Wie viel Rente darf ich 2025 und 2026 haben, ohne Steuern zahlen zu müssen?

Viele Rentner fragen sich, wie hoch ihre Rente 2025 und 2026 sein darf, ohne dass sie darauf Steuern zahlen müssen. In diesem Artikel erfahren Sie kompakt und verständlich, welche steuerlichen Freibeträge gelten und ab wann eine Steuerpflicht eintritt.

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Die Frage, ab welcher Rentenhöhe in den Jahren 2025 und 2026 Steuern fällig werden, beschäftigt viele zukünftige und aktuelle Rentner. Die Antwort finden Sie hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.. Sie hängt von mehreren Faktoren ab: dem sogenannten Grundfreibetrag, dem Rentenfreibetrag (abhängig vom Rentenbeginn) und eventuellen weiteren Einkünften.

Grundfreibetrag: Das steuerfreie Existenzminimum

2025 liegt der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 12.084 Euro pro Jahr. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt sich dieser Betrag auf 24.168 Euro .Erst wenn das zu versteuernde Einkommen diesen Betrag übersteigt, wird Einkommensteuer fällig.

Rentenfreibetrag: Wie viel der Rente bleibt steuerfrei?

Der Rentenfreibetrag richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts und bleibt für den jeweiligen Rentner lebenslang gleich. Er wird einmalig bei Rentenbeginn festgelegt und gilt dann dauerhaft für die ursprünglich berechnete Jahresrente.

RentenbeginnBesteuerungsanteilRentenfreibetrag
202583,5 %16,5 %
202684,0 %16,0 %

Das bedeutet: Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 % seiner Rente versteuern, 16,5 % bleiben steuerfrei. Für 2026 sind es 84 % zu versteuern und 16 % steuerfrei.

Beispielrechnung: Wie viel Rente bleibt 2025 steuerfrei?

Angenommen, Sie gehen 2025 in Rente und erhalten eine Jahresbruttorente von 15.000 Euro:

16,5 % davon (2.475 Euro) sind Ihr persönlicher Rentenfreibetrag und bleiben steuerfrei.

Die zu versteuernde Rente beträgt 83,5 %, also 12.525 Euro.

Da dieser Betrag unter dem Grundfreibetrag von 12.084 Euro liegt, müssten Sie nur auf den Differenzbetrag von 441 Euro Steuern zahlen – in der Praxis fällt darauf meist keine oder nur eine sehr geringe Steuerlast an.

Wichtig: Rentenerhöhungen nach Rentenbeginn sind immer voll steuerpflichtig.

Wie viel Rente ist 2025 und 2026 steuerfrei?

Die entscheidende Größe ist das zu versteuernde Einkommen nach Abzug des Rentenfreibetrags. Liegt dieses unter dem Grundfreibetrag, zahlen Sie keine Steuern.

Übersicht: Steuerfreie Jahresrente für Alleinstehende

JahrGrundfreibetragSteuerfreie Bruttorente (ca.)*
202512.084 €ca. 14.480 €
2026noch nicht endgültig festgelegt, vermutlich leicht höherca. 14.380 €

*Die steuerfreie Bruttorente ergibt sich, wenn nach Abzug des Rentenfreibetrags das zu versteuernde Einkommen exakt beim Grundfreibetrag liegt. Die genaue Grenze kann je nach individuellen Abzügen (z. B. Sonderausgaben, Werbungskosten) leicht variieren.

Was sollten Rentner beachten?

  • Weitere Einkünfte (z. B. Betriebsrenten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge) werden zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und können dazu führen, dass die Steuerpflicht früher greift.
  • Verheiratete profitieren vom doppelten Grundfreibetrag.
  • Steuererklärungspflicht: Auch wenn keine Steuer anfällt, kann eine Steuererklärung notwendig sein, insbesondere bei Zusatzeinkünften oder wenn das Finanzamt dazu auffordert.

Zusammenfassung zu: Wie viel Rente darf ich haben, ohne Steuern zahlen zu müssen?

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Für das Jahr 2025 bleibt bei alleinstehenden Rentnern eine gesetzliche Bruttorente von etwa 14.480 Euro steuerfrei. Wer 2026 in Rente geht, muss mit einer leicht niedrigeren steuerfreien Bruttorente rechnen, da der Rentenfreibetrag weiter sinkt. Entscheidend ist immer das zu versteuernde Einkommen nach Abzug des Rentenfreibetrags und des Grundfreibetrags. Wer ausschließlich eine gesetzliche Rente bezieht und unterhalb dieser Grenzen bleibt, muss keine Steuern zahlen.

Redakteure

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    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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  • ik
    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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