Unbegrenzter Hinzuverdienst bei Altersrente – Diese 5 Fallen lauern
Seit 2023 gibt es für vorgezogene Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr – egal, ob der Renteneintritt regulär oder vorzeitig erfolgt. Rentner können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Was viele dabei übersehen: Steuern, Sozialabgaben und die Pflicht zur Angabe zusätzlicher Einkünfte spielen weiterhin eine entscheidende Rolle. Dieser Artikel stammt vom Nachrichtenmagazin „Bürger & Geld“ des Vereins Für soziales Leben e. V.
Die bisherige Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde zum 1. Januar 2023 vollständig abgeschafft.
Seitdem können auch Frührentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne die Rente zu gefährden.
Was gilt für die Steuer?
Nebenverdienste aus Tätigkeiten werden steuerlich wie Einkünfte von Angestellten oder Selbständigen behandelt.
Minijobs bis 556 € monatlich (6.672 € jährlich) sind pauschal mit nur zwei Prozent besteuert und bleiben sozialversicherungsfrei.
Überschreitet das Gesamteinkommen (Rente + Hinzuverdienst) den jährlichen Grundfreibetrag von 12.096 € (2025), muss Einkommensteuer gezahlt werden.
Der steuerpflichtige Anteil der Rente beträgt im Jahr 2025 bereits 83,5%, während 16,5% steuerfrei bleiben.
Sozialversicherung und Meldungspflicht
Minijobs bleiben von Sozialabgaben befreit, doch ab 557 € pro Monat wird der Hinzuverdienst sozialversicherungspflichtig.
Rentner sind verpflichtet, sämtliche Hinzuverdienste bei der Steuer anzugeben – der Rentenversicherung muss der Nebenverdienst jedoch seit 2023 nicht mehr mitgeteilt werden, sofern keine Erwerbsminderungsrente bezogen wird.
Sonderregelungen bei Erwerbsminderungsrenten
Für Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin dynamische Hinzuverdienstgrenzen: 2025 sind dies 39.322 € (teilweise Erwerbsminderung) und 19.661 € (volle Erwerbsminderung).
FAQ: Häufige Fragen
Kann ich als Altersrentner unbeschränkt arbeiten?
Ja. Seit 2023 gibt es keinerlei Hinzuverdienstgrenze mehr für Altersrenten, egal ob regulär oder vorzeitig erhoben.
Wann fallen Steuern auf den Nebenverdienst an?
Ab einem monatlichen Verdienst von mehr als 556 € (Minijobgrenze) oder wenn das Gesamtjahreseinkommen den Grundfreibetrag überschreitet, wird Einkommensteuer fällig.
Gelten Ausnahmen für Erwerbsminderungsrenten?
Ja, hier gelten weiterhin klare Grenzen (2025: 39.322 € für teilweise, 19.661 € für volle Erwerbsminderung).
Welche Steuerklasse gilt für Rentner mit Nebenjob?
Der Familienstand bestimmt die Steuerklasse. Wer zusätzlich einen Minijob ausübt, kommt meist in Steuerklasse 6, wenn mehrere Arbeitslohnquellen vorliegen.
Fazit
Die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze ist eine wichtige und begrüßenswerte Neuerung für Deutschlands Rentner. Dennoch bleibt die Pflicht zur Angabe aller Einkünfte sowie zur Begleichung der darauf entfallenden Steuern bestehen. Minijobs sind steuerlich attraktiv, bei höheren Einkünften greift die reguläre Einkommensteuer – Transparenz und korrekte Angaben sind entscheidend.
Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.
Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.
Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl, etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.
Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.
Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.
Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.
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