standardmodell. Wer 1964 oder später geboren ist, kann erst mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für Versicherte der Jahrgänge 1947 bis 1963 wurde das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. 2025 gilt für den Geburtsjahrgang 1959 eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 2 Monaten. Danach erhöht sich die Altersgrenze für spätere Jahrgänge in 2-Monats-Schritten, bis 67 Jahre erreicht sind.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Wer mindestens 45 Jahre Beiträge geleistet hat, kann die sogenannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei beantragen. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt die Altersgrenze einheitlich bei 65 Jahren. Für frühere Jahrgänge steigt die Altersgrenze schrittweise an:
- Jahrgang 1961: 64 Jahre und 6 Monate
- Jahrgang 1962: 64 Jahre und 8 Monate
- Jahrgang 1963: 64 Jahre und 10 Monate
- Ab Jahrgang 1964: 65 Jahre
Wichtig: Diese Rente ist die einzige Möglichkeit, bereits zwei Jahre vor der regulären Regelaltersgrenze ohne Abschläge in den Ruhestand zu treten. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nicht möglich.
Altersrente für langjährig Versicherte
Für Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren kann die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 Jahren beantragt werden – jedoch immer mit Abschlägen. Für jeden Monat, den Sie vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen, werden dauerhaft 0,3% von Ihrer Rente abgezogen. Für die Jahrgänge ab 1964 liegt diese Grenze erst bei 67 Jahren, früher ist ein Rentenbeginn nur mit Abschlägen möglich.
Sonderregeln: Schwerbehinderung
Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Maßgeblich ist hier eine Mindestversicherung von 35 Jahren sowie ein amtlich festgestellter Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.
Übersicht der wichtigsten Renteneintrittsalter ohne Abschläge (2025)
Geburtsjahr | Regelaltersrente | Bes. langjährig Versicherte (45 J.) | Abschlagsfreiheit |
---|---|---|---|
1959 | 66 J. + 2 M. | 64 J. + 4 M. | Ja |
1960 | 66 J. + 4 M. | 64 J. + 6 M. | Ja |
1961 | 66 J. + 6 M. | 64 J. + 8 M. | Ja |
1962 | 66 J. + 8 M. | 64 J. + 10 M. | Ja |
1963 | 66 J. + 10 M. | 65 J. | Ja |
ab 1964 | 67 J. | 65 J. | Ja |
Abschlagsfreie Rente nur bei Erfüllung der jeweiligen Wartezeit/Warenzeiten
| Hinweis: Eine genaue Berechnung des individuellen Rentenbeginns lohnt, da die Wartezeiten und Anrechnungszeiten sehr individuell ausfallen können.
Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente
- Erfüllung der Mindestversicherungszeit (5 Jahre Regelaltersrente)
- Mindestens 45 Beitragsjahre (besonders langjährig Versicherte)
- Rechtzeitiger Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung
- Erfüllung weiterer Bedingungen (z. B. Status Schwerbehinderung)
Wichtige Tipps zur Rentenplanung
- Prüfen Sie Ihre Renteninformation und Versichertenzeiten regelmäßig.
- Nutzen Sie für die genaue Berechnung Ihres persönlichen Renteneintritts den offiziellen Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung. Dieser Online-Service ermöglicht es Ihnen, Ihr frühestmögliches und reguläres Renteneintrittsalter unkompliziert zu berechnen und unterstützt Sie dabei, alle relevanten Voraussetzungen zu prüfen.
- Berücksichtigen Sie, dass eine vorzeitige Rente mit deutlichen Abschlägen verbunden ist.
- Informieren Sie sich frühzeitig über Zusatzleistungen wie Grundsicherung im Alter oder Renten für Schwerbehinderte.
Fazit
Wer 2025 ohne Abschläge in Rente gehen will, muss die jeweils geltende Altersgrenze und die entsprechenden Versicherungszeiten im Blick behalten. Die reguläre Altersgrenze steigt weiter an – für die meisten Versicherten gilt spätestens ab Geburtsjahr 1964 das Rentenalter von 67 Jahren. Besonders langjährig Versicherte profitieren weiterhin von der Möglichkeit, bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Klar ist: Eine gründliche Rentenplanung, individuelle Beratung und rechtzeitige Beantragung sind entscheidend für einen sorgenfreien Start in den Ruhestand. Mit aktuellen Infos von „Bürger & Geld“ sind Sie bei allen Rententhemen bestens informiert!