500 Euro als Regelsatz für das Bürgergeld

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Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung wird kommen. Die Ampel-Koalition hat sich geeinigt und das Ergebnis der Verhandlungen am heutigen Sonntag vorgestellt.

Höherer Regelsatz ab Januar 2023

Das dritte Entlastungspaket enthält wichtige Neuigkeiten für Menschen, die auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen sind. Die Ampel-Koalition hat bekräftigt, dass Hartz IV in das Bürgergeld übergeführt werden soll und dass der Regelsatz um ca. 50 Euro auf ca. Euro erhöht werden soll. Die Erhöhung um diese Summe ist als Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung geplant.  Gegenwärtig beziehen Alleinstehende 449 Euro plus Kosten der Unterkunft als Grundsicherungsleistungen.

 Das geht aus dem Beschlusspapier des Koalitionsausschusses von SPD, Grünen und FDP hervor, das am Sonntag (4. September) veröffentlicht wurde.

Weitere Maßnahmen

Daneben wird es zur Entlastung der Bürger im Rahmen der Energiekrise mit den steigenden Lebenshaltungskosten  weitere Maßnahmen geben. Dazu zählen Einmal-Zahlungen an Rentner, Studierende und Wohngeldempfänger sowie die Erhöhung des Kindergeldes.

95 Milliarden Euro beträgt die Gesamtsumme des neuen Entlastungspakets. Das ist mehr als doppelt so viel wie die Kosten der beiden vorausgegangenen Entlastungspakete betrugen.

Erhöhung des Regelsatzes auf 500 Euro

Das Bundesarbeitsministerium hatte bereits vor einiger Zeit angekündigt, dass es sehr wahrscheinlich eine Anhebung des Regelsatzes auf etwa 500 Euro geben werde. Zudem ist geplant, dass das Bürgergeld am 1. Januar 2023 eingeführt wird. Dann soll die Novellierung des SGB II abgeschlossen sein. Die bisherige Hartz IV Regelung würde damit der Vergangenheit angehören.

Konkrete Höhe  des Regelsatzes

Über eine Konkretisierung der schon bisher sehr wahrscheinlichen Erhöhung des Regelsatzes war seit geraumer Zeit spekuliert worden. Zur notwendigen Höhe der Erhöhung gibt es unterschiedliche politische Meinungen. Den Wohlfahrtsverbänden war die angedeutete Erhöhung um 50 Euro auf ca. 500 Euro zu wenig. Zum Teil war eine Erhöhung der Grundsicherung um 200 Euro gefordert worden.  Da sich nunmehr alle Parteien der Koalition auf einen ungefähren Wert geeinigt haben, darf ab 2023 auch mit dieser Summe des Regelsatzes gerechnet werden.