Ab dem 1. Juli 2025 treten in Deutschland höhere Pfändungsfreigrenzen in Kraft – und das betrifft auch Rentnerinnen und Rentner. Diese gesetzliche Anpassung stärkt den Schuldnerschutz und sorgt dafür, dass verschuldete Ruheständler ab sofort mehr Geld zur freien Verfügung haben. Wer also von Schulden betroffen ist und eine Rente bezieht, profitiert unmittelbar von den neuen Regelungen. Wir erklären auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., die Einzelheiten!
Was ändert sich für Rentner ab 1.7.2025 hinsichtlich Pfändungstabelle?
Die wichtigste Neuerung: Der Grundfreibetrag für Pfändungen steigt für Alleinstehende auf 1.555 Euro monatlich (nach Rundung im Gesetz auf 1.559,99 Euro). Für das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto) wird dieser Betrag auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet, also auf 1.560 Euro. Das bedeutet: Liegt Ihre Rente unter dieser Grenze, kann nichts davon gepfändet werden.
Für Rentner mit Unterhaltspflichten erhöht sich der pfändungsfreie Betrag zusätzlich:
- Erste unterhaltsberechtigte Person: 585,23 Euro
- Jede weitere unterhaltsberechtigte Person: 326,04 Euro
Damit bleibt Rentnern mit Schulden mehr vom eigenen Einkommen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern und eventuelle Unterhaltsverpflichtungen zu erfüllen.
Einzelheiten zu den neuen Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2025 hier: Pfändungstabelle 1. Juli 2025
Warum gibt es diese Anpassung der Pfändungsfreigrenzen?
Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags und der Lebenshaltungskosten angepasst. Ziel ist es, das Existenzminimum von Schuldnern zu sichern und einen menschenwürdigen Lebensstandard auch bei bestehenden Schulden zu gewährleisten. Gerade für Rentner ist dieser Schutz besonders wichtig, da das Einkommen im Alter meist fest ist und kaum Spielraum für zusätzliche Einnahmen besteht.
Was bedeutet die höhren Freigrenzen für Rentner in der Praxis?
- Unpfändbarer Grundbetrag: Liegt Ihre Rente unter 1.559,99 Euro (bzw. 1.560 Euro auf dem P-Konto), ist sie vor Pfändung geschützt.
- Unterhaltszuschläge: Haben Sie Unterhaltspflichten, erhöht sich der pfändungsfreie Betrag entsprechend der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.
- Pfändungsschutzkonto: Rentner mit Schulden sollten ein P-Konto einrichten, um ihr Guthaben vor Pfändung zu schützen. Auf diesem Konto ist das monatliche Guthaben bis zur Freigrenze automatisch geschützt.
Zusammenfassung: Höhere Pfändungsfreigrenzen 2025 / 2026 auch für Rentner
Die neuen Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2025 bringen Rentnern mit Schulden mehr finanzielle Sicherheit. Wer von einer Pfändung betroffen ist oder sein könnte, hat mit den aktuellen Freigrenzen einen höhreren finanziellen Spielraum und kann gegebenenfalls ein Pfändungsschutzkonto nutzen. So bleibt das Existenzminimum auch im Alter geschützt!