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Mehr Netto im Ruhestand: Wie sich der steuerfreie Zusatzverdienst für Rentner verändert

Ab 2026 eröffnet sich für viele Ruheständler eine neue Möglichkeit: Wer nach dem offiziellen Renteneintritt weiter beruflich aktiv bleibt, kann künftig monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen. Was das konkret bedeutet, welche Chancen und Herausforderungen damit verbunden sind und wie sich die neue Regelung von bisherigen Modellen unterscheidet, erfahren Sie in diesem Beitrag von Bürger & Geld, dem Magazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

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Viele Menschen möchten auch nach dem Renteneintritt weiterhin beruflich aktiv bleiben – sei es aus Freude an der Arbeit, zur Sicherung des Lebensstandards oder um Wissen weiterzugeben. Mit dem neuen steuerlichen Freibetrag ab 2026 ergeben sich dafür ganz neue Perspektiven. Doch für wen lohnt sich das Konzept wirklich, und was sollten Betroffene beachten?

Neue Rahmenbedingungen für den Zusatzverdienst im Alter

Ab Januar 2026 wird es für Menschen im Ruhestand deutlich attraktiver, weiterhin beruflich tätig zu sein. Der steuerfreie Freibetrag für Erwerbseinkommen im Rentenalter steigt auf 2.000 Euro pro Monat – das entspricht 24.000 Euro im Jahr. Damit können Seniorinnen und Senioren erstmals einen erheblichen Zusatzverdienst behalten, ohne dass dieser versteuert werden muss.

Was ändert sich konkret?

  • Der bisherige steuerfreie Betrag wird fast verdoppelt.
  • Der Zusatzverdienst bleibt bis zur neuen Grenze steuerfrei und wird nicht auf die Rente angerechnet.
  • Auch für Minijobs und Teilzeitbeschäftigungen gilt die neue Regelung.

Zielgruppe und Voraussetzungen

Die neue Regelung richtet sich an Menschen, die nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters freiwillig weiterarbeiten. Das betrifft sowohl Angestellte als auch Selbstständige und Minijobber, sofern sie die Altersgrenze überschritten haben und weiterhin beruflich aktiv sind.

Nicht profitieren:

  • Wer vorzeitig in Rente gegangen ist und bereits eine vorgezogene Altersrente bezieht.
  • Personen, die Grundsicherung im Alter erhalten.

Vorteile auf einen Blick

  • Höherer steuerfreier Zuverdienst: Bis zu 2.000 Euro monatlich bleiben steuerfrei.
  • Mehr Flexibilität: Es ist leichter möglich, beim bisherigen Arbeitgeber zu bleiben, da das Vorbeschäftigungsverbot entfällt.
  • Keine zusätzlichen Sozialabgaben: Auf den steuerfreien Zusatzverdienst fallen keine Beiträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung an.
  • Langfristige Rentensteigerung: Wer weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leistet, kann seine spätere Rente erhöhen.

Herausforderungen und Kritikpunkte

  • Die steuerliche Entlastung kommt vor allem denen zugute, die gesundheitlich und fachlich in der Lage sind, nach dem Rentenalter weiterzuarbeiten.
  • Geringfügig Beschäftigte profitieren weniger, da sie ohnehin kaum Steuern zahlen.
  • Es besteht das Risiko, dass soziale Ungleichheiten verstärkt werden, da insbesondere gut qualifizierte und gesunde Rentner den größten Vorteil haben.
  • Die Finanzierung der neuen Regelung ist umstritten, da dem Staat zunächst Steuermindereinnahmen entstehen.

Beispiel: So wirkt sich der neue Freibetrag aus

Ein 68-jähriger Ruheständler arbeitet weiterhin in Teilzeit und verdient monatlich 1.800 Euro brutto. Dank der neuen Regelung bleibt dieses Einkommen steuerfrei und wird nicht auf die Rente angerechnet. Im Jahr entspricht das 21.600 Euro zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente – ein erheblicher Unterschied zur bisherigen Situation.

Übersichtstabelle: Neuer Freibetrag im Vergleich

MerkmalAb 2026 (neue Regelung)Vorherige Regelung
Steuerfreier ZusatzverdienstBis 2.000 €/Monat (24.000 €/Jahr)Ca. 1.038 €/Monat
SozialabgabenKeineTeilweise
ArbeitgeberwechselErleichtertEingeschränkt
ZielgruppeRentner ab RegelaltersgrenzeRentner ab Regelaltersgrenze

Häufige Fragen zur Aktivrente (FAQ)

Wann tritt die neue Regelung in Kraft?

Ab dem 1. Januar 2026 können Rentnerinnen und Rentner den erhöhten steuerfreien Zusatzverdienst nutzen.

Gilt der Freibetrag auch für Selbstständige?

Ja, auch selbstständige Ruheständler profitieren vom neuen Freibetrag, sofern sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben.

Was passiert, wenn ich mehr als 2.000 Euro monatlich verdiene?

Der Betrag über 2.000 Euro wird regulär versteuert.

Muss ich weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?

Nur, wenn Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. Diese Beiträge können Ihre spätere Rente erhöhen.

Wird die neue Regelung automatisch angewendet?

Ja, der Freibetrag wird automatisch berücksichtigt, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wo finde ich die offiziellen Informationen zur neuen Regelung?

Die Deutsche Rentenversicherung informiert auf ihrer Website über alle aktuellen Änderungen und Voraussetzungen: Offizielle Informationen zur Rentenreform 2026.

Fazit

Der neue steuerfreie Zusatzverdienst ab 2026 bietet Seniorinnen und Senioren mehr finanzielle Freiheit und Flexibilität im Ruhestand. Wer nach dem Renteneintritt weiterarbeiten möchte, kann künftig deutlich mehr Netto vom Brutto behalten. Dennoch sollten die Auswirkungen auf soziale Gerechtigkeit und die Finanzierung des Modells aufmerksam beobachtet werden.

Hinweis: Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert und basiert auf aktuellen Regierungsplänen sowie Medienberichten. Änderungen durch den Gesetzgeber sind möglich.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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