Rentner aufgepasst: Mehr Rente durch neues Wachstumschancengesetz!

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die Steuerlast der Rentner gemindert. Sie müssen in Zukunft einen geringeren Teil ihrer Rente versteuern.

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Die Bundesregierung hat das „Wachstumschancengesetz“ auf den Weg gebracht. Es wird gegenwärtig im Bundestag beraten, der Bundesrat hat hierzu Stellung genommen. Es soll zum bereits Ender 2023 in Kraft treten. Teile dieses Gesetzes für Rentner sehr wichtig. Der Grund: Sie sollen weniger Steuern zahlen müssen.

In nachfolgendem Artikel finden Sie alles wissenswerte im Hinblick auf Rente und Wachstumschancengesetz. Um es vorweg zu sagen: Rentner können sich freuen.

Rente muss versteuert werden – zum Teil

Rentner aufgepasst: Mehr Rente durch neues Wachstumschancengesetz!

Das Wachstumschancengesetz führt Steuererleichtungen für Rentner ein. Sie haben dadurch mehr Geld.

Gegenwärtig gilt: Wer im Jahr 2023 erstmals eine Altersrente bezieht, muss 83 Prozent hiervon versteuern, 17 Prozent der Rente sind steuerfrei. Der zu versteuernde Teil der Rente zählt zum zu versteuernden Einkommen. Wie sonstige Einkünfte eines Rentners auch. Der Teil der Rente, der versteuert werden muss, steigt  jedes Jahr um ein Prozent. Im Jahr 2040 ist dann die komplette Rente steuerpflichtig – für diejenigen, die dann in Rente gehen. Für diejenigen, die bereits Rentner sind oder künftig in Rente gehen, bleibt der Teil der Rente, der zu versteuern ist, immer gleich.


Wachstumschancengesetz senkt Steuerlast der Rentner

Das geplante Wachstumschancengesetz soll den schnellen Anstieg der Steuerpflicht für Rentner verlangsamen. Bei neuen Renten soll der Anteil, der versteuert wird, jährlich lediglich um einen halbes Prozent  steigen. Erstmals soll das sogar schon  2023 der Fall sein. .

Das bedeutet konkret: bei Neu-Renten bleibt  im Jahr 2023 ein Teil von 17,5 Prozent steuerfrei bleiben und 82,5 Prozent der Rente müssen versteuert werden.  Erst im Jahr 2028 werden alle neuen Renten voll versteuert werden müssen.

Das  Wachstumschancengesetz  entlastet künftige Rentner

Nach der alten Regelung sind für denjenigen Rentner, der im Jahr 2023 erstmals seine Rente bezieht,  17 Prozent steuerfrei, 83 Prozent hingegen steuerpflichtig. 2024 beträgt der steuerfreie Anteil dann 16 Prozent, der steuerpflichtige Anteil erhöht sich auf 84 Prozent. 2040 schließlich sind alle Renteneinkünfte zu versteuern. Dieser jährliche Anstieg des zu versteuernden Rentenanteils um 1 Prozent wird durch das Wachstumschancengesetz verlangsamt, und zwar um die Hälfte.  (s. die beiden rechten Spalten der Tabelle) abgebremst.


Steigende Anteile der Rente sind steuerpflichtig

Wie das Wachstumschancengesetz die Steuerlast von neuen Rentnern senkt, möchten wir anhand eines Beispiels verdeutlichen.

In diesem Beispiel gehen wir von einer Brutto-Rente von 2000 Euro pro Monat aus.  Der Rentner muss nach der alten Regelung 83 Prozent von den 2000 Euro als Einkommen versteuern, also 1660 Euro. 340 Euro kann er brutto = netto behalten.

Die aktuelle Regelung besagt: 17 Prozent seiner Rente sind komplett steuerfrei – also monatlich 340 Euro auf Lebenszeit.

Zusätzlich profitiert der Rentner vom sogenannten Grundfreibetrag. Der ist steuerfrei und dient der Absicherung des Existenzminimums. Der Grundfreibetrag liegt 2023 bei 10.908 Euro. In den kommenden Jahren wird der Betrag vorausichtlich weiter angehoben werden. Das  berücksichtigen wir  in unser Beispielrechnung nicht.

Der nach dem Wachstumschancengesetz langsamere Anstieg des zu versteuernden Anteils der Rente geht einher mit geringeren Steuerzahlungen. Der Grund ist darin zu finden, dass in Zukunft  weniger Rente einkommensteuerpflichtig wird. In unserem Beispiel bleiben 17,5 Prozent der Rente aufgrund des Wachstumschancengesetzes steuerfrei gegenüber nur 17 Prozent nach der bisherigen Regelung.

Tabelle: Vergleich Rentenbesteuerung im Jahr 2023

Bruttorente in EuroRenten-Freibetrag in EuroGrundfreibetrag 10.908 Euro, monatlichZu versteuernde Rente monatlichZu versteuernde Rente pro Jahr in Euro
Alte gesetzliche Regelung2000340 (17 %)992,3316609.012,00
Wachstumschancengesetz2200350 (17,5 %)992,3316508892

Tabelle: Vergleich Rentenbesteuerung im Jahr 2031

Monatliche Bruttorente in €**Monatlicher Renten-Freibetrag in €Grundfreibetrag pro Jahr 10.908 €, monatlichSteueranteil in %Zu versteuernde Rente monatlichZu versteuernde Rente pro JahrAnfallende Einkommensteuer in €*
Alte gesetzliche Regelung2500340 (17 %)992,33951109,2913311,44392 x 12
Wachstumschancengesetz2500350 (17,5 %)992,33911053,4812,641,76272 x 12

Das Rechenbeispiel verdeutlicht: der Rentner spart im Jahr 2029 aufgrund der Neuregelung 240 Euro Einkommensteuern . Im Lauf der Jahre summieren sich dies Beträge. Legt man die durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde, so erhalten Männer durchschnittlich 18,8 Jahre eine Altersrente, Frauen 22,2 Jahre. Nach 10 Jahren würde sich die Ersparnis auf 2400 Euro summiert haben.