Bürgergeld Reform 2026: Was sich bei Höhe, Zuverdienst und Sanktionen ändert

Die Bürgergeld-Reform 2026 steht vor der Tür und bringt zahlreiche Neuerungen mit sich. Viele Menschen fragen sich, was sich konkret bei der Höhe der Leistungen, den Zuverdienstmöglichkeiten und den Sanktionen ändern wird. In diesem Artikel gibt es einen kompakten Überblick!

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Die Bürgergeld-Reform soll 2026 vor einem grundlegenden Wandel bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende bringen. Die Bundesregierung plant, das Bürgergeld abzuschaffen und durch eine Neue Grundsicherung zu ersetzen. Für Leistungsbeziehende bedeutet das: Es bleibt zunächst vieles gleich, aber zentrale Regeln werden verschärft und angepasst – insbesondere bei den Themen Regelsatz, Zuverdienst und Sanktionen. Rechtsgrundlage wird weiterhin das SGB II sein. Alle bisher bekannten Einzelheiten zur Bürgergeld-Reform hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.

Höhe: Regelsatz bleibt stabil – Anpassung künftig langsamer

Der Regelsatz bleibt 2026 unverändert: Für Alleinstehende beträgt er weiterhin 563 Euro monatlich, für Paare 1.012 Euro. Auch Kinder erhalten gestaffelte Beträge. Eine Erhöhung ist nicht vorgesehen – es kommt zu einer sogenannten Nullrunde, wie schon 2025. Das Existenzminimum bleibt gesetzlich geschützt, eine Kürzung ist ausgeschlossen.

Künftig wird die Anpassung des Regelsatzes jedoch verändert: Die automatische Kopplung an die Inflation entfällt. Stattdessen orientiert sich die Anpassung wieder an einem Mischwert aus 70 Prozent Preisentwicklung und 30 Prozent Nettolohnentwicklung. Das bedeutet, dass die Regelsätze künftig langsamer steigen und Kaufkraftverluste durch Inflation verzögert ausgeglichen werden – ähnlich wie früher bei Hartz IV.

Zuverdienst: Mehr Anreize für Arbeit geplant

Eine positive Neuerung betrifft den Zuverdienst zur Grundsicherung. Die Neue Grundsicherung soll es ermöglichen, dass Erwerbstätige mehr von ihrem Einkommen behalten dürfen. Die Details sind noch nicht final beschlossen, aber geplant ist, die Freibeträge für sogenannte Aufstocker zu erhöhen. Ziel ist, Arbeit attraktiver zu machen und den Anreiz für eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu steigern.

Sanktionen: Härter und schneller – Rückkehr zu alten Regeln

Die neue Grundsicherung setzt wieder stärker auf das Prinzip „Fordern“. Sanktionen werden verschärft und schneller durchgesetzt:

  • Wer zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahmen ohne triftigen Grund ablehnt, muss künftig mit einer Kürzung des Regelsatzes um 30 Prozent für drei Monate rechnen.
  • Bei wiederholter Arbeitsverweigerung kann der gesamte Regelsatz gestrichen werden, wobei die Kosten für Miete und Heizung evt nicht weiterhin übernommen werden.
  • Auch bei Meldeversäumnissen werden die Sanktionen verschärft: Hier droht eine Kürzung um 30 Prozent für einen Monat.
  • Schwarzarbeit wird strenger verfolgt und kann zu weiteren Sanktionen führen, bis hin zur Meldung an die Zollverwaltung.

Diese Maßnahmen sollen die Eigenverantwortung stärken und die Integration in den Arbeitsmarkt beschleunigen.

Vermögen: Karenzzeit entfällt, Freibeträge werden neu geregelt

Mit der neuen Grundsicherung entfällt die bisherige Karenzzeit beim Vermögen. Das bedeutet: Schon bei Antragstellung wird das Vermögen geprüft. Die Freibeträge sollen künftig stärker am Alter und an den geleisteten Arbeitsjahren orientiert werden. Menschen, die lange gearbeitet haben, dürfen mehr Vermögen behalten als Berufsanfänger. Die genaue Höhe der neuen Freibeträge wird noch festgelegt.

Vergleichstabelle: Bürgergeld 2025 vs. Neue Grundsicherung 2026

BereichBürgergeld 2025Neue Grundsicherung 2026
Regelsatz Alleinstehende563 €563 € (unverändert)
Regelsatz Paare1.012 €1.012 € (unverändert)
Anpassung RegelsatzNach Inflation & LohnentwicklungNach Mischwert (70% Preis, 30% Lohn)
ZuverdienstFreibeträge, begrenztFreibeträge sollen steigen
Sanktionen30% Kürzung, gestaffeltBis zu 100% Kürzung möglich
MeldepflichtenStreng, aber gestaffeltStrenger, schnellere Sanktionen
VermögensprüfungKarenzzeit 6 MonateSofortige Prüfung, neue Freibeträge

Zusammenfassung: Was sich durch die Bürgergeld Reform für Betroffene ändert

Kurzfristig (2026 und voraussichtlich auch 2027) bleibt die Höhe der Leistungen auf gleiche Höhe, aber die neuen Regeln bringen mehr Pflichten, schnellere Sanktionen und weniger Spielraum für künftige Regelsatz – Erhöhungen. Wer auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, sollte sich auf strengere Kontrollen und mehr Eigenverantwortung einstellen. Die geplante Reform setzt auf das Prinzip „Fördern und Fordern“ – mit klaren Anreizen für Arbeit, aber auch mit deutlich mehr Druck, sich aktiv um eine Beschäftigung zu bemühen.

Weiterführende Information: Neue Grundsicherung

Redakteure

  • dt e1691505015533

    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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