Was ist die Aktivrente ab 2026?
Die Aktivrente ist eine neue Regelung hinsichtlich der Rente, die ab Januar 2026 in Kraft treten soll. Sie erlaubt es Rentnerinnen und Rentnern, nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin steuerfrei hinzuzuverdienen – und zwar in deutlich größerem Umfang als zuvor. Wer also nach Renteneintritt weiterarbeitet, soll davon finanziell spürbar profitieren.
Aktueller Stand: 2.000 Euro monatlich steuerfrei 2026
Nach den bisher bekannten Eckpunkten dürfen Rentner ab Januar 2026 bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei zum Bezug der gesetzlichen Altersrente hinzuverdienen. Auf das Jahr bezogen sind das 24.000 Euro steuerfrei. Dieser Betrag gilt für erwerbstätige Rentner, die sowohl weiterhin arbeiten (als Arbeitnehmer, Minijobber oder mit einer Teilzeitstelle) und das Renteneintrittsalter erreicht haben.
Forderung nach 3.000 Euro: Was steckt dahinter?
Die politische Diskussion dreht sich aktuell um die Frage, ob der Steuerfreibetrag noch erhöht werden kann. CDU/CSU möchten, dass der monatliche Freibetrag bei der Aktivrente auf insgesamt 3.000 Euro steigt – also 36.000 Euro jährlich. Die Rechnung dahinter kombiniert den Aktivrenten-Freibetrag (2.000 Euro mtl.) mit dem allgemeinen Grundfreibetrag, der voraussichtlich 2026 bei 12.348 Euro jährlich (1.029 Euro monatlich) liegt – zusammen ergibt das fast 3.000 Euro steuerfrei im Monat, oder 36.348 Euro im Jahr. Das würde bedeuten, dass Arbeitseinkommen bis zur Grenze von 2.000 Euro monatlich und weitere Einkommen (etwa aus der Rente selbst, Kapitalerträge oder Mieten) bis zum Grundfreibetrag steuerlich begünstigt wären.
Grundfreibetrag für Rentner in 2026
Der allgemeine Grundfreibetrag gilt auch für Seniorinnen und Senioren:
- Im Jahr 2025 beträgt er 12.096 Euro, 2026 voraussichtlich 12.348 Euro.
- Das bedeutet: Die ersten 12.348 Euro an Gesamteinkommen im Jahr sind grundsätzlich steuerfrei – egal ob als Rente, Kapitalertrag oder Arbeitseinkommen.
Kann man beide Freibeträge kombinieren?
Das ist die zentrale Streitfrage: Die Bundesregierung plant nach aktuellen Entwürfen, dass der Aktivrente- und der Grundfreibetrag kombiniert werden können. So wären für arbeitende Rentner theoretisch insgesamt 36.348 Euro im Jahr steuerfrei. Die finale gesetzliche Ausgestaltung bleibt abzuwarten, da sich die Koalitionspartner zur Interpretation noch uneinig sind.
Beispiele und praktische Auswirkungen
Wer ab Januar 2026 als Rentner weiterarbeitet, kann beispielhaft monatlich 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Zusätzlich bleibt die gesetzliche Rente bis zum allgemeinen Grundfreibetrag von etwa 12.348 Euro im Jahr steuerfrei. Einkommen, das über diese Grenze hinausgeht – sei es durch Arbeit, Rente oder Kapitalerträge – ist regulär steuerpflichtig.
Für Ehepaare gilt übrigens der doppelte Betrag: Bis zu 72.696 Euro jährlich könnten steuerfrei bleiben, sofern beide weiterarbeiten und ihre Freibeträge voll ausschöpfen.
Wer profitiert von der Aktivrente?
Die Aktivrente ist vor allem für diejenigen gedacht, die nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters freiwillig weiterarbeiten möchten. Diese Regelung zielt auf Angestellte, Minijobber und (mit Einschränkungen) Selbstständige. Die Aktivrente gilt nicht für vorgezogene Altersrenten und nicht für Empfänger der Grundsicherung im Alter.
Fazit: Aktivrente 2026 – bis zu 3.000 Euro möglich?
Stand Oktober 2025 steht fest:
- Sicher ist für 2026 ein Steuerfreibetrag von 2.000 Euro pro Monat durch die Aktivrente (24.000 Euro jährlich).
- Politisch gefordert und diskutiert wird ein Gesamtfreibetrag von rund 3.000 Euro im Monat (ca. 36.000 Euro jährlich), basierend auf der Kombination von Aktivrente und Grundfreibetrag.
- Die endgültige Regelung hängt vom verabschiedeten Gesetz ab. Ein Freibetrag von 3.000 Euro monatlich gilt als möglich und politisch wahrscheinlich, aber noch nicht rechtskräftig beschlossen.