Bürgergeld für Rentner?

Haben Rentner Anspruch auf Bürgergeld?

Eine der häufigsten Fragen zum Thema Bürgergeld ist folgende: Haben Rentner Anspruch auf Bürgergeld, wenn die Rente nicht ausreichend hoch ist, um den Lebensunterhalt zu decken?

Wie so oft, wenn es um rechtliche Fragen geht, lautet die Antwort: Es kommt darauf an. Aber worauf kommt es an? Nun, es kommt insbesondere auf den Status des Rentners, die Art der Rente an.

Bürgergeld ist eine Grundsicherung für erwerbsfähige Personen. Wenn wir allgemein von Rentnern sprechen, denken wir an Altersrentner, also an Personen, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Und richtig, wer eine Altersrente bezieht und damit aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld – das ist grundsätzlich mit 67 Jahren der Fall.

Doch oft reicht die Rente im Alter nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Besteht dann nicht doch ein Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld? Die Antwort lautet: nein. Für Personen ab dem 67 Lebensjahr steht die sogenannte Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII zur Verfügung.

Altersrente schließt Bürgergeld aus

Fazit: Altersrentner haben keinen (ergänzenden) Anspruch auf Bürgergeld, sondern auf die Grundsicherung im Alter nach dem SGB XVII. Zuständig ist das Grundsicherungsamt der jeweiligen Gemeinde, nicht das Jobcenter.

Welche weiteren Arten von Renten schließen Leistungen von Bürgergeld aus?

Folgenden Rentenarten erlauben keine ergänzende Zahlungen von Bürgergeld

– Altersrente

– Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Bei diesen Rentenarten ist entweder das Rentenalter erreicht oder aber es mangelt an der Erwerbsfähigkeit, also der Fähigkeit, mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten zu können. Beides schließt einen Anspruch auf Bürgergeld aus. Wer eine Altersrente oder eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, hat u. U. einen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB XVII, Kapitel 4, auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Welche Renten schließen einen Anspruch auf Bürgergeld nicht aus?

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Wer nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezieht ist also nicht grundsätzlich erwerbsunfähig. Er oder sie kann deshalb neben der Rente einen ergänzenden Anspruch auf Bürgergeld haben.

Private Rente

Renten, die von privaten Gesellschaften oder Personen gezahlt werden, schließen Bürgergeld Leistungen nicht grundsätzlich aus. Bei einem Bezug von Privatrenten kommt es darauf an, ob Erwerbsfähigkeit vorliegt oder nicht und ob das allgemeine Renteneintrittsalter erreicht ist oder nicht.

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