Viele Absolventen stehen nach dem erfolgreichen Studienabschluss vor der Frage, wie sie die Zeit bis zum ersten Job finanziell überbrücken können. Besonders dann, wenn keine Ersparnisse vorhanden sind oder das Studium mit einem finanziellen Engpass endet, stellt sich die Frage: Kann ich direkt nach dem Studium oder Examen Bürgergeld beantragen? Gibt es Alternativen, wenn der Antrag scheitert? Unser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., liefert Antworten und zeigt sinnvolle Optionen auf.
Bürgergeld nach dem Studium: Anspruch und Voraussetzungen
Nach dem Studium haben viele Absolventen tatsächlich Anspruch auf Bürgergeld – vorausgesetzt, sie erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen. Dazu zählen:
- Erwerbsfähigkeit: Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.
- Hilfebedürftigkeit: Das Einkommen und Vermögen (inklusive Ersparnisse) deiner Bedarfsgemeinschaft liegt unter dem Existenzminimum. Der Freibetrag für Ersparnisse liegt aktuell bei 40.000 Euro für dich selbst und jeweils 15.000 Euro für weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
- Wohnsitz in Deutschland: Du musst in Deutschland leben und hier deinen Lebensmittelpunkt haben.
Wichtig: Auch wenn du noch immatrikuliert bist, kannst du Bürgergeld beantragen, sobald dein Studium dem Grunde nach abgeschlossen ist (z.B. alle Prüfungen bestanden, aber noch kein Abschlusszeugnis) und kein Anspruch mehr auf BAföG besteht. Eine Exmatrikulation ist nicht zwingend erforderlich, kann aber die Antragstellung erleichtern.
Muss ich mich arbeitslos melden?
Eine Arbeitslosmeldung ist nach dem Studium keine Pflicht, aber ratsam, wenn du finanzielle Unterstützung beantragen möchtest. Am besten meldest du dich spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit, um Sperrzeiten beim Bürgergeld zu vermeiden. Beachte: Als Hochschulabsolvent hast du in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, da die Anwartschaftszeit (mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate) meist nicht erfüllt ist.
Alternativen zum Bürgergeld
Nicht jeder bekommt Bürgergeld – etwa, wenn das Vermögen oder Einkommen zu hoch ist oder du in einer Bedarfsgemeinschaft mit gutverdienenden Eltern oder Partner:innen lebst. Hier sind sinnvolle Alternativen:
Nebenjob oder Praktikum: Viele Absolventen finanzieren sich mit einem Nebenjob oder Praktikum über die Übergangszeit. Das bringt zusätzlich wertvolle Berufserfahrung.
Bewerbungstraining und Weiterbildung: Nutze die Zeit für Bewerbungen, Weiterbildungen oder Zertifikate, um deine Jobchancen zu verbessern.
Freiwilligendienst oder Auslandsaufenthalt: Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder ein Auslandsaufenthalt als Au-Pair oder Praktikant sind gute Möglichkeiten, um Erfahrungen zu sammeln und die Wartezeit sinnvoll zu nutzen.
Kurzfristige Beschäftigung: Auch kurzfristige Jobs oder Werkverträge helfen, die Finanzen zu sichern, bis der Traumjob gefunden ist.
Zusammenfassung: Bürgrgeld direkt nach dem Studium
Direkt nach dem Studium oder Examen kannst du Bürgergeld beantragen, wenn du hilfebedürftig bist und die Voraussetzungen erfüllst. Auch eine noch laufende Immatrikulation ist kein grundsätzliches Hindernis, solange das Studium faktisch abgeschlossen ist und kein Anspruch mehr auf BAföG besteht. Falls du keinen Anspruch auf Bürgergeld hast, gibt es zahlreiche Alternativen wie Nebenjobs, Praktika, Weiterbildungen oder Freiwilligendienste, um die Zeit bis zum ersten Job sinnvoll und finanziell abgesichert zu überbrücken.
Für individuelle Fragen empfiehlt sich die Beratung beim Jobcenter oder einer Sozialberatungsstelle.