Die steigenden Strompreise bringen viele Haushalte in Deutschland an ihre finanziellen Grenzen – besonders Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind. Aktuell müssen Bürgergeld-Empfänger die Kosten für Haushaltsstrom aus dem monatlichen Regelsatz bestreiten. Doch dieser Ansatz steht zunehmend in der Kritik. Sozialverbände, Parteien und Experten fordern, dass Stromkosten wie Miete und Heizung künftig separat und in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Wer hinter dieser Forderung steht, warum sie immer lauter wird und wie die aktuelle Situation aussieht, erfahren Sie hier auf Bürger & Geld!
Warum ist der Haushaltsstrom im Fokus?
Der Bürgergeld-Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt 2025 bei 563 Euro. Davon sind rund 45 bis 50 Euro monatlich für Strom vorgesehen – je nach Berechnung etwa 8 bis 9 Prozent des Regelsatzes. Doch aktuelle Analysen zeigen: Die tatsächlichen Stromkosten sind im Schnitt deutlich höher. Für einen Ein-Personen-Haushalt mit durchschnittlichem Verbrauch liegen sie häufig bei 52 bis 56 Euro monatlich, in manchen Regionen sogar darüber. Die Lücke zwischen dem im Regelsatz vorgesehenen Betrag und den realen Kosten beträgt je nach Wohnort und Tarif bis zu 25 Prozent oder rund 130 Euro pro Jahr.
Viele Betroffene können die steigenden Strompreise nicht mehr ausgleichen. Nachzahlungen und Tariferhöhungen führen regelmäßig zu finanziellen Engpässen, Stromsperren oder Verschuldung. Besonders betroffen sind nicht nur Bürgergeld-Empfänger, sondern auch Rentner mit Grundsicherung, Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld und Menschen mit geringem Einkommen knapp über der Bürgergeld-Grenze.
Wer fordert die Herausnahme von Stromkosten aus dem Regelsatz?
Die Forderung, Haushaltsstrom aus dem Bürgergeld-Regelsatz herauszunehmen, wird von einer breiten Allianz getragen:
- Sozialverbände: Der Sozialverband VdK, der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und weitere Organisationen setzen sich seit Jahren für diese Änderung ein. Sie argumentieren, dass Strom zum soziokulturellen Existenzminimum gehört und die aktuelle Regelung das Existenzminimum nicht mehr sichert.
- Parteien: Besonders die Fraktion Die Linke hat das Thema immer wieder im Bundestag aufgegriffen. In mehreren Anträgen fordert sie, dass Stromkosten – ähnlich wie Heizkosten – als Teil der Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen werden. Die Bundesregierung solle einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
- Initiativen und Vereine: Auch Initiativen wie der Verein „Für soziales Leben e.V.“ und zahlreiche Armutsforscher machen auf die Problematik aufmerksam und unterstützen die Forderung.
Was wird konkret gefordert?
Die Kernforderungen lauten:
- Stromkosten aus dem Regelsatz herausnehmen: Die Stromkosten sollen nicht mehr pauschal im Regelsatz enthalten sein, sondern – wie Miete und Heizung – in tatsächlicher, aber angemessener Höhe übernommen werden.
- Nicht-Prüfungsgrenze: Bis zu einem bestimmten Verbrauch (z. B. 2.100 kWh pro Jahr für einen Single-Haushalt) sollen Stromkosten vollständig übernommen werden, ohne dass eine Einzelfallprüfung erfolgt.
- Übernahme von Stromschulden: Stromschulden sollen vom Jobcenter als Darlehen übernommen werden, um Stromsperren zu verhindern.
- Weiße Ware aus dem Regelsatz herausnehmen: Auch größere Elektrogeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen sollen nicht mehr aus dem Regelsatz finanziert werden müssen.
- Energetische Beratung: Anspruch auf unabhängige Energiesparberatung für Betroffene.
Warum ist die Forderung so dringlich?
Die Strompreise sind in den letzten Jahren stark gestiegen, während der Bürgergeld-Regelsatz nur moderat angepasst wurde. Die Folge: Der Anteil für Strom reicht längst nicht mehr aus. Besonders Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende und ältere Menschen geraten dadurch immer häufiger in finanzielle Not. Sozialverbände warnen, dass das menschenwürdige Existenzminimum nicht mehr gewährleistet ist, wenn Stromkosten nicht realistisch abgebildet werden.
Wie reagiert die Politik?
Trotz zahlreicher Initiativen und Anträge gibt es bislang keine Anzeichen, dass die Bundesregierung die Forderung umsetzt. Die Stromkosten bleiben weiterhin Teil des Regelsatzes. Das Jobcenter kann lediglich in Ausnahmefällen ein Darlehen für Stromnachzahlungen gewähren. Sozialverbände und die Linke kritisieren diese Untätigkeit scharf und fordern schnelle gesetzliche Änderungen.
Zusammenfassung zu Stromkosten aus Regelsatz herausnehmen
Die Forderung, Haushaltsstrom aus dem Bürgergeld-Regelsatz herauszunehmen, wird von Sozialverbänden, Gewerkschaften, Initiativen und der Partei Die Linke mit Nachdruck vertreten. Sie fordern, dass Stromkosten wie Heizkosten als Teil der Unterkunftskosten übernommen werden, um das Existenzminimum zu sichern und Energiearmut zu verhindern. Angesichts der realen Preisentwicklung und der wachsenden Versorgungslücke ist diese Forderung nicht von der Hand zu weisen.