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Rentner verschweigt Unfallrente: Gericht fordert Altersrente von über 84.000 € zurück

Ein neues Urteil des Hessischen Landessozialgerichts sorgt für Aufsehen: Ein Rentner muss über 84.000 € Altersrente zurückzahlen, weil er seine Unfallrente verschwieg. Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erklärt, wie es dazu kam und worauf andere Rentner unbedingt achten müssen.

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Ein Rentner muss wegen eines Urteils des Hessischen Landessozialgerichts mehr als 84.000 € Altersrente zurückzahlen. Der Grund: Bei der Beantragung seiner Rente verschwieg er, gleichzeitig eine gesetzliche Unfallrente zu beziehen. Das Gericht urteilte klar – wer beim Rentenantrag falsche Angaben macht, riskiert nicht nur empfindliche Rückforderungen, sondern auch das Vertrauen in das Rentensystem. Dieser Fall zeigt, wie ernst Behörden das Thema nehmen und welche Folgen drohen können.

Das Urteil im Überblick

Am 20. März 2024 verkündete das Hessische Landessozialgericht (Az. L 5 R 121/23) ein für Rentner wegweisendes Urteil. Ein Mann hatte bei seinem Rentenantrag nicht angegeben, dass er bereits eine gesetzliche Unfallrente bezieht. Die Folge: Die Deutsche Rentenversicherung forderte über 84.000 € an ausgezahlter Altersrente zurück. Das Gericht bestätigte diese Nachforderung.

Hintergrund des Falls

Die Unfallrente wird bei Rentenanträgen als Einkommen berücksichtigt, da sie auf Sozialleistungen angerechnet wird. Wer die Unfallrente verschweigt, erhält möglicherweise zu viel Altersrente – rechtlich gesehen handelt es sich dann um einen Täuschungsversuch gegenüber der Rentenversicherung. In diesem Fall hatte der Rentner seit Jahren eine Unfallrente bezogen, aber diese Information bei seinem Altersrentenantrag nicht angegeben. Erst nach Jahren und durch behördliche Prüfungen fiel die Doppelleistung auf.

Die rechtliche Bewertung des Gerichts

Das Gericht stellte klar: Jeder Rentenbezieher ist verpflichtet, sämtliche Nebeneinkünfte wahrheitsgemäß anzugeben. Das Verschweigen von Renten oder anderen Einkünften kann erhebliche Konsequenzen haben – bis hin zur vollständigen Rückzahlung der erhaltenen Leistungen. Besondere Relevanz erhält dies, wenn staatliche Leistungen miteinander kombiniert werden und gegenseitige Anrechnungen vorgesehen sind.

Wichtige Kernaussagen des Urteils:

  • Pflicht zur vollständigen Offenlegung aller Renteneinkünfte.
  • Rückforderung auch bei langjährigem Bezug möglich.
  • Keine Entlastung durch Unwissenheit oder Versehen.
  • Rückzahlung umfasst den gesamten zu viel gezahlten Betrag.

Mögliche Folgen für Rentner

Das Urteil alarmiert viele Rentner, die möglicherweise im guten Glauben Leistungen beziehen. Wer bei Anträgen falsche oder unvollständige Angaben macht, riskiert hohen finanziellen Schaden, Strafanzeigen und den Verlust staatlichen Vertrauens. Die Deutsche Rentenversicherung prüft zunehmend sorgfältig Anspruchsgrundlagen und führt Abgleiche mit anderen Sozialleistungsträgern durch.

Typische Fehlerquellen bei der Antragstellung

  • Unkenntnis über Anrechnung von Unfallrenten oder anderen Sozialleistungen
  • Veraltete Angaben im Rentenantrag
  • Fehlende Meldungen über Änderungen in der persönlichen Lebenssituation
  • Absichtliches Verschweigen von Nebeneinkünften

Übersichtstabelle: Unterschiede und Anrechnung von Unfallrente und Altersrente

MerkmalAltersrenteUnfallrente
Zweck der LeistungAbsicherung im AlterEntschädigung nach Arbeitsunfall
AnspruchsvoraussetzungenErreichen gesetzl. AltersgrenzeNachweis eines Arbeitsunfalls
Anrechnung auf andere LeistungenJa, z. B. PflegeleistungenJa, z. B. bei Altersrente
Meldepflicht bei AntragstellungAngabe aller NebeneinkünfteMuss ebenfalls gemeldet werden
Folgen bei VerschweigenRückforderung, StrafverfahrenRückforderung, Strafverfahren
AuszahlungsträgerDeutsche RentenversicherungGesetzliche Unfallversicherung

So vermeiden Rentner Rückforderungen

Um Rückforderungen zu vermeiden, sollten Rentner bei jedem Antrag folgende Tipps beherzigen:

  • Alle Einkünfte offenlegen: Auch Unfallrenten, private Renten oder andere Sozialleistungen immer vollständig angeben.
  • Änderungen zeitnah melden: Jede Veränderung der Einkommenssituation oder des Leistungsbezugs direkt mitteilen.
  • Anträge sorgfältig prüfen: Vor dem Absenden genau prüfen, ob alle Angaben aktuell und korrekt sind.
  • Beratung nutzen: Professionelle Rentenberatung kann teure Fehler verhindern.

Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQs)

Was droht, wenn Einkünfte bei der Rentenantragstellung verschwiegen werden?

Es drohen Rückforderungen in voller Höhe der zu viel gezahlten Leistungen sowie ggf. strafrechtliche Konsequenzen.

Wie lange können Leistungen zurückgefordert werden?

In der Regel sind Rückforderungen mehrere Jahre rückwirkend möglich, vor allem wenn vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden.

Welche Einkünfte müssen beim Rentenantrag angegeben werden?

Sämtliche Renten, Sozialleistungen, Unfallrenten und relevante Nebeneinkünfte sind anzugeben.

Hilft Unwissenheit oder Vergessen bei der Antragstellung?

Nein. Das Gericht betonte, dass Rentenbezieher selbst für die Richtigkeit ihrer Angaben verantwortlich sind.

Wo bekomme ich Beratung zu meinen Rentenangaben?

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Beratung, außerdem gibt es unabhängige Beratungsstellen und Sozialverbände.

Fazit

Das aktuelle Urteil verdeutlicht: Rentner müssen bei der Antragstellung größte Sorgfalt walten lassen und alle Einkünfte offenlegen. Nur so vermeiden sie hohe Rückforderungen und rechtliche Konsequenzen. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig Beratung suchen – denn Unwissenheit schützt nicht vor finanziellen Folgen.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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