Wann und mit welchem Regelsatz das Bürgergeld 2023 kommt

Wann und mit welchem Regelsatz das Bürgergeld 2023 kommt
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Das Bürgergeld kommt pünklich zum 1. Januar 2023, so, wie es das Bundesarbeitsministerium geplant hatte. Freilich ist nicht alles reibungslos gelaufen. Die Union hatte das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung im Bundesrat blockiert. Es musste ein Kompromiss gefunden werden. Das Bürgergeld kommt also nicht ganz so, wie ursprünglich von der SPD vorgesehen. Aber es kommt und löst das ungeliebte Hartz IV Gesetz ab. Und mit einem höhren Regelsatz für alle Regelbedarfsstufen.

Im Rückblick ist doch viel Gutes durch das Bürgergeld-Gesetz beschert worden. Der Mensch ist ein Stück mehr in den Mittelpunkt gerückt worden. Es geht um seine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, um eine dauerhafte Wiedereingliederung. Es geht nicht darum, so schnell wie möglich irgendeine Arbeit für einen Antragsteller zu finden.

Das Bürgergeld ist also ein Erfolg. Die Regierung wollte Hilfebedürftigen noch ein Stück weiter entgegen kommen, ihnen für zwei Jahre die Sorge um eine neue Wohnung nehmen und auch die Sorge um Erspartes, das vielleicht für die Altersvorsorge zurückgelegt worden war. Die Parteien, die das christliche C in ihrem Namen tragen, waren jedoch dagegen. Es sei ungerecht gegenüber der arbeitenden Bevölkerung, wenn zwei Jahre auf Wohnung und Erspartes Rücksicht genommen werden müsse. Nun gut, was blieb anderes übrig, als den christlichen Parteien entgegen zu kommen. Die Karenzzeit wurde auf ein Jahr gekürzt. Und auch noch anderen Dinge wurden gestrichen. Ansonsten wäre das Bürgergeld nicht gekommen, da die Unionsparteien die Mehrheit im Bundesrat haben. Und dieser musste das Bürgergeld-Gesetz absegnen. Das ist schließlich geschehen.

Das Bürgergeld 2023 tritt somit ab dem 1. Januar 2023 anstelle des Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich besser als Hartz IV bekannt. Für über 5 Millionen Menschen kommt somit eine Neuregelung zum Tragen, die ihnen helfen soll, der Armut zu entkommen.

Bürgergeld ersetzt Hartz IV: Regelsatz wird angehoben

Die Abschaffung von Hartz IV war ein wichtiges Anliegen und war ein zentrales Thema der SPD. Diese hatte seinerzeit und Altkanzler Schröder Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zusammengefasst und über die sogenannten Hartz IV Gesetze das Arbeitslosengeld II kreiert. Viele ihrer Wähler haben der SPD danach den Rücken gekehrt. Nun hat die SPD Hartz IV überwunden. Das Bürgergeld stellt die Grundsicherung für Arbeitssuchende neu auf. Auch der Regelsatz der jeweiligen Regelbedarfsstufe wird angehoben. Die Menschen erhalten also mehr Geld. Angesichts der gegenwärtig sehr hohen Inflation ist dies auch bitter nötig.

Was ist das Bürgergeld?

Oft wird die Frage gestellt: Was ist das Bürgergeld überhaupt? Sagt der Name Bürgergeld, dass es an jeden ausgezahlt wird? Ist das Bürgergeld eine Art Grundeinkommen?

Ja, das Bürgergeld ist eine Art Grundeinkommen, eine Grundsicherung für arbeitssuchende Menschen. Aber es ist keinesfalls ein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern an Voraussetzungen geknüpft. Anspruch auf Bürgergeld hat nur, wer erwerbsfähig und gleichzeitig bedürftig ist. Es ist aber sozial gerechter ausgestaltet als die bisherige Regelung im SGB II. Die Bedingungen für den Leistungsbezug sind im Vergleich zu Hartz IV beim Bürgergeld weniger groß, aber dennoch sind sie da, die Bedingungen. Nicht dazu gehört, dass zuvor Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit bezogen worden sein muss.

Die Höhe des Bürgergelds ab dem 1. Januar 2023 beträgt 502 Euro für einen alleinstehenden Menschen. Bei den 502 Euro handelt es sich um den Regelbedarf, den Regelsatz. Hinzu kommt noch die Übernahme der Kosten für die Wohnung, also die Miete und die Heizkosten.

Bürgergeld Tabelle: So viel Geld gibt es im Vergleich zu Hartz IV

AnspruchsberechtigterMonatliche Höhe Regelsatz BürgergeldMonatliche Höhe Regelsatz Hartz IV
Alleinstehende502 Euro449 Euro
Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft451 Euro404 Euro
Kinder ab 14 Jahre420 Euro376 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahre348 Euro311 Euro
Kinder bis 5 Jahre318 Euro245 Euro

Höhe des Bürgergeldes

Der Regelsatz für eine alleinstehende Person ist beim Bürgergeld also um 53 Euro angehoben worden, wenn man mit der Höhe des Bürgergeld Regelsatzes aus dem Jahr 2022 vergleicht. Kritische Stimmen, insbesondere von den Wohlfahrtsverbänden, fordern jedoch eine weit deutlichere Erhöhung, und zwar vor dem Hintergrund der hohen Inflationsrate.

Welche Regelungen trifft das Bürgergeld bei Wohnung und Vermögen?

Die Kosten für die Wohnung werden beim Bezug von Bürgergeld ebenfalls vom Jobcenter gezahlt. Zu den Kosten der Wohnung zählen die Kaltmiete, die Betriebskosten und die Heizkosten.

Bei Miete und Nebenkosten gilt eine Karenzzeit von einem Jahr. Während dieser Zeit spielt die Angemessenheit der Miete keine Rolle. Sie wird in jedem Fall übernommen. Erst nach Ablauf der Jahresfrist prüft das Jobcenter, ob die Wohnungskosten angemessen sind. Ausgenommen von der Karenzzeit sind jedoch die Heizkosten. Diese müssen von Angang an angemessen sein, damit sie vom Jobcenter getragen werden können.

Hinsichtlich des Vermögens gelten Vermögensschongrenzen beim Bürgergeld. Geplant war zunächste ein Schonvermögen von 60.000 Euro für den Antragsteller. Bis zu dieser Summe sollte er sein Vermögen nicht zum Lebensunterhalt einsetzen müssen. Tatsächlich gilt nach der gesetzlichen Regelung nur eine Vermögensfreigrenze von 40.000 Euro für den Antragsteller und von 15.000 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft – und zwar im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs. Danach wird die Vermögensfreigrenze auf 15.000 Euro für jeder Person herabgesetzt.

Bürgergeld 2023 – Auszahlungstermine und Höhe der Zahlungen

Die Auszahlungstermine für das Bürgergeld 2023 stehen alle schon fest. Gezahlt wird immer am letzten Werktag des Vormonats im Voraus. Zum Nachlesen: Auszahlungstermine 2023 Bürgergeld.

Die genaue Höhe seines Anspruchs auf Bürgergeld kann man ebenfalls bereits im Voraus berechnen. Mit dem Bürgergeld-Rechner. Man findet ihn hier: Bürgergeld Rechner.