Vier Jahre früher raus aus dem Job – doch das Zeitfenster für die abschlagsfreie Rente schließt sich

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Millionen Beschäftigte in Deutschland träumen vom früheren Ruhestand ohne finanzielle Einbußen. Tatsächlich ermöglicht das Rentenrecht bereits heute, bis zu vier Jahre vor der Regelaltersgrenze auszusteigen – unter bestimmten Bedingungen sogar ganz ohne Abschläge. Doch die Regeln stehen vor einem Umbruch: Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat Ende Juni 2026 ihre Reformvorschläge vorgelegt – und die betreffen genau dieses Modell.

Wie die Frührente ohne Abzüge heute funktioniert

Wer besonders lange gearbeitet und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann schon vor der eigentlichen Regelaltersgrenze aufhören zu arbeiten. Zwei Modelle sind dabei entscheidend:

Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ steht Menschen offen, die auf 45 Beitragsjahre kommen. Sie dürfen bis zu zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Wer die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht, kann also theoretisch schon mit 65 aufhören, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Wer diese 45 Jahre nicht zusammenbekommt, aber immerhin 35 Beitragsjahre vorweisen kann, hat über die „Altersrente für langjährig Versicherte“ trotzdem die Möglichkeit, vorzeitig auszusteigen – dann allerdings mit Abschlägen. Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen, maximal 14,4 Prozent bei vier Jahren Vorlauf. Diese Kürzung bleibt dauerhaft bestehen, auch nach Erreichen des regulären Rentenalters.

Rechenbeispiel: Was der frühere Ausstieg wirklich kostet

Angenommen, eine Arbeitnehmerin hätte bei regulärem Renteneintritt mit 67 Jahren Anspruch auf eine monatliche Rente von 1.780 Euro. Entscheidet sie sich, bereits mit 63 Jahren auszusteigen, greift der volle Höchstabschlag von 14,4 Prozent.

RenteneintrittVorzeitigkeitAbschlagMonatliche Rente (Beispiel)
67 Jahre (regulär)0 Monate0 %1.780 Euro
65 Jahre24 Monate7,2 %1.652 Euro
64 Jahre36 Monate10,8 %1.588 Euro
63 Jahre48 Monate14,4 %1.524 Euro

Zusätzlich zum Abschlag fließen weniger Beitragsjahre in die Rentenberechnung ein, was den tatsächlichen Verlust in vielen Fällen noch etwas größer macht als die reine Abschlagsrechnung zeigt.

Das ändert sich gerade: Kommission will Altersgrenze anheben

Der Sachstand hat sich seit den ersten Berichten über die „vier Jahre früher“-Option spürbar weiterentwickelt. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Eine der zentralen Empfehlungen: Die Altersgrenze für die Frührente mit Abschlägen soll von derzeit 63 auf 64 Jahre angehoben werden – und ab 2031 dann parallel zur Regelaltersgrenze weiter steigen.

Noch handelt es sich dabei um eine Empfehlung ohne Gesetzeskraft. Doch sowohl Kanzler Merz als auch Ministerin Bas haben signalisiert, die Vorschläge der Kommission weitgehend übernehmen zu wollen. Nach jetzigem Stand soll das Reformpaket nach der parlamentarischen Sommerpause 2026 in den Bundestag eingebracht werden und Anfang 2027 in Kraft treten. Wer also plant, den frühen Ausstieg über die 63-Jahre-Regel zu nutzen, sollte die weitere Entwicklung im Blick behalten – insbesondere mögliche Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen für Jahrgänge, die bereits Vorbereitungen getroffen haben, etwa über Altersteilzeit.

Hinzuverdienst wird großzügiger – auch das spielt eine Rolle

Wer sich für den vorzeitigen Ruhestand entscheidet, muss nicht zwangsläufig komplett aufs Arbeiten verzichten. Seit 2023 gibt es bei der vorzeitigen Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Wer die reguläre Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, profitiert seit Januar 2026 zusätzlich von der neuen Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro monatlich aus einer abhängigen Beschäftigung bleiben dann steuerfrei. Ergänzend bleibt ein Minijob bis 603 Euro im Monat (Stand 2026) sozialversicherungs- und steuerfrei.

Häufige Fragen zur Frührente ohne Kürzungen

Ab wann genau kann ich abschlagsfrei in Rente gehen?

Abschlagsfrei geht es nur über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die 45 Beitragsjahre voraussetzt. Aktuell ist das bis zu zwei Jahre vor der individuellen Regelaltersgrenze möglich. Wer weniger Beitragsjahre hat, muss mit Abschlägen rechnen.

Zählen auch Ausbildungs- oder Arbeitslosenzeiten zu den 45 Jahren?

Ja, teilweise. Neben Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung zählen unter anderem Zeiten der Kindererziehung, Pflegezeiten und bestimmte Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I. Nicht angerechnet werden in der Regel Zeiten des Bezugs von Bürgergeld sowie die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn bei Arbeitslosigkeit, sofern sie durch eine Betriebsschließung bedingt sind.

Bleibt der Abschlag von 14,4 Prozent wirklich für immer bestehen?

Ja. Einmal festgesetzte Abschläge gelten für die gesamte Dauer des Rentenbezugs und werden nicht automatisch ausgeglichen. Wer die Kürzung vermeiden möchte, kann durch freiwillige Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung vor Rentenbeginn ganz oder teilweise gegensteuern.

Betrifft die geplante Anhebung auf 64 Jahre auch Menschen, die schon kurz vor der Rente stehen?

Das ist einer der größten offenen Streitpunkte. Üblich sind bei solchen Reformen stufenweise Übergangsregelungen und Vertrauensschutz für Jahrgänge, die ihre Lebensplanung – etwa über Altersteilzeitverträge – bereits auf die bisherige Rechtslage ausgerichtet haben. Verbindliche Details liegen erst vor, sobald ein Gesetzentwurf offiziell vorliegt.

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