Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Rentenzuschlag: Nachzahlung zur Rente und Umstellung der Zahlung im Dezember 2025

Im Dezember 2025 wird der Rentenzuschlag abgeschafft und direkt in die Monatsrente integriert. Möglicherweise erfolgt auch eine einmalige Nachzahlung für bis zu 17 Monate. In nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erklären wir alle wichtigen Details.

Rentenzuschlag 2025: Das ändert sich für Rentner – Nachzahlungen, Kontoauszüge und mehr Klarheit

Ab Dezember 2025 müssen sich viele Rentner auf Änderungen bei der Deutsche Rentenversicherung einstellen.. Der bisher separat überwiesene Rentenzuschlag wird dann direkt in die reguläre Monatsrente integriert. Grundlage ist der neue §307i SGB VI, der zum 1. Dezember 2025 die Übergangsregelung des §307j ablöst.

Was ist der Rentenzuschlag?

Seit Juli 2024 erhalten bestimmte Rentnerinnen und Rentner einen zusätzlichen Zuschlag zur Rente. Diese Zahlung war bis November 2025 klar erkennbar als eigenständiger Betrag auf dem Kontoauszug ausgewiesen: Rentenzuschlag. Erhalten haben ihn vor allem Rentner, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat.

Reform 2025: Zuschlag wird dauerhaft Teil der Monatsrente

Mit Inkrafttreten des neuen §307i SGB VI im Dezember 2025 wird der Rentenzuschlag unsichtbar: Das Geld fließt direkt und dauerhaft in die Bruttorente ein und erscheint nicht mehr als Extra-Posten auf dem Kontoauszug. Die Gesamt-Rente steigt damit – nicht der Zuschlag, sondern die monatliche Auszahlung wird erhöht.

  • Mehr Übersicht: Ab Dezember erscheint nur noch ein Betrag auf dem Kontoauszug.
  • Keine Kürzungen: Die Gesamthöhe der Rente bleibt identisch, Rentner verlieren kein Geld.
  • Weniger Verwaltungsaufwand: Die Deutsche Rentenversicherung spart Buchungen und Aufwand.

17 Monate Nachzahlung: Wer erhält sie?

Für viele Bestandsrentner kann die Umstellung einen einmaligen Nachzahlungsbetrag bedeuten. Wird die neue Rente nach der Umrechnung höher als vorher, gibt es eine pauschale Nachzahlung für den Zeitraum Juli 2024 bis November 2025 (17 Monate): Die monatliche Differenz wird mit 17 multipliziert und einmalig ausgezahlt. Beispiel: Bei 20€ mehr pro Monat sind das einmalig 340€.

Gut zu wissen: Fällt die Rente infolge der Reform niedriger aus, muss nichts zurückgezahlt werden. Der Gesetzgeber schließt Nachteile ausdrücklich aus.

Was Rentner jetzt beachten sollten

  • Die Umstellung erfolgt automatisch. Eine eigene Beantragung ist nicht notwendig.
  • Bis November 2025 wird der Zuschlag weiterhin separat ausgewiesen.
  • Ab Dezember 2025 erhalten Berechtigte den Zuschlag „unsichtbar“ mit der Monatsrente: Die Einzelposition verschwindet, der Gesamtbetrag bleibt.
  • Die Deutsche Rentenversicherung informiert spätestens im Herbst 2025 individuell per Schreiben.
  • Für Fragen und Beratung stehen die  Deutsche Rentenversicherung  sowie Sozialverbände und Beratungsstellen bereit.

Tipp für die Praxis

Im Einzelfall kann sich die neue Darstellung auf die Berechnung sonstiger Sozialleistungen auswirken. Behörden sehen künftig nur noch den Gesamtbetrag der gesetzlichen Rente – nicht mehr den separaten Zuschlag. Betroffene sollten prüfen, wie sich die Umstellung beispielsweise auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung im Alter auswirkt und bei Unsicherheiten beim Sozialamt nachfragen.

Übersicht: So läuft die Umstellung ab

ZeitraumGesetzliche RegelungAuszahlung ZuschlagBesonderheiten
Juli 2024 – Nov 2025§307j SGB VISeparate ÜberweisungZuschlag sichtbar auf Kontoauszug
ab Dezember 2025§307i SGB VIIn Monatsrente integriertZuschlag nicht mehr separat

FAQ zum Rentenzuschlag ab Dezember 2025

Warum wird der Zuschlag nicht mehr separat überwiesen?

Die Integration vereinfacht die Abläufe und sorgt für Übersichtlichkeit bei Rentnern und der Verwaltung.

Bekomme ich weniger Geld?

Nein, der Zuschlag bleibt vollständig erhalten und erhöht die Monatsrente.

Wie wird das im Rentenbescheid erklärt?

Im Rentenbescheid ab Ende 2025 werden Gesamtrente und Berechnungsgrundlage transparent erläutert.

Wer berät im Einzelfall?

Deutsche Rentenversicherung, Sozialverbände und unabhängige Beratungsstellen sind Ansprechpartner.

Wie wirkt sich die Änderung auf andere Leistungen aus?

Künftig gilt nur der Gesamtbetrag der Rente. Das kann Einfluss auf ergänzende Sozialleistungen (Grundsicherung im Alter) haben – eine individuelle Prüfung ist ratsam.

Zusammenfassung zum Ende des Rentenzuschlags im Dezember 2026

Die Einstellung der Zahlung des Rentenzuschlags ab Dezember 2025 bringt für Millionen Rentnerinnen und Rentner wichtige Veränderungen: Einige Rentner können mit einer einmaligen Nachzahlung für bis zu 17 Monate rechnen. Auch sie erhalten künftig dauerhaft eine höhere Monatsrente. Allerdings lohnt sich ein genauer Blick in den neuen Rentenbescheid – denn nicht alle Rentner erhalten eine Nachzahlung. Wer Zweifel hat, sollte gegen den Rentenbescheid fristgereicht Widerspruch einlegen, um keine Ansprüche zu verlieren.

Also: Die gesetzliche Rentenreform bringt ab Dezember 2025 deutliche Vereinfachungen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder Sozialverbände.

Redakteure

  • sm e1691505063752

    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

    Alle Beiträge ansehen Sabine Martholt
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.