Viele Menschen möchten auch nach dem Renteneintritt weiterhin beruflich aktiv bleiben – sei es aus Freude an der Arbeit, zur Sicherung des Lebensstandards oder um Wissen weiterzugeben. Mit dem neuen steuerlichen Freibetrag ab 2026 ergeben sich dafür ganz neue Perspektiven. Doch für wen lohnt sich das Konzept wirklich, und was sollten Betroffene beachten?
Neue Rahmenbedingungen für den Zusatzverdienst im Alter
Ab Januar 2026 wird es für Menschen im Ruhestand deutlich attraktiver, weiterhin beruflich tätig zu sein. Der steuerfreie Freibetrag für Erwerbseinkommen im Rentenalter steigt auf 2.000 Euro pro Monat – das entspricht 24.000 Euro im Jahr. Damit können Seniorinnen und Senioren erstmals einen erheblichen Zusatzverdienst behalten, ohne dass dieser versteuert werden muss.
Was ändert sich konkret?
- Der bisherige steuerfreie Betrag wird fast verdoppelt.
- Der Zusatzverdienst bleibt bis zur neuen Grenze steuerfrei und wird nicht auf die Rente angerechnet.
- Auch für Minijobs und Teilzeitbeschäftigungen gilt die neue Regelung.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Die neue Regelung richtet sich an Menschen, die nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters freiwillig weiterarbeiten. Das betrifft sowohl Angestellte als auch Selbstständige und Minijobber, sofern sie die Altersgrenze überschritten haben und weiterhin beruflich aktiv sind.
Nicht profitieren:
- Wer vorzeitig in Rente gegangen ist und bereits eine vorgezogene Altersrente bezieht.
- Personen, die Grundsicherung im Alter erhalten.
Vorteile auf einen Blick
- Höherer steuerfreier Zuverdienst: Bis zu 2.000 Euro monatlich bleiben steuerfrei.
- Mehr Flexibilität: Es ist leichter möglich, beim bisherigen Arbeitgeber zu bleiben, da das Vorbeschäftigungsverbot entfällt.
- Keine zusätzlichen Sozialabgaben: Auf den steuerfreien Zusatzverdienst fallen keine Beiträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung an.
- Langfristige Rentensteigerung: Wer weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leistet, kann seine spätere Rente erhöhen.
Herausforderungen und Kritikpunkte
- Die steuerliche Entlastung kommt vor allem denen zugute, die gesundheitlich und fachlich in der Lage sind, nach dem Rentenalter weiterzuarbeiten.
- Geringfügig Beschäftigte profitieren weniger, da sie ohnehin kaum Steuern zahlen.
- Es besteht das Risiko, dass soziale Ungleichheiten verstärkt werden, da insbesondere gut qualifizierte und gesunde Rentner den größten Vorteil haben.
- Die Finanzierung der neuen Regelung ist umstritten, da dem Staat zunächst Steuermindereinnahmen entstehen.
Beispiel: So wirkt sich der neue Freibetrag aus
Ein 68-jähriger Ruheständler arbeitet weiterhin in Teilzeit und verdient monatlich 1.800 Euro brutto. Dank der neuen Regelung bleibt dieses Einkommen steuerfrei und wird nicht auf die Rente angerechnet. Im Jahr entspricht das 21.600 Euro zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente – ein erheblicher Unterschied zur bisherigen Situation.
Übersichtstabelle: Neuer Freibetrag im Vergleich
Merkmal | Ab 2026 (neue Regelung) | Vorherige Regelung |
---|---|---|
Steuerfreier Zusatzverdienst | Bis 2.000 €/Monat (24.000 €/Jahr) | Ca. 1.038 €/Monat |
Sozialabgaben | Keine | Teilweise |
Arbeitgeberwechsel | Erleichtert | Eingeschränkt |
Zielgruppe | Rentner ab Regelaltersgrenze | Rentner ab Regelaltersgrenze |
Häufige Fragen zur Aktivrente (FAQ)
Wann tritt die neue Regelung in Kraft?
Ab dem 1. Januar 2026 können Rentnerinnen und Rentner den erhöhten steuerfreien Zusatzverdienst nutzen.
Gilt der Freibetrag auch für Selbstständige?
Ja, auch selbstständige Ruheständler profitieren vom neuen Freibetrag, sofern sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben.
Was passiert, wenn ich mehr als 2.000 Euro monatlich verdiene?
Der Betrag über 2.000 Euro wird regulär versteuert.
Muss ich weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?
Nur, wenn Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. Diese Beiträge können Ihre spätere Rente erhöhen.
Wird die neue Regelung automatisch angewendet?
Ja, der Freibetrag wird automatisch berücksichtigt, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wo finde ich die offiziellen Informationen zur neuen Regelung?
Die Deutsche Rentenversicherung informiert auf ihrer Website über alle aktuellen Änderungen und Voraussetzungen: Offizielle Informationen zur Rentenreform 2026.
Fazit
Der neue steuerfreie Zusatzverdienst ab 2026 bietet Seniorinnen und Senioren mehr finanzielle Freiheit und Flexibilität im Ruhestand. Wer nach dem Renteneintritt weiterarbeiten möchte, kann künftig deutlich mehr Netto vom Brutto behalten. Dennoch sollten die Auswirkungen auf soziale Gerechtigkeit und die Finanzierung des Modells aufmerksam beobachtet werden.
Hinweis: Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert und basiert auf aktuellen Regierungsplänen sowie Medienberichten. Änderungen durch den Gesetzgeber sind möglich.