Vielen Rentnerinnen und Rentnern ist nicht bewusst, dass es neben der regulären Monatsrente noch eine Vielzahl an zusätzlichen Leistungen und Zuschüssen gibt. Diese können einen entscheidenden Beitrag leisten, um die finanziellen Belastungen im Alter zu senken. Gerade ab 2025 greifen neue Regelungen, von denen insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen profitieren werden. Der folgende Überblick zeigt, welche Rentenzuschüsse kaum bekannt sind, aber bares Geld bedeuten können.
Zuschuss zur Krankenversicherung: Bis zu 8,55 Prozent der Bruttorente
Pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner zahlen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wer privat krankenversichert ist, erhält seitens der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 8,55 Prozent der Bruttorente (Stand 2025). Dadurch lassen sich die erheblichen Kosten einer privaten Kranken- oder Pflegeversicherung deutlich reduzieren. Der Zuschuss muss schriftlich beantragt werden.
Wohngeld Plus: Mehr Anspruchsberechtigte ab 2025
Das reformierte Wohngeld Plus sorgt dafür, dass mehr Rentnerhaushalte Anspruch haben. Einkommen und Mietbelastung werden neu bewertet, sodass auch Menschen mit knapp oberhalb der bisherigen Grenzen Anspruch auf Unterstützung haben. Durch die Erhöhung der Wohngeldbeträge ab 2025 können Zuschüsse von über 200 Euro monatlich realistisch sein. Wichtig: Rentnerinnen und Rentner müssen einen Antrag beim zuständigen Wohngeldamt stellen.
Lastenzuschuss für Eigentümer
Rentnerinnen und Rentner, die im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung wohnen, können den Lastenzuschuss beantragen, wenn ihre Einkünfte nicht zur Deckung der Wohnkosten ausreichen. Dieser Zuschuss ist Teil des Wohngeldrechts und entlastet Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringem Einkommen – insbesondere bei steigenden Energie- und Nebenkosten.
Entlastungsbudget in der Pflege: 3.539 Euro pro Jahr
Ab Juli 2025 wird ein gemeinsames Entlastungsbudget eingeführt. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können damit jährlich bis zu 3.539 Euro flexibel einsetzen – etwa für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Betreuungsleistungen. Dies sorgt für mehr Planbarkeit in der häuslichen Pflege und entlastet pflegende Angehörige finanziell und organisatorisch.
Mehr für Erwerbsminderungsrentner: Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent
Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, erhalten eine Erwerbsminderungsrente. Ab 2025 wird ein dauerhafter Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent auf die Rentenzahlung eingeführt. Damit wird ein Beitrag zur besseren Absicherung dieser besonders belasteten Gruppe geleistet.
Mütterrente: Kindererziehungszeiten korrekt zuordnen
Die Mütterrente berücksichtigt Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung. Eltern erhalten für jedes Geburtsjahr entsprechende Rentenpunkte, die dauerhaft die Rente erhöhen. Wichtig ist, dass die Zeiten korrekt im Versicherungsverlauf stehen. Fehlerhafte oder fehlende Zuordnungen können zu niedrigeren Rentenzahlungen führen. Prüfen Sie daher regelmäßig Ihre Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung.
Fazit
Die Rentenzuschüsse ab 2025 bieten spürbare Verbesserungen – viele davon sind jedoch nicht bekannt oder werden nicht beantragt. Ob Krankenversicherungszuschuss, Wohngeld Plus, Lastenzuschuss, Entlastungsbudget oder die Mütterrente: Wer seine Ansprüche kennt und rechtzeitig Anträge stellt, kann monatlich mehrere hundert Euro mehr zur Verfügung haben. Besonders einkommensschwache Rentnerinnen und Rentner, pflegende Angehörige und Erwerbsminderungsrentner profitieren von diesen Regelungen. Der Verein Für soziales Leben e. V. empfiehlt daher allen Rentnerinnen und Rentnern, ihre Ansprüche regelmäßig prüfen zu lassen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Rentenzuschüssen 2025
Welche Rentenzuschüsse gibt es ab 2025?
Zu den wichtigsten Leistungen zählen: Zuschuss zur Krankenversicherung, Wohngeld Plus, Lastenzuschuss für Eigentümer, Entlastungsbudget in der Pflege, Zuschlag für Erwerbsminderungsrentner und die Mütterrente.
Wer hat Anspruch auf den Zuschuss zur Krankenversicherung?
Rentnerinnen und Rentner mit privater Kranken- oder Pflegeversicherung können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 8,55 Prozent ihrer Bruttorente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Wie hoch fällt das Wohngeld Plus ab 2025 aus?
Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Mietkosten und Haushaltsgröße. Durchschnittlich können Zuschüsse zwischen 150 und über 200 Euro monatlich möglich sein.
Was ist das Entlastungsbudget in der Pflege?
Ab Juli 2025 steht pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 ein jährliches Budget von 3.539 Euro zur Verfügung. Es kann flexibel etwa für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege genutzt werden.
Welche Vorteile bringt der Zuschlag für Erwerbsminderungsrentner?
Ab 2025 wird ein dauerhafter Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent gezahlt, um die oft niedrige Erwerbsminderungsrente spürbar aufzubessern.
Wie funktioniert die Mütterrente?
Für jedes Kind werden zusätzliche Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung angerechnet. Voraussetzung ist, dass die Zeiten im Versicherungsverlauf korrekt hinterlegt sind.
Wie kann ich die Zuschüsse beantragen?
Die Beantragung erfolgt je nach Zuschuss bei der Deutschen Rentenversicherung, dem Wohngeldamt oder der Pflegekasse. Eine individuelle Beratung kann helfen, alle Ansprüche auszuschöpfen.