Wer in Deutschland unerwartet seinen Job verliert oder keinen Anspruch (mehr) auf Lohn hat, braucht schnelle Hilfe. Doch welche staatliche Leistung greift in Ihrer Situation: Bürgergeld oder Arbeitslosengeld? Viele Menschen sind unsicher, worin die Unterschiede bestehen, welche Voraussetzungen jeweils gelten und ab wann ein Übergang von einer zur anderen Leistung eintritt. In diesem Artikel erfahren Sie klar und verständlich, wann Ihnen Arbeitslosengeld oder Bürgergeld zusteht.
Was ist Arbeitslosengeld (ALG I)?
Das Arbeitslosengeld (ALG I) ist eine Versicherungsleistung. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und versicherungspflichtig gearbeitet haben. Genaue Informationen zu weiteren Voraussetzungen und zur Berechnung der Anwartschaftszeit finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit. Der Anspruch entsteht bei Verlust des Arbeitsplatzes durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag – aber auch nach befristeter Beschäftigung. Die Auszahlung erfolgt monatlich und beträgt in der Regel 60% (bzw. 67% mit Kind) des letzten Nettogehalts.
- Anspruchszeitraum: ALG I kann – je nach Beitragsjahren und Lebensalter – für maximal 6 bis 24 Monate gewährt werden.
- Voraussetzung: Arbeitslosigkeit, Arbeitssuchendmeldung innerhalb von drei Tagen und aktive Mitwirkung an Jobsuche und Qualifizierungsmaßnahmen.
- Wichtige Ausnahme: Bei Sperrzeiten (z.B. selbst gekündigt) kann sich der Bezug verkürzen oder zeitweise ausgesetzt werden.
Wann erhalte ich Bürgergeld (ehemals Hartz IV)?
Das Bürgergeld ersetzt seit 2023 die frühere Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV). Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld ist es keine Versicherungs-, sondern eine bedarfsorientierte Sozialleistung. Bürgergeld erhalten Menschen, die mindestsicherungsbedürftig und grundsätzlich erwerbsfähig sind, aber keinen oder keinen ausreichenden Anspruch (mehr) auf Arbeitslosengeld I besitzen.
- Voraussetzung: Bedürftigkeit – das heißt, Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts. Es gelten jedoch Freibeträge für Einkommen und Schonvermögen.
- Mitwirkungspflicht: Sie müssen mit dem Jobcenter kooperieren (z.B. Bewerbungen schreiben, Termine wahrnehmen).
- Höhe: Für 2025 beträgt der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende 563€/Monat, jeweils ergänzt um Kosten der Unterkunft und ggf. Mehrbedarfe für etwa Kinder oder Behinderung.
- Antrag: Muss beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Keine rückwirkende Auszahlung, frühzeitige Antragstellung ist wichtig.
Übergang: Vom Arbeitslosengeld zum Bürgergeld
Läuft Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) aus und sind Sie anschließend weiterhin bedürftig, folgt der Wechsel ins Bürgergeld. Das bedeutet, dass ALG I und Bürgergeld nicht parallel bezogen werden, sondern eine klare Reihenfolge gilt: Erst ALG I, dann Bürgergeld zur Grundsicherung. Wer schon während des ALG I-Bezugs zusätzliche Hilfen braucht, kann ergänzend Bürgergeld beantragen, wenn das ALG I nicht für den Lebensunterhalt reicht.
Besonderheit: Sind die Rücklagen (Schonvermögen) aufgebracht oder reicht das aktuelle Einkommen – z.B. bei einem Minijob oder zu geringem ALG I – nicht aus, setzt das Bürgergeld als Auffangnetz ein.
Bürgergeld oder Arbeitslosengeld: Sonderfälle und häufige Fragen
- Kündigung durch eigenes Verschulden: Wer selbst kündigt oder durch eigenes Verschulden entlassen wird, muss mit Sperrzeiten beim ALG I rechnen. In dieser Phase kann ggf. direkt Bürgergeld beantragt werden.
- Krankenversicherung: Während des ALG I-Bezugs sind Sie automatisch über die Bundesagentur für Arbeit pflichtversichert. Beim Bürgergeld läuft der Versicherungsschutz über das Jobcenter.
- Einkommen aus Minijob oder Teilzeit: Hier werden Freibeträge gewährt, der Rest wird auf das Bürgergeld angerechnet.
- Paare und Familien: Für Paare und Kinder gelten eigene Bedarfsgemeinschaften mit gestaffelten Regelsätzen (z.B. für Ehepartner und Kinder).
Antragsablauf und Praxistipps
- Stellen Sie den Antrag auf ALG I möglichst rasch nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit. Melden Sie sich spätestens drei Tage nach Kenntnis der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend.
- Läuft Ihr Anspruch auf ALG I aus oder reicht nicht aus, wenden Sie sich umgehend an das Jobcenter und beantragen Bürgergeld. Leistungen werden grundsätzlich nur ab dem Antragsmonat rückwirkend gezahlt.
- Informieren Sie sich über die aktuellen Freibeträge beim Einkommen und Vermögen. Nutzen Sie Online-Rechner zur Überprüfung Ihrer individuellen Ansprüche.
- Bei Unklarheiten ziehen Sie Fachberatung z.B. durch Sozialverbände oder Anwält*innen hinzu.
Fazit des Vereins Für soziales Leben e. V.
Die Unterschiede zwischen Bürgergeld und Arbeitslosengeld sind für Betroffene entscheidend: Während Arbeitslosengeld auf Ihrem Versicherungsstatus beruht und zeitlich befristet ist, stellt das Bürgergeld das Auffangnetz dar, sobald keine Versicherungsleistung mehr greift oder Bedürftigkeit besteht. Wer die Voraussetzungen kennt – und beide Leistungen richtig nutzt – sichert sich finanzielle Stabilität in einer Übergangszeit. Für individuelle Fragen und konkrete Berechnungen empfiehlt Bürger & Geld, frühzeitig Kontakt mit Beratungsstellen oder dem zuständigen Jobcenter aufzunehmen.