Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform der sozialen Sicherung: Das Bürgergeld soll durch eine Neue Grundsicherung ersetzt werden. Doch was bedeutet das konkret für Leistungsberechtigte? Wie hoch sind die neuen Regelsätze, wann kommen sie und wann wird ausgezahlt – und was ändert sich sonst? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier, auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V..
Was ist die Neue Grundsicherung?
Die Neue Grundsicherung ist eine geplante Sozialleistung, die das Bürgergeld ablösen soll. Grundlage wird aber weiterhin das SGB II bleiben. Ziel ist es, das Fördern und Fordern stärker zu gewichten: Wer arbeitsfähig ist, soll schneller und konsequenter in Arbeit vermittelt werden. Gleichzeitig werden die Sanktionen bei Pflichtverletzungen verschärft – bis hin zum vollständigen Entzug der Leistungen bei wiederholter Arbeitsverweigerung – so der Wille der CDU; ob das verfassungsrechtlich umgesetzt werden kann, ist allerdings fraglich. Miete und Heizkosten bleiben jedoch weiterhin gesichert und werden vom Jobcenter wie bisher getragen.
Wann wird die Neue Grundsicherung eingeführt?
Die Neue Grundsicherung wird erst zum Frühjahr oder Sommer 2026 eingeführt werden. Die Regierung will die Umgestaltung des SGB II, der Grundsicherung für Arbeitsuchende umfassend und gründlich vorbereiten.
Wie viel Geld gibt es mit der Neuen Grundsicherung?
Die Regelsätze der Neuen Grundsicherung orientieren sich an den aktuellen Bürgergeld-Sätzen und bleiben zunächst unverändert. Das bedeutet, es gibt folgende Geldzahlungen ab Frühjahr 2026 (dann erst soll die neue Grundsicherung umgesetzt werden!):
Personengruppe | Regelsatz ab Frühjahr 2026 (monatlich) |
---|---|
Alleinstehende/Alleinerziehende | 563 € |
Paare (je Partner) | 506 € |
Erwachsene (18-24 Jahre, im Haushalt) | 451 € |
Jugendliche (14-17 Jahre) | 471 € |
Kinder (6-13 Jahre) | 390 € |
Kinder (bis 5 Jahre) | 357 € |
Weitere Leistungen wie Wohn- und Heizkosten werden unverändert übernommen.
Wichtigste Änderung bei der Neuen Grundsicherung hinsichtlich des Geldes
Die wohl wichtigste Änderung bei der Neuen Grundsicherung im Vergleich zum Bürgergeld ist folgende: Die automatische, inflationsnahe Anpassung der Regelsätze – wie sie beim Bürgergeld eingeführt wurde – entfällt. Künftig werden die Sätze wieder nach dem alten Mechanismus angepasst, wie es schon vor der Corona-Pandemie bei Hartz IV der Fall war. Das bedeutet: Erhöhungen erfolgen langsamer und weniger flexibel nach der Preisentwicklung.
Wann wird die Neue Grundsicherung ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt weiterhin monatlich im Voraus. Für den Monat Juni 2026 beispielsweise wird die Grundsicherung bereits am Freitag, den 29. Mai 2026, überwiesen. Spätestens am ersten Werktag des Monats sollte das Geld auf dem Konto sein. Bei Wochenenden oder Feiertagen kann es zu Verschiebungen kommen.
Weitere Änderungen: Sanktionen und Vermögen
Härtere Sanktionen: Wer wiederholt zumutbare Arbeitsangebote ablehnt, muss mit vollständigem Leistungsentzug rechnen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen muss allerdings beachtet werden, aber der Kurs wird deutlich strenger.
Vermögensprüfung: Die Karenzzeit für die Vermögensprüfung wurde bereits auf sechs Monate verkürzt. Danach wird das Schonvermögen neu geregelt und stärker auf Alter und Arbeitsjahre abgestimmt. Wer lange gearbeitet hat, darf mehr behalten als Berufsanfänger. Details zur Höhe stehen noch aus, aber es wird mit strengeren Regeln gerechnet.
Hinzuverdienst: Es ist geplant, die Hinzuverdienstgrenzen zu erhöhen, sodass Aufstocker mehr von ihrem Einkommen behalten können.
Zusammenfassung zur Einführung Neue Grundsicherung und wie viel Geld es dann gibt
Die Neue Grundsicherung bringt für Empfänger zunächst keine Kürzung, aber auch keine Erhöhung der Regelsätze. Die Auszahlung erfolgt wie gewohnt zum Monatsbeginn. Die Anpassung der Sätze an die Inflation wird jedoch gebremst, und das System wird durch strengere Sanktionen und schärfere Vermögensprüfung verschärft. Wer arbeitsfähig ist, muss mit mehr Druck zur Arbeitsaufnahme rechnen – und bei wiederholter Verweigerung droht der vollständige Leistungsentzug.