Neuer Mindestlohn 2025 / 2027 zu niedrig! Höhe von 13,90 und 14,60 Euro in der Kritik!

Die Mindestlohnkommission hat am 27.6.2025 den neuen Mindestlohn für 2026 (13,90 Euro) und 2027 (14,60 Euro) bekannt gegeben. Das von der SPD und Gewerkschaften vorgegebenen Ziel von 15 Euro Mindestlohn wurde damit nicht erreicht. In unserem Artikel beleuchten wir den Beschluss zum neuen, höheren Mindestlohn.

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Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist für Millionen Beschäftigte ein zentrales Thema. Die jüngsten Beschlüsse der Mindestlohnkommission haben große Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber – insbesondere im Niedriglohnsektor. Dieser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V. fasst die wichtigsten Informationen zum neu festgelegten Mindestlohn für 2025 und 2026 zusammen.

Mindestlohn 2025: Aktuelle Regelungen

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Das bedeutet für Vollzeitbeschäftigte bei einer 40-Stunden-Woche einen Bruttomonatsverdienst von etwa 2.220 Euro. Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren, mit Ausnahmen für Auszubildende, ehrenamtlich Tätige und einige weitere Gruppen.

Mindestlohn 2026: Die nächste Erhöhung

Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 beschlossen, den Mindestlohn in zwei Schritten deutlich anzuheben:

Ab 1. Januar 2026: Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde.

Ab 1. Januar 2027: Weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde.

Damit erhalten Vollzeitbeschäftigte ab 2026 monatlich rund 190 Euro brutto mehr, ab 2027 sind es sogar etwa 310 Euro brutto im Monat mehr als zum aktuellen Stand. Über das Jahr gerechnet ergibt das für betroffene Arbeitnehmer ein Plus von bis zu 3.700 Euro brutto.

Wer profitiert vom neuen Mindestlohn?

Von der Erhöhung profitieren vor allem Beschäftigte mit geringem Einkommen – rund 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Besonders betroffen sind Branchen mit traditionell niedrigen Löhnen, wie das Gastgewerbe, die Gebäudereinigung oder Teile des Einzelhandels.

Was bedeutet der neue Mindestlohn für Arbeitgeber?

Arbeitgeber müssen ab 2026 mindestens 13,90 Euro brutto pro Stunde zahlen. Hinzu kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die in der Regel 20 bis 23 Prozent des Bruttogehalts ausmachen. Auch die Minijob-Grenze wird dynamisch angepasst: Mit dem neuen Mindestlohn von 13,90 Euro liegt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber 2026 bei 602,33 Euro (Minijob-Grenze).

Wie hoch ist der Mindestlohn? – Übersicht

ZeitraumMindestlohn (brutto pro Stunde)
202512,82 €
202613,90 €
202714,60 €

Für soziales Leben e. V. : Mindestlohn von 15 Euro sofort ab 2026 wären notwendig

Die aktuelle Entwicklung beim Mindestlohn zeigt, dass die Anpassungen zwar in die richtige Richtung gehen, aber zu kurz greifen. Der Mindestlohn von 12,82 Euro ab dem 1. Januar 2025 reicht angesichts der anhaltenden Preissteigerungen und der Inflation nicht aus, um einen angemessenen Lebensstandard für Millionen von Beschäftigten im Niedriglohnsektor zu sichern. Die meisten Menschen, die im Mindestlohnbereich arbeiten, geben einen Großteil ihres Einkommens für Miete, Lebensmittel und Energie aus – und gerade diese Ausgaben sind in den letzten Jahren überdurchschnittlich gestiegen.

Die Idee, den Mindestlohn auf 15 Euro pro Stunde anzuheben, ist nicht neu und wird von vielen Seiten unterstützt. Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des DGB befürworten zwei Drittel der Deutschen diesen Schritt. Auch die EU-Mindestlohnrichtlinie fordert, dass Mindestlöhne mindestens 60 Prozent des mittleren Einkommens (Medianlohn) von Vollzeitbeschäftigten betragen sollen – in Deutschland entspräche das etwa 15 Euro pro Stunde. Tatsächlich zeigen Berechnungen, dass dieser Wert bereits für das Jahr 2025 notwendig wäre, um den europäischen Referenzwert zu erfüllen.

Kritiker warnen zwar vor negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung oder die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Doch die Erfahrungen seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 widerlegen diese Befürchtungen: Die Beschäftigung ist gestiegen, die Arbeitslosigkeit gesunken. Zudem würden von einer Erhöhung vor allem Frauen und Geringverdiener profitieren, die im Niedriglohnsektor überproportional vertreten sind.

Eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro ab dem 1. Januar 2025 wäre dringend notwendig, um einen wirksamen Schutz vor Armut und Ausbeutung zu gewährleisten und den europäischen Vorgaben gerecht zu werden. Sie würde die Kaufkraft von Millionen Beschäftigten stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, ohne nachweislich Arbeitsplätze zu gefährden.

Fazit

Der Mindestlohn steigt in den kommenden Jahren an. Ab 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde, ab 2027 sind es 14,60 Euro. Das notwendige Ziel von 15 Euro – wie u.a. von der SPD, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden gefordert – wird damit aber nicht erreicht.

Redakteure

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    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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